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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 83

 

wichtiger Schritt getan und es ist in unser aller Interesse, dass allfällige Problembereiche minimiert werden und die Vielfalt als Chance und Bereicherung gesehen wird.

 

Das ist der Grundinhalt der Integrationspolitik unserer Stadt und genau diesem Ziel dient auch das neue Wahlrecht: wir wollen keine Stadt, in der es heißt, hier sind die Inländer, da sind die Ausländer. Wir wollen, dass Wien für alle Menschen, die hier leben eine gute, soziale, interessante und demokratische Stadt ist, wir wollen bestmögliche Integration, also Eingliederung in die Gesellschaft, aber wir wollen keine erzwungene Assimilation und in dem Sinn wundert es mich nach wie vor - ich habe es schon einmal im Gemeinderat gesagt - dass die ÖVP trotz durchaus interessanter Stimmen aus den eigenen Reihen bei ihrem absoluten Nein geblieben ist.

 

Ich will jetzt nicht Kollegen Gerstl schaden, deshalb erwähne ich ihn heute nicht extra, aber er war deutlich für das Wahlrecht, auch schon öffentlich. (Abg Dr Matthias Tschirf: Das stimmt ja gar nicht!) Ich erwähne die Grazer ÖVP, ich erwähne die jüngeren Stellungnahmen von Univ Prof Welan und ich erwähne natürlich die zahlreichen Stimmen aus dem christlichen Bereich, Caritas und so weiter, mit denen Sie aber zugegebenermaßen in Ihrer Integrationspolitik nichts mehr zu tun haben. Also, das muss man langsam aber sicher auch sagen.

 

Ich will hier nicht noch einmal alle juristischen Argumente bringen, denn das ist ja schon geschehen.

 

Ich möchte nur noch eine Sache widerlegen: Auch in der Stellungnahme von Prof Heinz Mayer vom 11. März 2003 zum Homogenitätsprinzip führt Prof Mayer deutlich folgendes an: “Eine zusammenfassende Betrachtung zeigt im Ergebnis, dass die Wiener Bezirksvertretungen zwar allgemeine Vertretungskörper sind, aber nicht solche, die in der Bundesverfassung ihre Grundlage finden, die Bundesverfassung für die Wahlen zu den Wiener Bezirksvertretung keine Regelung enthält, das verfassungsrechtliche Homogenitätsprinzip lediglich für die allgemeinen Vertretungskörper normiert ist, die in der Bundesverfassung geregelt sind und dass daher dieses verfassungsrechtliche Homogenitätsprinzip für die Wahlen zu den Wiener Bezirksvertretungen keine Relevanz hat.“ Das sind die klaren Worte von Universitätsprofessor Mayer und ich glaube, da sollte man, wenn man schon die Studenten mit verfassungsrechtlichen Grundlagen traktiert oder vielleicht unterhalten hat, ich weiß es ja nicht, ich war ja nicht dabei, lieber Kollege Tschirf, (Abg Dr Matthias Tschirf: Da gibt es ja mehrere Meinungen!) dann sollte man diese Stimme ernst nehmen und nicht von Haus aus behaupten, das sei verfassungswidrig. Ich glaube, das ist nicht seriös.

 

In dem Sinn kann ich auch schon weitgehend zum Schluss kommen.

 

Aber vielleicht sollte ich noch einmal darauf zurückkommen, dass gesagt worden ist, die Europäische Union wäre dagegen. Das stimmt natürlich überhaupt nicht, dass die Europäische Union gegen das kommunale Wahlrecht für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger wäre, im Gegenteil, es gibt auch europäische Länder, wie Schweden, die Niederlande, Großbritannien, die Schweiz, die zwar nicht in der Europäischen Union ist, aber trotzdem, und Portugal, (Abg Mag Hilmar Kabas: Es gibt nur eine Richtlinie der Kommission!) Diese nur als Beispiel für Länder, die schon das kommunale Wahlrecht für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger haben und wo niemand auf die Idee gekommen ist, dass dies gegen Prinzipien der Europäischen Union wäre. Das Gegenteil ist der Fall: die Europäische Union steht für Weltoffenheit und steht für das Miteinander und steht damit für ein kommunales Wahlrecht für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Der Wiener Landtag wird heute - da bin ich sehr zuversichtlich - den Gesetzesbeschluss vom 13. Dezember 2002, betreffend ein Landesgesetz, mit dem die Wiener Stadtverfassung und die Wiener Gemeindewahlordnung 1996 geändert werden, wiederholen. Das nehme ich an, mit gutem Grund, und der Wiener Landtag bekennt sich damit zu Werten und Prinzipien, die für Wien demokratiepolitisch und integrationspolitisch wichtig sind. Er bekennt sich damit zu Werten, die im besten Sinn europäisch und zukunftsträchtig sind. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Landtagspräsident Johann Hatzl: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg Dr Tschirf gemeldet.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Der Abg Stürzenbecher hat ein Zitat von Prof Mayer gebracht, und genau das ist falsch. Es ist nämlich sehr wohl ein allgemeiner Vertretungskörper und das sagt auch die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs. Ich würde auch empfehlen, diese zu studieren, und wir haben es auch in einem Gutachten vorgelegt. Das liegt unter anderem daran, dass die Bundesverfassung im Jahr 1920 sehr wohl davon gesprochen hat, daher kann man nach der Interpretation des Verfassungsgesetzes davon ausgehen, dass sie diesen Begriff vorgefunden hat. Und daher sind Bezirksvertretungen allgemeine Vertretungskörperschaften. Soweit ein Nachholunterricht für einen gelernten Juristen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Aber das steht im Widerspruch zum Gutachten!)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Strache!

 

Abg Heinz Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Es war uns seit Wochen bewusst, dass die SPÖ den heutigen Beharrungsbeschluss irgendwann treffen wird, jetzt ist es soweit. Zwischenzeitlich haben wir doch noch die Hoffnung gehabt, dass man es sich vielleicht überlegen könnte und vielleicht doch noch eine Einsicht kommt. Die ist nicht gekommen, man versucht es durchzupeitschen. Und wenn Herr Kollege Stürzenbecher vorher der Meinung war, wir hätten Angst vor der Demokratie gehabt, oder Angst vor der Demokratie, (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Angst vor mehr Demokratie!) oder mehr Demokratie: Also, wir waren ja jene Partei in diesem Haus, die gesagt hat – obwohl wir erst vor einer kurzen Phase eine Wahlniederlage erlitten haben – nun, stellen wir uns in dieser Frage einer Volksabstimmung

 

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