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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 51

 

entsorgt wird. Ich glaube aber, dass eine Regelung sehr gut gewesen wäre, wenn man hier klargestellt hätte, dass man ein Kraftfahrzeug, das sich ohne Kennzeichen auf öffentlichem Straßengrund befindet, nicht sofort entfernen und abschleppen kann. Es gibt Situationen, wo nicht jeder Kraftfahrzeugbesitzer eine Garage, ein Ferienhaus oder sonst etwas hat und wo bei einem gewissen Wechsel von Nummern ein Fahrzeug vielleicht nur ein paar Stunden auf der Straße steht. In dem Fall hätte man eine Regelung aufnehmen können, dass hier eine gewisse Übergangsmöglichkeit besteht.

 

Ein zweiter Punkt ist der Wildwuchs bei den Zeitungskolporteuren, die natürlich oft völlig illegal, weil sie viel zu große Flächen vor U-Bahn Abgängen und auf öffentlichem Grund benützen und hier ihre Taschen auflegen, wo wir viele Beschwerden aus der Wohnbevölkerung haben, wo zum Teil die Gehwege völlig verstellt werden. Auch hier ist das eine nicht wirklich ausreichende Regelung.

 

Die Ladung an Hauseigentümer in einem Haus per Anschlag ist also äußerst bedenklich, genauso - wie schon ausgeführt - die bedenkliche Situation des Zugriffs auf Eigentum ohne entsprechenden vorhergehenden Bescheid.

 

Ich glaube, dass wir uns hier zwar in eine Richtung entwickeln, wo die Mehrheitsfraktion versucht hat, für vielerlei Beschwerden aus der Wohnbevölkerung eine Lösung zu finden, dass es aber letzen Endes mit dieser Vorlage nicht gelungen ist und die daher ein Flickwerk ist, dem wir nicht zustimmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Friedrich Strobl. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Friedrich Strobl (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Vizebürgermeister!

 

Wir haben hier ein Gesetz zu diskutieren beziehungsweise darüber zu befinden, das in den vergangen Tagen und Wochen - ja da gebe ich der Frau StRin Rothauer Recht - sehr oft in den Medien auch aufgeschienen ist und es gibt dazu einiges zu sagen.

 

Schanigarten. Sie haben darauf hingewiesen, dass es einen Präzedenzfall gibt, dass es einen Wildwuchs gibt, dass es Unmut bei den Bewohnern gibt, dass es Beschwerden der Wohnbevölkerung gibt, dass es Beschwerden der Kaufleute gibt. Sie haben von der Schanigartencausa gesprochen. Sie haben auf die Problematik des 1. Bezirks im besonderen hingewiesen, haben aber dabei vergessen darauf hinzuweisen, dass dieser Präzedenzfall, den Sie hier immer zitiert haben - und die meisten der hier Anwesenden wissen, um welchen Fall es diesbezüglich geht - mit dem Gebrauchsabgabegesetz an und für sich nichts zu tun hat, sondern hier ist es um eine Grundbenützungsüberlassung gegangen. Diese Grundbenützungsüberlassung wurde von einem Gastronomiebetrieb eingereicht und wurde zuerst einmal von der damaligen Wirtschaftskommission im 1. Bezirk genehmigt, deren Vorsitzender damals der Herr KR Grundwalt war. Es hat die Zustimmung vom damaligen Bezirksvorsteher gegeben. Das war damals noch der Herr BV Schmitz. Und es hat letztendlich auch die Bewilligung vom damals verantwortlichen Stadtrat gegeben, das war der Herr Dr Görg. Also das muss man auch einmal klarstellen, wer denn tatsächlich, wenn wir über diesen Präzedenzfall sprechen, die Genehmigungen dafür erteilt hat.

 

Es ist in der Zwischenzeit, während dieses Verfahren gelaufen ist, dazu gekommen, dass die Wahlen waren und es hat einen neuen Bezirksvorsteher gegeben. Der Bezirksvorsteher hieß dann KR Grundwalt oder heißt KR Grundwalt, der damals der Vorsitzende der Wirtschaftskommission war und er hat als Bezirksvorsteher zunächst auch genehmigt. Dann hat es Einzelproteste gegeben und ich bin sehr froh, dass der Herr Kollege Neuhuber jetzt auch anwesend ist. Ich hoffe, Sie haben das Vorige auch gehört, wer die Bewilligungen damals erteilt hat, weil Sie das bei einer Pressekonferenz, die Sie damals im 1. Bezirk gegeben haben, noch nicht so gewusst haben.

 

Der Herr BV Grundwalt hat dann neuerlich bestätigt und seine Zustimmung gegeben. Und plötzlich bei einer letzten Verhandlung ist es diesbezüglich irgendwie zu einem Protest gekommen. Das Ganze aber jetzt als Präzedenzfall herzunehmen und zu sagen, hier ist Handlungsbedarf, nämlich im Gebrauchsabgabengesetz, ist schlicht und einfach falsch, denn (StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Oh ja!) es hat damit nichts zu tun. Bei diesem Präzedenzfall, Frau Stadträtin, den Sie angesprochen haben, hat es auch schon Reaktionen gegeben. So einen Fall kann es nicht mehr geben.

 

Aber bleiben wir noch bei den Schanigärten und bleiben wir bei den Argumenten, die die Frau Dr Rothauer gebracht hat. Ja es ist schon richtig, dass es Bezirke gibt und dass es Gegenden gibt, wo man davon sprechen kann, dass es sehr viele Schanigärten gibt. Aber dass erstens einmal der Vorschlag zur Änderung von Ihnen kommt, die Sie doch aus der Wirtschaftskammer kommen, wo Sie darauf hingewiesen haben, dass es als Interessensvertretung einen Kammervorschlag zum Beispiel auch für die Gastronomen aber auch für die Kaufleute gibt, aber dieser Vorschlag, der ja auch Gegenstand eines Antrags im Wirtschaftsparlament gewesen ist, gleichzeitig beinhaltet, dass quasi die, die jetzt einen Schanigarten haben, alle aus dem Schneider sind aber neue soll es halt in Wirklichkeit nicht mehr geben, das ist, glaube ich, als Interessensvertretung nicht korrekt und so sollte man auch, glaube ich, nicht argumentieren.

 

Was auch noch dazu zu sagen ist: Natürlich gibt es in den Bezirken das eine oder andere Problem bei der Gestaltung, vor allem dann, wenn sich der Bezirk etwas überlegt, wenn er sagt, ich möchte mehr öffentlichen Raum gewinnen und Veränderungen vornehmen und sich dann der dahinter liegende Gastronom denkt: Okay, das ist eine gute Gelegenheit, da melde ich einen

 

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