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Landtag, 13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 18 von 57

 

anders zur Frauenpolitik bisher geäußert.

 

Die Frauen haben sich unter dieser erneuten schwarz-blauen Bundesregierung nicht sehr viel zu erwarten, was man an Hand des Regierungsprogramms, soweit es vorliegt, ganz klar ableiten kann.

 

Es ist anscheinend nicht erwünscht, dass Frauen unabhängig und selbstständig sind, sondern sie sollen weiter in Abhängigkeit gehalten werden. Das kann und wird nie das Ziel einer grünen Frauenpolitik sein und sollte auch nicht das Ziel einer österreichischen Frauenpolitik sein. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Schwarz-blau zeigt keinerlei Bestrebungen, eine wirkliche Chancengleichheit unter den Geschlechtern herzustellen, was am Beispiel der sogenannten Pensionsreform ja ganz deutlich wird. Denn hier sind die Frauen massiv benachteiligt, und Pensionseinbußen von bis zu 12 Prozent zeigen ganz deutlich, dass hier von Chancengleichheit nicht die Rede sein kann. Aber darauf wird noch meine Kollegin Cecile Cordon näher eingehen.

 

Zum Regierungsprogramm. Es ist schon bezeichnend, dass dieses Regierungsprogramm ein Frauenkapitel hat, das nicht einmal eine Seite umfasst. Wobei die Präambel gleich einmal abgeschrieben worden ist aus dem letzten Regierungsprogramm, weil es fällt einem ja nicht wirklich etwas Neues dazu ein. Und dann gibt es eine Auflistung von Schlagworten, und das war's dann.

 

Ein paar der Schlagworte sind ja ganz nett, wie :

 

Umsetzung der EU-Vorgaben im Bereich der Gleichbehandlung. Nona müssen die umgesetzt werden.

 

EU-konforme Genderquote in Kommissionen und Beiräten. Na klar, was sonst?

 

Die eigenständige Alterssicherung für Frauen ist besonders lustig, weil da steht dann in Klammer: Siehe Kapitel Pensionen. Nur, im Kapitel Pensionen ist dazu nichts zu finden.

 

Eine Evaluierung der Frauenberatung und die Absicherung durch mehrjährige Förderpläne ist gut, klingt aber eher nach gefährlicher Drohung.

 

Die Frauen werden mit diesem Regierungsprogramm – das ist zu befürchten –aus dem Vollzeitarbeitsmarkt gedrängt. Denn auch das Kindergeld - und das wurde ja in einem Bericht der EU-Kommission ganz klar festgehalten – bestärkt, dass Frauen aus dem Arbeitsmarkt hinausgedrängt werden, und es ist daher aus arbeitsmarktpolitischer Sicht abzulehnen. Aber nein, das Kindergeld wird ausgeweitet, evaluiert. Vielleicht kommt ja die Bundesregierung zu dem Schluss, dass das Kindergeld nicht der Weisheit letzter Schluss ist in Bezug auf Frauenpolitik.

 

Auch die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern werden mit einem lapidaren Satz angesprochen, aber nichts Konkretes dazu. Denn wenn wir uns anschauen: Im EU-Vergleich liegt der Unterschied im Einkommen bei 16 Prozent, Österreich hat einen Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern von 21 Prozent. Das Regierungsprogramm hält nur fest, dass da eine Verringerung notwendig ist. Na super! Gratuliere! Aber wie wird das gemacht? Nichts davon ist hier festzustellen im Regierungsprogramm.

 

Wie gesagt, das Frauenkapitel ist eine Seite lang, und es steht nicht wirklich viel drinnen außer Überschriften. Aber es gibt auch noch in anderen Kapiteln dann Hinweise, die sich vielleicht auf Frauen auswirken könnten.

 

Eine Forderung ist ja ganz nett, nämlich die Forderung nach dem Mindestlohn von 1 000 EUR. Aber wenn man das Frauenvolksbegehren von 1997 anschaut, dann kann man ja nur sagen, das ist ein Hohn, denn hier wurden ganz andere Forderungen aufgestellt.

 

Es ist auch keine Rede davon, wie die in Teilzeit beschäftigten Frauen mehr Geld bekommen sollen. Denn wir wissen, dass 35 Prozent der Frauen in Teilzeitjobs arbeiten, bei den Männern sind es nur 4,8 Prozent, die Tendenz ist steigend. Wir wissen aber auch, dass genau diese steigende Anzahl von Teilzeitjobs und atypischen Beschäftigungen die Frauen in die Armutsfalle bringt. Aber dazu schweigt auch die Bundesregierung, und es gibt keine klaren Aussagen, wie damit umgegangen werden soll.

 

Im Gegenteil. Es gibt einen Anspruch auf Teilzeit, der aber kein Rechtsanspruch ist, und den gibt es auch nur dann, wenn es eine Einigung zwischen dem Arbeitgeber und der Arbeitnehmerin gibt. Und wenn sich die nicht einigen, gibt es ein Schiedsgericht. Mal sehen, wie weit die Frauen sich auf Schiedsgerichte zutrauen, wenn sie dann eigentlich gefährdet sind, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

 

Das heißt wieder, dass Menschen, die diese Teilzeit in Anspruch nehmen wollen, abhängig sind vom Goodwill des Arbeitgebers. Und ob das einer eigenständigen Frauenpolitik beziehungsweise dem Starkmachen von Frauen dient, das bezweifle ich.

 

Interessant ist ja auch das Kapitel Familie und Generationen. Das ist etwas länger, hat sogar mehr als eine Seite. Auch nicht verwunderlich, dass dazu ein bisschen mehr drinsteht. Und wenn man dann liest, gleich im Einleitungstext, in der Präambel, so steht dort:

 

"Die Bundesregierung wird darauf einwirken, dass die Länder und Gemeinden ein qualitätsvolles, ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot von Kinderbetreuungsplätzen unter Berücksichtigung der Erfüllung der EU-Ziele für Kinder unter drei Jahren und zur Betreuung in den schulfreien Zeiten sicherstellen. Die Bundesländer werden eingeladen, ihre Familienleistungen an die Bedürfnisse der Eltern anzupassen und auf jene Zeiten zu konzentrieren, in denen es keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld gibt."

 

Na super! Das ist gelinde gesagt eine Verarschung, das an die Länder zu delegieren und den Bund völlig aus diesem Bereich auszulassen und zu sagen: Länder, macht und tut! Keine Rede von Bundesmitteln für Kinderbetreuungseinrichtungen, keine Rede von einem Kinderbetreuungsrahmengesetz. Der Staat stiehlt sich hier völlig aus der Verantwortung und findet das auch noch super. Ich gratuliere zu diesem Punkt.

 

Völlig absurd auch noch hinter diesem Kapitel Familie und Generationen die Förderung des Unternehmens Haushalt. Nun, was ist denn das schon wieder? Wir

 

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