«  1  »

 

Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 83

 

ich aus meiner Sicht sehe, um eine frauenspezifische und sozial gerechte Pensionsreform, wirklich eine Reform, über die Bühne zu bringen, ist eine Lösung, die einen eigenständigen Pensionsanspruch von Frauen tatsächlich unterstützt. Das heißt, dass ein Frau eigene Anwartschaften hat, dass sie eigene Versicherungszeiten hat und dass sie ein eigenes Erwerbseinkommen hat, und das vollkommen unabhängig von ihrem Familienstand. Die massiven Benachteiligungen von Frauen in diesem Pensionsraubzug der Bundesregierung müssen dargestellt werden, damit sie auch für jede Einzelne nachvollziehbar gemacht werden.

 

Wir brauchen unter dem Motto "Eigenständigkeit statt Abhängigkeit" eine Reform, die in drei Punkten tatsächlich eine Lösung für Frauen mit sich bringt. Eigentlich ist es sehr einfach, nämlich zum einen das Schließen der Pensionslücken von Frauen, zum Zweiten die Beseitigung der Benachteiligungen von Frauen am Arbeitsmarkt, und drittens brauchen wir mehr Frauen in der Berufstätigkeit. Das sind Dinge, die sehr einfach zu lösen sind. Die Lückenschließung wäre zum Beispiel dadurch zu machen, dass man die Kindererziehungszeiten am Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern bewertet, um hier auch die Einkommensschere auszuschließen. Benachteiligung am Arbeitsmarkt – eine Möglichkeit wäre, dass man jetzt Maßnahmen setzt, um die Einkommensschere zu schließen. Der dritte Punkt, nämlich mehr Frauen in der Berufstätigkeit, heißt nichts anderes als das, was wir als SPÖ-Frauen immer auch verlangen, nämlich eine frauenspezifische aktive Arbeitsmarktpolitik.

 

Da diese Parteien mit diesen Pensionsraubmaßnahmen sicher keine Mehrheit in der Bevölkerung bekommen hätten, kann man hier mit Fug und Recht von einer massiven WählerInnentäuschung sprechen. Aber es ist aus unserer Sicht noch nicht zu spät. Noch kann man sehr sozial gerecht statt brutal und schlecht eine Reform hinkriegen. Dieser Entwurf muss zurückgezogen werden, es muss ein sozial gerechter, einheitlicher und zukunftssicherer Pensionsvorschlag auf den Tisch. (StRin Karin Landauer - einen Zeitungsausschnitt in die Höhe haltend -: Sie wissen das aber schon?)

 

Eines sollte auch nie unterschätzt werden, und jetzt, nachdem heute der Herr Bundeskanzler die Sozialpartner sozusagen vor die Tür gesetzt und ihnen die kalte Schulter gezeigt hat, darf man diesen Spruch, glaube ich, erst recht nicht unterschätzen: "Wenn Frau will, steht wirklich alles still." - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als nächste zum Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Vana. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin - solange sie noch da ist! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Berichterstatter!

 

Ich möchte unseren grünen Antrag zur "Wiener Ehe" hiermit formal einbringen. Frau StRin Vassilakou hat ausführlich dazu Stellung genommen. Sie alle kennen ja den Antrag schon, wir bringen ihn nicht zum ersten Mal ein, wir bringen ihn heute exakt zum vierten Mal ein. Schade, dass die Sozialdemokratie auch heute wieder nicht zustimmt. Aber ein paar Minuten lang haben Sie noch Zeit, es sich zu überlegen.

 

Ich möchte auf zwei Punkte des eigentlichen Tagesordnungspunktes eingehen, nämlich die Dienstordnungsänderung, die heute leider überhaupt keine Erwähnung gefunden hat, und diese zwei Punkte erwähnen, die uns GRÜNEN wichtig sind. Das eine hat meine Vorrednerin Vassilakou schon erwähnt: Wir finden es außerordentlich wichtig für die betroffenen Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, dass eine Klarstellung in Bezug auf die gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften vorgenommen wird, dass also der Terminus "Lebensgemeinschaft" präzisiert wird auf verschieden- und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Hiermit findet eine Vollzugspraxis, die es bisher schon gegeben hat, endlich Niederschlag im Gesetz.

 

Das Zweite ist, dass wir heute unserer Freude darüber Ausdruck verleihen wollen, dass es jetzt auch für öffentlich Bedienstete die Möglichkeit gibt, Pflegefreistellung oder Teilzeit in Anspruch zu nehmen, bis zu einem Ausmaß von sechs Monaten im Falle der schweren Erkrankung eines Kindes oder der Pflege eines oder einer nahen Angehörigen. Auch können Dienststellenleiter und Dienststellenleiterinnen in Hinkunft Diensterleichterungen gewähren. Wir finden das einen großen Fortschritt für die öffentlich Bediensteten und wollen das an dieser Stelle würdigen, auch weil es jetzt ein Rechtsanspruch ist und nicht mehr vom Goodwill abhängt. Das entspricht dem gesellschaftlichen Bedarf und ist natürlich auch ein Beitrag zu einer lebensfreundlicheren Arbeitswelt und einem lebensfreundlicheren Magistrat.

 

Ich möchte kurz auch auf einen Punkt eingehen, der aus grüner Sicht allerdings zu Problemen führen kann beziehungsweise problematisch werden kann. Er soll nicht unter den Tisch fallen, weil wir heute auch über die Situation der Frauen, die pensionsrechtliche Stellung und die Verschlechterungen für Frauen gesprochen haben, ein Punkt, der auch für die pensionsrechtliche Stellung der Frauen relevant ist und im Zusammenhang mit der Pflegefreistellung steht, nämlich dass Pflegefreistellung auch zu Einkommenseinbußen beziehungsweise Einkommensverlust für eine bestimmte Zeit führt. Das ist ein Problem vor allem für Frauen, weil es, wie wir wissen, statistisch gesehen vor allem Frauen sind, die Pflegeleistungen erbringen und auch Karenzurlaub in Anspruch nehmen oder Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen.

 

Hier sehen wir die Gefahr, dass auf Frauen noch mehr Probleme, als sie bisher schon haben, zukommen könnten - es sind Einkommensverluste, Einkommenseinbußen, niedrigere Pensionsansprüche, eventuell auch ein damit verbundener Karriereknick, der durch die Freistellung leider in vielen Fällen gegeben ist - und dass es dadurch zu weiter steigenden Einkommensdifferenzen zwischen Männern und Frauen kommt. Wir GRÜNE sehen das als äußerst besorgniserregend an und wollen darauf hinweisen, dass wir das nicht nur nicht wollen, sondern dass wir an dieser Stelle auch festhalten wollen, dass sich die Stadt Wien dieses Problems zunehmend

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular