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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 51

 

Gutachten, in welchem Zustand diese Firma ist und wie hoch der Schaden letztendlich ist, weil eben zurzeit die Sachlage so ist, dass man ihn nicht komplett einschätzen kann, weil ja ein Großteil der Unterlagen richtigerweise bei der Wirtschaftspolizei liegen und sie daher erst wieder freigegeben werden mussten, damit die Steuerberatungskanzlei hier alle Unterlagen sichten kann.

 

Wenn diese Beurteilung fertig ist, dann wird gemäß dieser Ermächtigung Wiener Wohnen entscheiden, wie es eben mit dieser Beteiligung ausschaut und mit welchem konkreten Prozentsatz.

 

Mir ist es nur wichtig, hier noch einmal zu betonen: Es war ein Geschäftsführer, der Gelder, die ihm treuhändig übergeben wurden, verspielt hat. Wiener Wohnen hat es aufgedeckt und sofort reagiert und StR Faymann hat sehr rasch, sehr kompetent im Sinne der Mieterinnen und Mieter reagiert, die – das kann ich Ihnen auch versichern, weil ja einer dieser betroffenen Bauten auch bei mir im Wahlkreis ist – auch sehr froh sind, dass hier in ihrem Sinne entschieden worden ist, sodass die Sanierung, die ihnen wichtig ist, auch schnell fortgesetzt wird und hier für die Mieterinnen und Mieter kein Schaden entsteht. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Die Aktuelle Stunde ist beendet.

 

Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen gebe ich gemäß § 15 Abs  2 im Zusammenhang mit § 31 Abs 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass eine schriftliche Anfrage von den Abgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen eingelangt ist.

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus 6, des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien 1, des Klubs der Wiener Freiheitlichen 2 Anträge eingelangt. Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 1. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird. Berichterstatter hiezu ist der Herr Abgeordnete Ekkamp. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatter Abg Franz Ekkamp: Frau Landtagspräsidentin! Geschätzte Damen und Herren des Landtages!

 

Die Post 1 betrifft eine Änderung des Gebrauchsabgabengesetzes von 1966 und mit dieser Novelle sollen die in der Praxis auftretenden Abgrenzungsprobleme betreffend der Sondernutzungen nach dem Gebrauchsabgabengesetz 1966 und jenem Sondergebrauch, der dem Privatrecht unterliegt,

 

beseitigt werden. Ich ersuche Sie um Zustimmung.

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammen zu legen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist der Herr Abgeordnete Mag Chorherr. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Meine Damen und Herren!

 

Auf den ersten Blick - und wir haben dieses Gesetz auch länger im Klub diskutiert - müsste man eigentlich sagen, na klar, bitte das ist doch vernünftig, wenn jemand das Auto in die Gegend stellt, soll es doch rasch weggeräumt werden. Das ist oft mühsam mit den jetzigen Maßnahmen. Klar behindert das Verfahren und bevor da jetzt langmächtig herumgetan wird, räumen wir bitte das Auto weg. Gerade als GRÜNE hätten wir eigentlich kein Problem damit. Ich glaube, dass das sogar einer der Hauptgründe ist, dass da von Seiten der ÖVP und der FPÖ die Ablehnung kommt. Ginge es nur um das, würden wir nicht lange diskutieren, sondern würden wir zustimmen.

 

In Abwägung haben wir das dann länger diskutiert und ich möchte Ihnen jetzt für zukünftige Vorhaben begründen, warum wir da skeptisch sind.

 

Es ist ein Wesen unseres Rechtsstaates, dass die Behörden aufgrund von Bescheiden, aufgrund von rechtsstaatlichen Verfahren eingreifen können. Und ich muss ja gar nicht in den großen Kübel greifen, wie in anderen Ländern der sogenannten westlichen Welt jetzt aus irgendwelchen übergeordneten Kriterien rechtsstaatliche Verfahren abgekürzt werden. Aber wir sehen das als grundsätzlich bedenklich - und das sage ich auch in Richtung der Sozialdemokratie -, wenn man beginnt, den Behörden zu ermöglichen, ohne Verfahren einzugreifen. Ob man hier nicht eine Büchse der Pandora eröffnet?

 

Nur ein Beispiel: Eine andere Regierung hat die Möglichkeit, herumstehende Gegenstände ohne Verfahren zu entfernen.

 

Rund um Demonstrationen, rund um andere Artikulationen wollen wir nicht, dass einer Behörde in die Hand gegeben wird, ohne Verfahren einzugreifen, wogegen dann auch schwer Rechtsmittel zu ergreifen sind.

 

Das ist der Grund, dass wir hier schon auch Richtung Vizebürgermeister sagen: Achtung, welchen Weg geht ihr da? Heute sind es herumstehende Autos, ja, kein Problem. Was ist es morgen und wozu kann das benützt werden? Und wir sollen, ich glaube aus gutem Grund, dabei bleiben und sagen, die Behörde soll Verfahren einleiten. Interessanterweise hat bei dieser Novelle auch die Wirtschaftskammer einen interessanten Vorschlag gemacht, der das gleiche Ziel erreicht hätte ohne das Verfahren auszuhebeln.

 

Der Vorschlag war, dass die Behörde agieren kann, dass aber Berufungen gegen diesen Bescheid keine aufschiebende Wirkung haben. Was heißt das im Klartext? Was wird damit befürchtet? Es steht ein Auto herum oder ein anderer Gegenstand und jemand beruft gegen den Bescheid und der hat aufschiebende Wirkung. Das heißt, der Krempel steht noch wochen- oder monatelang herum. Das kann nicht das Ziel der Sache sein. Aber hier schüttet man das Kind mit dem Bade aus.

 

Und ich warne nachdrücklich aus demokratiepolitischen Gründen davor, dass wir beginnen, den Behörden zu ermöglichen, ohne Verfahren Handlungen zu setzen!

 

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