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Landtag, 13. Sitzung vom 07.03.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 57

 

Hearing stattfindet, an dem Universitätsprofessoren und andere Experten teilnehmen und bei dem die Abgeordneten sich selbst ein Bild machen können.

 

Meine Frage daher: Frau Stadträtin, werden Sie ein derartiges Hearing durchführen, ein Hearing, bei dem die Möglichkeit besteht, verschiedenste Professoren, beispielsweise auch Herrn Prof Lienbacher zu hören, der ein Gutachten erstellt hat, das ich auch dem SPÖ-Klub übermittelt habe und von dem ich weiß, dass es Ihnen übermittelt wurde, damit wir uns an Hand dieser Argumente auseinander setzen, um dann in Ruhe das Ganze anzuschauen und eine verfassungskonforme Lösung zu finden?

 

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns selbstverständlich mit inhaltlichen Fragen auseinander setzen, aber dass ich als ein auf die Gesetze der Republik angelobter Abgeordneter die Verpflichtung habe, mich nur in verfassungsgemäßer Form in meinem politischem Verhalten hier zu gerieren.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Zum einen: Wir haben im Zuge des Gesetzwerdungsprozesses ein Gutachten des Verfassungsdienstes eingeholt, und das hat genau die Inhalte, die ich Ihnen vorher genannt habe, und diese entsprechen auch dem Gutachten unseres externen äußerst renommierten Experten.

 

Zum Zweiten: Sie haben Recht, die Bundesregierung muss bei ihren Vorgangsweisen immer sehr darauf achten, die demokratischen und die gesetzlich gegebenen Spielregeln einzuhalten. Ich habe auch kein Problem damit, dass die Bundesregierung ihr Recht wahrnimmt, hier Einspruch zu erheben. Ich würde mir nur wünschen, dass sie dann auch entsprechend bei der Art und Weise, wie sie es tut, die Regeln einhalten würde. Vielleicht hätte sich die Bundesregierung, wenn sie die Sache schon so wichtig nimmt, ein bisschen mehr auf den Artikel 69 B-VG konzentrieren sollen, damit sie die Beschlüsse auch überhaupt korrekt zustande kommen lässt. Denn das finde ich, ehrlich gesagt, schon eine – nun wollen wir einmal sagen – Missachtung, wenn man es nicht einmal der Mühe wert findet, darauf zu achten, dass Beschlüsse korrekt zustande kommen.

 

Ganz abgesehen davon finde ich schon, dass Wahlrechtsfragen so wichtig sind, dass man eigentlich die Zeit finden könnte – aber das ist meine private Meinung, die ich Ihnen sehr gerne sage –, sich zusammenzusetzen und darüber zu reden und nicht so eine wichtige Frage im Zuge eines Rundlaufbeschlusses zu erledigen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 

Zum Zweiten denke ich, dass es ganz genaue Regeln gibt, wie Gesetze zu entstehen haben. (Abg Dr Matthias Tschirf: Ja, genau! Eben!) Diese Regeln wurden sehr genau eingehalten. Wie können Sie sagen, sie werden nicht eingehalten? Entweder Sie sind ahnungslos, oder Sie wollen mir bewusst etwas Falsches unterstellen. Die Regeln sind ganz genau eingehalten worden. Im Gegenteil! Wir haben, weil wir wissen, dass Wahlrechtsfragen so wichtig sind, extra einen Unterausschuss eingesetzt. Wir sind monatelang beisammen gesessen und haben in diesem Unterausschuss – es war ja auch ein Vertreter von Ihnen in diesem Unterausschuss dabei –monatelang diskutiert. Wir haben alle Themen abgehandelt, wir haben alle Argumente abgehandelt. Wir waren halt in gewissen Fragen unterschiedlicher Meinung. Wobei ich noch einmal sagen, ich bedauere, dass die ÖVP inhaltlich nie etwas zu sagen hat (Zwischenruf des Abg Gerhard Pfeiffer), denn Sie haben inhaltlich überhaupt nichts zu den wichtigen demokratiepolitischen Fortschritten, die das AusländerInnenwahlrecht bringt, gesagt. Sie haben nichts zu unserem Argument gesagt, dass wir deswegen für das Wahlrecht für Ausländer, die schon lange hier leben und ihre Heimat haben, sind, weil sie dann nicht mehr das Ziel ausländerfeindlicher Wahlkämpfe sein können. Dazu haben Sie nichts gesagt. Sie ziehen sich auf eine rechtliche Ebene zurück und verweigern die Debatte. Das bedauere ich, meine Herren und meine Damen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der GRÜNEN. – Abg Gerhard Pfeiffer: Auf solche Vorwürfe muss man gar nicht antworten.)

 

Zusammenfassend: Es wurde der Weg der Gesetzwerdung ganz genau eingehalten, es wurden die Spielregeln, die bei einer Gesetzwerdung notwendig sind, ganz genau eingehalten, es wurden darüber hinaus ausführliche Diskussionen geführt. Ich habe Ihnen außerdem schon gesagt, wir werden Sie gerne auch über die Stellungnahme, die es jetzt zu dem Einspruch der Bundesregierung gibt, ebenfalls noch einmal informieren, denn wir, sehr geehrte Damen und Herren, haben nichts zu verbergen. Wir können hier gerne alles offen diskutieren, und wir haben auch inhaltliche Argumente im Interesse der Wiener und Wienerinnen.

 

Präsident Johann Hatzl: Zweite Zusatzfrage: Dr Günther!

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin! (Abg Dr Matthias Tschirf: Meine Frage wurde nicht beantwortet! – Abg Gerhard Pfeiffer: Das braucht man ja nicht! – Weitere Zwischenrufe.)

 

Präsident Johann Hatzl (unterbrechend): Ich gehe davon aus, dass der Dr Günther so aussieht, wie er dort steht. (Heiterkeit. – Abg Gerhard Pfeiffer: Es geht darum, dass die Frage beantwortet wird!)

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER (fortsetzend): Frau Stadträtin!

 

Sie haben in Ihrer Stellungnahme auf das Gutachten von Prof Mayer hingewiesen. Der Einspruch der Bundesregierung weist auch auf dieses Gutachten hin und auch auf die Zweiteilung, die Mayer in seinem Gutachten macht, indem er einerseits sagt, passiv wahlberechtigt sind die Bürger, sie können aber nicht Bezirksvorsteher beziehungsweise Bezirksvorsteherstellevertreter oder Mitglieder des Bauausschusses werden. Genau auf diesen Bereich weist die Stellungnahme der Bundesregierung, die ordnungsgemäß zustande gekommen ist, hin, denn ein Zirkularbeschluss ist ein in der Verfassung vorgesehener Beschluss und hält sicher allen rechtlichen Bedenken stand.

 

Aber diese Teilung wird in dem Einspruch der

 

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