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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 72 von 90

 

sagen: "Muss man halt den 69er strapazieren." Tun wir halt ein bisschen was drauf. Ein Wolkerl, ein Spangerl, ein Aufbauterl und dann kommen halt 40, 50 Meter noch dazu.

 

Super Bauordnung. Für das sitzen wir alle da und beschließen ein Gesetz, wo wir draußen dafür eigentlich ausgelacht werden und gesagt wird: Lasst sie beschließen, was sie wollen, Hauptsache der 69er bleibt bestehen, machts mit der Bauordnung, was ihr wollt, beschließt, was ihr wollt, aber bitte, bitte greift uns ja den 69er nicht an, weil das ist der Paragraph, der uns rettet und der eigentlich die Normierung ist, dass alles, was in dieser Stadt passiert, unter dem Deckmantel des § 69 als legal erklärt werden kann.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da brauchen wir keine Novelle der Bauordnung, da können wir es bleiben lassen. Viele, viele Stunden sind da hinein geflossen in diese Novellierung. Viele, viele Stunden für jeden einzelnen Flächenwidmungsplan. Und solange wir hier nicht uns zu klaren Richtlinien finden, die auch einen Rahmen vorgeben, in dem sich jeder und jede in dieser Stadt zu bewegen hat, solange werden wir an der Nase herumgeführt bei Projekten à la Milleniumstower, Monte Laa, Twin Towers und und und, wie sie alle heißen, wo kein einziges Gebäude in dieser Stadt tatsächlich so gebaut worden ist, wie wir es hier in diesem Gemeinderat per Beschluss des Flächenwidmungsplans tatsächlich beschlossen haben. Es ist keines so gebaut worden. Da kann man wirklich sagen, Wien ist anders, aber so anders sollte es ja dann auch nicht sein, weil - und ich wiederhole mich - wir führen uns ja alle selbst hier ad absurdum.

 

Und daher ist bei diesem Abänderungsantrag auch ein Punkt drinnen, Punkt 37:

 

"§ 120 Abs. 1 lautet:

 

1. Hochhäuser sind Gebäude, deren oberster Abschluss einschließlich aller Dachaufbauten gemäß § 81 Abs. 6 mehr als 35 Meter über dem tiefsten Punkt des anschließenden Geländes beziehungsweise der festgesetzten Höhenlage der anschließenden Verkehrsfläche liegt. Die Vorschriften des § 69 finden in diesen Fällen keine Anwendung."

 

Das ist eine klare und deutliche Vorgabe. Es wird so gebaut, wie es im Flächenwidmungsplan steht.

 

Und der Punkt 38:

 

"§ 120 Abs. 16 lautet zusätzlich als Punkt 16:

 

Die Baubewilligung für Hochhäuser darf nur erfolgen, wenn die gegenständlichen Projekte den Richtlinien des Wiener Hochhauskonzeptes entsprechen."

 

Denn wir haben ein Hochhauskonzept beschlossen, das aber in der Bauordnung bislang überhaupt nicht seinen Eingang gefunden hat. Das heißt, wir haben ein Konzept, das ist zwar recht nett und man kann sich daran halten oder auch nicht, oder man strapaziert den 69er. Natürlich eine Möglichkeit, aber dann haben wir die Situation, die wir in den letzten Jahren schon gehabt haben und die ganz sicherlich von niemandem hier herinnen als gut geheißen wird. Eine Situation, die für uns alle hier herinnen bedeutet, dass wir immer wieder argumentieren müssen, warum etwas passiert ist, weil es nicht so ist, wie wir es beschlossen haben, das den Unmut der Bevölkerung auf sich zieht, weil man einfach nicht mit fairen und offenen Karten mit ihnen gespielt hat. Und ich glaube, dass das notwendig wäre.

 

Ich glaube auch, dass dieser Abänderungsantrag zumindest in diesen zwei Punkten versucht, etwas schärfer und präziser zu formulieren, und dass wir uns vielleicht darauf verständigen, dass wir so Punkt für Punkt der Wiener Bauordnung einmal durchgehen und versuchen, zu einer klareren und deutlicheren Präzisierung zu kommen, im Sinne der BewohnerInnen dieser Stadt, aber auch im Sinne derjenigen, die in dieser Stadt bauen. Wir werden dieser Novellierung der Bauordnung für Wien in Summe zustimmen.

 

Zu dem Abänderungsantrag des Kollegen Maurer, der ja derart vorsichtig und so eigenartig schwammig formuliert ist, dass wieder alles offen ist: Am Besten hätte mir noch gefallen, Kollege Maurer, wenn Sie darüber - oder unten als letzten Satz - geschrieben hätten: "Und im Übrigen, wenn irgendetwas nicht funktioniert, den 69er strapazieren!"

 

Ich glaube, das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein. Es ist auch nicht in unserem Sinne, und ich glaube, wir sollten uns sehr rasch am Verhandlungstisch treffen, um diesen § 69 und dessen schreckliche Auswirkungen vom Tisch zu bringen. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Fuchs zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren!

 

Bevor ich auf die Bauordnung eingehe, möchte ich einer Abgeordneten, die heute zum letzten Mal bei uns ist und in den Nationalrat kommt - das ist die Vorsitzende des Bautenausschusses -, danke sagen für ihre ... (Abg Günter Kenesei: Das war der Wohnbauausschuss!) Ja, für ihre Arbeit im Wohnbauausschuss, für ihre Umsichtigkeit und für ihre Konsensbereitschaft! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 

Meine Damen und Herren! Es gibt einige Punkte in der bestehenden Bauordnung, mit denen wir nicht einverstanden sind, aber nicht nur in der Bauordnung, sondern auch in der Novelle. Ich möchte daher gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag einbringen, der vier Punkte in sich trägt. Er ist fast gleich wie der Abänderungsantrag der Sozialdemokraten, allerdings ist der erste Punkt aus dem Antrag der Sozialdemokraten nicht darin enthalten, weil wir damit nicht einverstanden sind. Aber über alle anderen Punkte gibt es einen Konsens.

 

Daher werde ich diesen Abänderungsantrag einbringen:

 

Das Erste ist natürlich die Einbeziehung von Souterrain, Keller und Galeriegeschossen in eine höchst zulässige Zahl der Geschosse - das heißt, eine entsprechende Beschränkung ist sinnvoll. Das Zweite ist, dass Ausstellungsflächen der Kraftfahrzeuge für Land- und Baumaschinen nicht mehr als Einkaufszentren gelten sollen.

 

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