«  1  »

 

Landtag, 13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 57

 

selbstverständlich ein Nein dazu.

 

Ich werde persönlich darauf achten bei den nächsten Verhandlungen. Bei der nächsten Umweltlandesreferentenkonferenz wird genau dieses Thema Tierschutz behandelt, und ich werde mich persönlich dafür einsetzen, dass das der Standard sein wird. Erst dann wird es eine Zustimmung des Landes Wien geben.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. – Die zweite Zusatzfrage hat Herr Abg Klucsarits.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Es ist ja unbestritten, dass wir alle für ein starkes Tierschutzgesetz sind. Da gibt es ja einen Konsens über die Parteigrenzen hinweg. Das ist keine Frage. Aber zu einem Tierschutzgesetz gehört auch das Chippen von Hunden. Ab wann können Sie sich vorstellen, dass das im Tierschutzgesetz vorgeschrieben wird.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Das Thema Chippen – das haben wir schon des Öfteren hier diskutiert – ist bereits vorbereitet. Die Stillhaltefrist – eine gute Nachricht – endet am 18. April 2003. Dann wird hier im Landtag ein entsprechendes Gesetz vorgelegt werden und gleichzeitig im Paket die Verordnung zum Chippen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke. – Die dritte Zusatzfrage hat Frau Abg Reinberger.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

An und für sich ist die Frage ja obsolet geworden, denn sie stellt darauf ab, dass es fraglich ist, ob auf Bundesebene eine Umsetzung kommt. Nunmehr können wir das im Regierungsübereinkommen lesen, aber nicht nur dort, sondern auch im Entwurf zum Bundesministeriengesetz. Das heißt, ich gehe nach Ihren bisherigen Antworten davon aus, Sie werden sich bei Ihren Vertretern, also bei den Vertretern der SPÖ im Verfassungsausschuss und auch im Plenum dafür einsetzen, dass unter den Voraussetzungen, die Sie genannt haben, eine entsprechende Verfassungsbestimmung zustande kommen kann.

 

Sie haben angeführt, dass wir in Wien seit 1994 eine entsprechende bundeseinheitliche Regelung verlangt haben. Leider hat es damals die SPÖ auf Bundesebene nicht durchgezogen. Es ist sicherlich ein großer Handlungsbedarf.

 

Sie haben angeführt, in Kärnten ist die Pelztierzucht nicht verboten, dafür darf man in Wien offensichtlich noch Katzen- und Hundefleisch essen. Also es ist ein umfangreicher einheitlicher Regelungsbedarf gegeben.

 

Und ich frage Sie, Frau Stadträtin: Was werden Sie als für Wien besonders wichtig Ihren Vertretern in der SPÖ auf Bundesebene mitgeben als Voraussetzung, dass ein möglichst hoher Konsens für ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zustande kommen kann?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete! Selbstverständlich erst dann eine Zustimmung im Verfassungsausschuss, wenn das Paket vorliegt.

 

Welche Bestimmungen sind hier unumgänglich für das Land Wien? Jedenfalls Verbot von Tierversuchen, die im Zusammenhang mit den Angelegenheiten der Länder stehen, jedenfalls Hundechips, jedenfalls ein Maulkorb- und Leinenzwang, jedenfalls ein Verbot der erwerbsmäßigen Haltung und Zucht von Pelztieren, jedenfalls ein Verbot der Haltung von Löwen und Tigern und jedenfalls ein Verbot der Batteriehaltung von Hühnern.

 

Das sind die Standards, die wir in Wien hier festgelegt haben, und dieser Standard muss auch im Bundestierschutzgesetz Verwirklichung finden.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Die vierte Zusatzfrage: Frau Abg Dr Vitouch.

 

Abg Dr Elisabeth Vitouch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Wie wir von Ihnen gehört haben, besteht ja eine Stillhaltefrist bis 18. April bezüglich der elektronischen Kennzeichnung von Hunden, des sogenannten Chippens. Hat jetzt das Bestreben des Landes Wien, ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz zu erreichen, eine Auswirkung auf diese beabsichtigte elektronische Kennzeichnung von Hunden?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete! Das Chippen von Hunden, diese vorgesehene Regelung, ist sicherlich nicht beeinflusst von einem Bundestierschutzgesetz auf Bundesebene. So rasch wird es einfach nicht gehen, denn die Stadt Wien, das Land Wien wird bereits im April ein entsprechendes Gesetz vorlegen. Das heißt, hier wird es keinerlei Einschränkungen geben.

 

Was aber zu fordern ist, ist ein einheitliches Chippen auf österreichischer Ebene, denn es hat keinen Sinn, nur in Wien eine Chippung durchzuführen, sondern in Gesamtösterreich muss ein Kennzeichnungs- und Registrierungssystem eingeführt werden. Hier darf es keine Grenzen geben, hier müssen einheitliche Bestimmungen für Gesamtösterreich durchgeführt werden. Die Gesprächsrunden laufen ja. Bis jetzt haben diese Gesprächsrunden leider nicht zu einem entsprechenden Erfolg geführt, aber im Rahmen eines bundeseinheitlichen Tierschutzgesetzes werden wir, das Land Wien, unsere Bestimmungen, die dann schon Gültigkeit haben, einbringen und das als Mindeststandard jedenfalls einfordern.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Damit ist die 3. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP/01043/2003/0002-KGR/LM). Sie wurde von der Frau Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im Rathaus) gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Spitalswesen gerichtet: "Spitalsdirektor Prof Dr Kaspar hat im ORF angekündigt, dass in Wien künftig keine Fremdpatientinnen und Fremdpatienten aus den Bundesländern behandelt

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular