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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 83

 

gegen das kommunale Wahlrecht werben, nämlich eine junge Frau Lear, eine etwas ältere Frau Rosalie und der junge Herr Florian, ob diese auch auf diese Art und Weise auf diese Broschüre gekommen sind. Ich kenne sie nicht. Vielleicht lerne ich sie kennen. Aber den einen kenne ich, mit dem habe ich gesprochen. Und Sie können sicher sein: Rechtliche Schritte werden schon vorbereitet. Denn wenn Sie schon gegen das kommunale Wahlrecht werben möchten, dann sollten Sie sich zumindest bemühen, wirklich Menschen zu finden, die etwas dagegen haben, und sie zu Wort kommen zu lassen. Aber vielleicht tun Sie sich dabei besonders schwer.

 

Wir Grüne jedenfalls, wir haben uns jahrelang eingesetzt, gemeinsam mit Tausenden Menschen, gemeinsam mit Tausenden betroffenen Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, denn auch Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft gehören genauso zu dieser Stadt und sind genauso Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt wie alle jene, die die Staatsbürgerschaft haben. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPÖ.) Gemeinsam mit ihnen und gemeinsam mit allen weltoffenen und progressiven Kräften in dieser Stadt haben wir uns für das kommunale Wahlrecht eingesetzt, und selbstverständlich werden wir heute den Antrag unterstützen, selbstverständlich werden wir darauf im wahrsten Sinne des Wortes beharren. Wir werden uns sehr freuen, wenn 2006 die nächsten Wahlen sehr wohl auch, zumindest auf Bezirksebene, mit den Stimmen der Zuwanderern stattfinden.

 

Ich möchte nicht verhehlen, und das habe ich auch schon bei der letzten Debatte gesagt, dass wir ein paar Schwierigkeiten haben mit dem Wahlrecht, so wie es in Wien beschlossen worden ist. Ich denke, es ist bekannt, dass es uns nicht weit genug ging, dass wir uns hätten vorstellen können, dass man nicht erst fünf Jahre lang in Wien niedergelassen sein muss, um die Möglichkeit zu bekommen, zu wählen und gewählt zu werden. Es hätte durchaus die Möglichkeit gegeben, sich sozusagen dem Standard, der für EU-BürgerInnen gilt, anzupassen in diesem Fall. Und wir haben auch bereits kritisiert, dass diese fünf Jahre lang ununterbrochen in Wien gewesen sein müssen, das heißt, dass Aufenthalte im österreichischen Bundesgebiet außerhalb von Wien nicht gezählt werden, weil wir glauben, dass auch das gewisse Komplikationen mit sich bringt und dass auch das eine unter Umständen größere Gruppe von Menschen von der demokratischen Mitbestimmung ausschließt auf einer etwas unfairen Basis.

 

Ich hoffe, dass es die Möglichkeit geben wird, erneut darüber zu diskutieren in den nächsten Jahren, und auch diese Punkte, wo wir nicht einverstanden sind, dementsprechend zu ändern und zu korrigieren.

 

Und ich hoffe auch – und das sage ich abschließend gerne –, ich hoffe auch, nein, ich hoffe nicht, ich gehe davon aus, dass Sie auf diese Art und Weise, wie Sie handeln, es eigentlich selbst herbeiführen werden, dass auf sich Bundesebene sehr rasch die politische Konstellation ändern wird, auf dass wir in ein paar Jahren sehr wohl auch die Bundesverfassung ändern können, auf dass es in ganz Österreich das volle kommunale Wahlrecht für Zuwanderer endlich geben kann. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Tschirf. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir können jetzt aus diesen beiden Redebeiträgen, dem der Frau StRin Vassilakou und meinem, klar und deutlich die unterschiedlichen ideologischen Positionen feststellen. Die GRÜNEN wollen ein Wahlrecht, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Die Österreichische Volkspartei ist der Ansicht, dass es ein Wahlrecht nur mit der Staatsbürgerschaft geben darf. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

 

Warum sind wir der Ansicht, dass das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft anknüpft? Warum ist die österreichische Bundesverfassung der Ansicht, dass das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft anknüpft? Weil die Staatsbürgerschaft Ausdruck der Integration ist, und uns als Österreichische Volkspartei geht es hier darum, dass wir tatsächlich Schritte zur Integration setzen und nicht, dass wir hier Parallelgesellschaften und Ähnliches in dieser Stadt schaffen. Wir wollen hier, dass all jene Schritte gesetzt werden, damit tatsächlich die Menschen, die in dieser Stadt leben, in diese Stadt integriert werden (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Das wird ja verhindert durch das Wahlrecht!) und als Gipfelpunkt die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind eben der Ansicht, die Verleihung der Staatsbürgerschaft soll auch ein Ausdruck dessen sein, dass wir denjenigen, die sich zu unserer Rechtsordnung bekennen, die sich zu einer entsprechenden Wertvorstellung unserer offenen, auf die Europäische Menschenrechtskonvention aufbauenden Rechtsordnung bekennen, die österreichische Staatsbürgerschaft verleihen und sie entsprechend in unser Staatsgefüge einbeziehen und ihnen all die Möglichkeiten geben, die offen sind.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie jetzt die Vergleiche mit anderen Städten oder Ländern heranziehen, dann wissen Sie, dass das in vielen Fragen hinkt, auch in der Frage etwa, wie das aussieht mit der Beteiligung. Wir haben teilweise dort sehr niedrige Wahlbeteiligungen, und wir haben unterschiedliche Rechtslagen, etwa in den skandinavischen Ländern, wo beispielsweise die Frage des Steuerrechts mit einbezogen ist, dass man hier eine Steuernummer bekommen muss, bevor man eine Meldung abgibt, und Ähnliches. Hier sind unvergleichbare Situationen. Das wissen Sie. Aber trotzdem gehen Sie diesen falschen Weg, indem unabhängig von der Staatsbürgerschaft das Wahlrecht eingeräumt wird.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Uns als Österreichische Volkspartei geht es eigentlich darum, dass wir die Chance aufnehmen sollten, die uns die Bundesregierung gegeben hat. Die Bundesregierung hat, und

 

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