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Landtag, 14. Sitzung vom 24.04.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 83

 

(Beginn um 9.00 Uhr.)

 

Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Meine Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen!

 

Es ist 9.00 Uhr und die 14. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.

 

Entschuldigt sind der amtsf StR Dr Mailath-Pokorny und der Herr Abg Dr Tschirf bis 12.00 Uhr.

 

Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP/01046/2003/0003-KFP/LM) wurde von Herrn Abg Josef Wagner gestellt und ist an den amtsf StR der Geschäftsgruppe Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung gerichtet: Bei Neuerrichtung von Aufzügen bestehen strenge Sicherheitsvorschriften, die bei alten Aufzügen nicht gelten. Durch diese Gefahrenquelle - insbesondere für Kinder - sterben jährlich ein bis zwei Menschen und zahlreiche werden verletzt. Sind Sie bereit dem Wiener Landtag eine Änderung des Aufzugsgesetzes vorzulegen, damit die von der Europäischen Kommission und dem Konsumentenschutzminister empfohlene Verbesserung der Aufzugssicherheit beschlossen werden kann?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Werner Faymann: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Herr Abgeordneter, in Ihrer Frage, möchte ich nur der Ordnung halber sagen, erwähnen Sie eine Statistik, dass die Aufzüge insbesondere für Kinder eine Gefahrenquelle sind und angeblich ein bis zwei Menschen jährlich sterben sowie zahlreiche weitere verletzt werden. Dafür haben wir keine Belege gefunden, dass ein bis zwei jährlich sterben. Es ist trotzdem bedauerlich, auch wenn wir von zwei Fällen in den letzten drei Jahren wissen, die Ihre Statistik nicht wiedergibt, weil jeder Tod, jede Verletzung durch Vorsichtsmaßnahmen oder Vorsorgemaßnahmen, wenn das denkbar ist, verhindert werden soll. Aber gerade bei so Statistiken, wenn es um Verletzung oder gar um Tod geht, würde ich bitten, dass wir auch in diesem Hause nicht, weil es politisch gerade irgendwie passt, eine Aufrundung vornehmen, sondern hier möglichst sachlich bleiben.

 

Das möchte ich auch bei meiner Anfragebeantwortung machen, weil ich mit dem Anliegen an sich völlig übereinstimme, auch keine ideologischen Grenzen sehe, nämlich zu fragen, was man für die Sicherheit bei Aufzügen machen kann. Ich könnte Ihnen nun sehr lange und sehr ausführlich aufzeigen, was für die Sicherheit getan wird. Ich bin aber überzeugt, Sie, Herr Abgeordneter, kennen das ohnedies. Wenn ich es nun daher nicht vorlese, sondern nur stichwortartig in Erinnerung rufen darf, dann möchte ich natürlich das Aufzugsgesetz sowie die letzten Änderungen des Aufzugsgesetzes in Erinnerung rufen.

 

Ich möchte die Baubewilligung, die selbstverständlich jeweils einzuholen ist, und die Möglichkeiten der Baubehörde, bei Nichtbeachtung der Vorschriften den Aufzug zu sperren sowie Strafen in der Höhe von 21 000 EUR zu verhängen, erwähnen. Ich möchte die Überprüfung durch Aufzugsachverständige sowie durch einen Aufzugswärter erwähnen, mit den Mängeln, die hier festzustellen sind und deren Behebung. Er kann bei Gefahr von der Behörde natürlich jederzeit auch außer Betrieb gesetzt werden.

 

Also kommen wir zu einem Thema, das ebenfalls von Bedeutung ist, nämlich wie das etwa mit den Türen, den Fahrkorbtüren, ist, und wie das immer wieder auch in der öffentlichen Diskussion über die vielen Sicherheitseinrichtungen, Kontrollen und Vorschriften, die es gibt, hinaus eine Rolle spielt.

 

Bei den Fahrkorbtüren ist es tatsächlich so, dass wir eine Nachrüstung dort vornehmen, wo eine Sanierung ansteht, um einmal den gemeindeeigenen Bereich hervorzuheben. Das sind etwa 500 Aufzüge pro Jahr, die hier in den städtischen Wohnhausanlagen umgerüstet werden. Bei den städtischen Wohnhausanlagen wurde mit dem TÜV im Jahre 2001 eine Risikoanalyse durchgeführt und es wurden seither diese 500 Aufzüge pro Jahr nachgerüstet. Dass die Richtlinie für neue Aufzüge gilt und dass das dazu führt, dass dadurch bei Sanierungen bis zum Jahre 2016 allein im gemeindeeigenen Programm eine vollständige Nachrüstung erfolgt und dass dieses Programm der alten Aufzüge, die - und das betone ich - aber nicht alle Gefahrenquellen darstellen, weil einige oder viele davon auch im privaten Althausbereich Schwellen beziehungsweise Lichtschranken haben, aber eben nicht diese optimalen Voraussetzungen, sonst würden sie ja nicht nachgerüstet werden, das brauche ich in diesem Kreis nicht lange auszuführen, das wissen Sie

 

Weiters sind mittlerweile die Hälfte der Aufzüge im Wiener Wohnen-Bereich, nämlich rund 4 000 Anlagen, mit Notrufanlagen ausgestattet. Auch hier sind wir im Zeitplan, bis zum Jahre 2005 diese Notrufanlagen flächendeckend zu installieren.

 

Nun wird uns - ich hoffe, das gehört nicht zu Ihrer Zusatzfrage, ja, aber ich möchte Ihnen diesen Fall doch auch sagen - immer ein tragischer Unfall mit dem Beispiel des Fahrkorbs gesagt, und das ist der im 8. Bezirk, wo ein Kind tragisch ums Leben kam. Tatsächlich gab es kausal für den Unfall keinen Zusammenhang mit den Fahrkorbtüren, allerdings haben hier noch gerichtliche Klärungen zu erfolgen. Es dürfte der zu große Abstand zwischen Fahrkorb und Schachttür Schuld gewesen sein. Was aber besonders zu sagen ist: Der Aufzug war weder baubewilligt noch genehmigt! Sollte diese Annahme stimmen, wäre eine Inbetriebnahme des Aufzugs nicht zulässig gewesen. Also wenn jemand, der weder eine Fertigstellungsanzeige macht noch eine baubehördliche Bewilligung hat, einen Aufzug in Betrieb nimmt - das hängt nicht unmittelbar mit dem Thema Fahrkorb oder Schachttüre zusammen. Sie sehen also, dass dieses Bemühen sehr ernsthaft ist.

 

Die Umrüstungskosten, die hier alleine bei den Fahrkorbtüren aufgewendet werden, betragen zwischen 6 000 und 10 000 EUR. Es bezahlen ja letztendlich die Mieter. Wenn man das Wienweit auch für alle Privaten mit etwa 10 000 EUR hochrechnet, dann geht es hier doch um, wenn ich sagen darf, 80 Millionen EUR oder 1,2 Milliarden S. Also auch die Mieter machen es sich ja

 

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