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Landtag, 13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 57

 

hat.

 

Beachtlich finde ich jedenfalls, dass man am Tag vor dem Frauentag sagt, dass die gemeinsame Obsorge ein Vorteil für Männer ist. Das finde ich wirklich beachtlich, und ich werde Frau Abg Korosec einladen zu einer Diskussion von betroffenen Frauen und Männern, die angesichts der neuen gesetzlichen Situation betreffend die gemeinsame Obsorge und angesichts der Art und Weise, wie diese gesetzliche Grundlage gestaltet ist, gar nicht der Meinung sind, dass sie ein Vorteil ist - weder für die Männer, noch für die Frauen (amtsf StRin Mag Renate Brauner: Und schon gar nicht für die Kinder!), und schon gar nicht für die Kinder. (Amtsf StRin Mag Renate Brauner: So ist es!)

 

Ich bitte Sie noch einmal um Zustimmung zu diesem Bericht. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Tätigkeitsbericht 2001/2002 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist mehrstimmig, gegen die Stimmen von ÖVP und FPÖ, beschlossen.

 

Wir kommen zur Postnummer 1 der Tagesordnung. Sie betrifft den Bericht des Rechnungshofs gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl I Nr. 64/1997, für die Jahre 2000 und 2001 an den Wiener Landtag.

 

Ich bitte die Berichterstatterin, Frau amtsf StRin Mag Brauner, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Es liegt dazu keine Wortmeldung vor. Wir kommen daher zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die den vorliegenden Bericht des Rechnungshofs zur Kenntnis nehmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist einstimmig beschlossen.

 

Bevor wir die unter der Postnummer 3 vorgesehene Wahl vornehmen, ist über die Art der Abstimmung zu entscheiden. Gemäß § 28 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Wiener Landtag sind Wahlen mittels Stimmzettel vorzunehmen, wenn der Landtag nicht mit Zweidrittelmehrheit anders beschließt.

 

Ich schlage vor, die vorgesehene Wahl durch Erheben der Hand vorzunehmen.

 

Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtags, die mit meinem Vorschlag einverstanden sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Mein Vorschlag ist einstimmig angenommen.

 

Herr Bundesrat Mag Michael Ikrath hat mit Wirkung vom 4. März 2003 sein an elfter Stelle gereihtes Mandat im Bundesrat zurückgelegt. Auf dieses Mandat rückt das an gleicher Stelle gereihte Ersatzmitglied, Herr Dr Franz Eduard Kühnel, nach.

 

Der ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien schlägt als neues Ersatzmitglied für die elfte Stelle Herrn Mag Werner Suppan zur Wahl vor.

 

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung erteilen möchten, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Somit ist Herr Mag Werner Suppan als das an die elfte Stelle gereihte Ersatzmitglied des Bundesrates gewählt.

 

Damit ist die Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt. Tag, Stunde und Tagesordnung der nächsten Sitzung werden auf schriftlichem Weg bekannt gegeben.

 

Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche noch ein schönes, angenehmes Wochenende!

 

(Schluss um 15.14 Uhr.)

 

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