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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 78 von 90

 

Bewilligungspflichten durch Meldepflichten ersetzt worden sind und sogar manche Meldepflichten abgeschafft wurden. Also ist tatsächlich genau das Gegenteil von dem, was Sie sagen, eingetreten, daher ist das wirklich nicht ernst zu nehmen. Da würde ich Sie ersuchen, einmal dieses Werk und vielleicht auch die Kommentare zu lesen, bevor Sie hier solche Meldungen abgeben.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um abzuschließen: Ich ersuche, dem Abänderungsantrag, den ich jetzt übergebe, die Zustimmung zu erteilen, und die Abänderungsanträge der Herren Kenesei und Fuchs abzulehnen. - Ich danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Es liegt keine weitere Wortmeldung vor. Die Verhandlung ist geschlossen.

 

Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich danke für die Beiträge, insbesondere dem Kollegen Maurer, der ja vieles beantwortet hat. Ich möchte daher zu einem einzigen Punkt Stellung nehmen, den Kollege Kenesei aufgeworfen hat, dem häufig diskutierten § 69.

 

Tatsächlich ist seit dem Millenniumstower einerseits und vor allem durch oberstgerichtliche Entscheidungen eine Linie in der Stadt politisch vorgegeben, die besagt, dass "unwesentlich" keinesfalls 10 Prozent der Bauhöhe oder ein Stockwerk überschreiten kann. Das heißt, es ist unserer Meinung nach seither als eine politische Leitlinie so etwas wie eine Obergrenze gegeben. Tatsächlich ist auch diese Meinung, die wir politisch klar vorgeben, natürlich keine Zwangsbestimmung für einen Bezirks-Bauausschuss, aber es ist dem Bezirks-Bauausschuss bekannt, wie die Judikatur dazu und wie unsere - und ich darf auch sagen: meine - politische Meinung dazu aussieht. Insofern gibt es eine Richtlinie.

 

Würden wir den § 69 ersatzlos streichen (Abg Günter Kenesei: Verlangt auch niemand!), dann würde ich mir zwar einige graue Haare ersparen, aber es wäre dann für viele Projekte nicht möglich, die Realisierung zu erreichen. Daher ist noch keiner auf eine Idee gekommen, wie wir den § 69 über diese von mir genannte Einschränkung hinaus weiter begrenzen oder definieren könnten und damit auch den Bezirks-Bauausschuss überzeugen könnten, der es uns erleichtert, hier eine Handhabe vorzufinden. Ich sage das, weil Projektbetreiber tatsächlich immer wieder glauben, der § 69 ist so, wie ihn Kollege Kenesei beschrieben hat. Ich unternehme aber alles, dass Projektbetreiber richtig informiert werden, und auch dafür, diese von uns erkannte Obergrenze, die sich durch die Judikatur ergeben hat, bekannt zu machen.

 

Insgesamt ersuche ich Sie um Zustimmung, und natürlich auch um Zustimmung zu dem Abänderungsantrag, den Kollege Mauer vorgelegt hat.

 

Präsident Johann Hatzl: Ich komme nun zu den Abstimmungen.

 

Zuerst gelangen wir zu den Abänderungsanträgen.

 

Es ist ein Abänderungsantrag der GRÜNEN eingebracht worden.

 

Wer für den Abänderungsantrag der GRÜNEN ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dafür stimmen die GRÜNEN, das ist die Minderheit, der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Ich komme zum Abänderungsantrag der ÖVP.

 

Wer für den Abänderungsantrag der ÖVP ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Es sind die ÖVP und die FPÖ, die dafür stimmen, das ist die Minderheit, der Antrag ist somit abgelehnt.

 

Ich komme zu dem von der SPÖ eingebrachten Abänderungsantrag.

 

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Dafür ist SPÖ, das ist die Mehrheit, somit ist der Antrag angenommen.

 

Es wurde getrennte Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte nun jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang, jedoch mit Ausnahme des Artikels I zustimmen wollen, die Hand zu erheben. (Abg Dr Herbert Madejski: Was ist der Artikel I, bitte?) Sie haben ja die Unterlagen. - Dafür sind SPÖ und GRÜNE, das ist die Mehrheit.

 

Nun bitte ich jene Mitglieder des Landtags, die dem Artikel I - er betrifft die Bauordnung für Wien, ich sage es gleich dazu, damit das nicht missverständlich ist (Abg Dr Herbert Madejski: Wäre aber zuerst auch schön gewesen, dieses Motto!) - ihre Zustimmung geben wollen, ein Zeichen mit der Hand zu geben. - Dafür sind SPÖ und GRÜNE, somit ist auch das mehrheitlich beschlossen.

 

Das Gesetz ist in erster Lesung angenommen.

 

Meine Damen und Herren! Wenn kein Widerspruch erfolgt, komme ich sogleich zur zweiten Lesung. - Widerspruch wird nicht erhoben.

 

Ich bitte nun jene Damen und Herren des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das sind SPÖ und GRÜNE, somit ist das Gesetz in zweiter Lesung mehrheitlich beschlossen.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 4 (04239/2002-GWS). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz geändert wird.

 

Berichterstatter ist Herr amtsf StR Faymann. - Bitte.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich glaube, dass sowohl die Absichten als auch die Details den Parteien - zumindest denjenigen, die sich in den jeweiligen Parteien dafür besonders interessieren - bekannt sind, und ersuche daher um Zustimmung.

 

Präsident Johann Hatzl: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. - Es erfolgt kein Einwand, wie ich sehe. Somit werde ich so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Mag Becher.

 

Abg Mag Ruth Becher (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Da es sich bei dieser Gesetzesvorlage hauptsächlich

 

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