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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 90

 

tatsächlich ändert, denn es finden sich jedes Jahr wieder die gleichen Argumente der Volksanwaltschaft: Hier gibt es Fehler in der Aktenführung, Bescheide werden überwiegend nur durch mündliche Verkündigung erlassen, selbst vereinzelte Wünsche der Parteien, schriftliche Ausfertigungen zu bekommen, stoßen auf Schwierigkeiten, errechnete Beträge sind nicht nachvollziehbar, die Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs wird einfach ignoriert, die Berechnungen des Richtsatzes sind rechtswidrig, et cetera, et cetera.

 

Frau Vizebürgermeisterin, das ist nicht die Kritik der bösen Opposition, das ist die Kritik und die objektive Darstellung der Volksanwaltschaft. Und daher, Frau Vizebürgermeisterin, handeln Sie, sorgen Sie für Ordnung in der MA 12, im Interesse jener Menschen, die es brauchen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster ist Herr Präsident Römer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Johann Römer (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

 

Im Vorfeld zu dieser Novelle wurde ja von vielen, oder von manchen bekrittelt, dass hier - obwohl natürlich das entsprechende Datenschutzgesetz gegeben ist - verschiedene Daten abgefragt werden sollen, und das ist unter anderem eine der Änderungen dieser Novelle, dass diese Daten auch automationsunterstützt abgefragt werden sollen und ich glaube, dass man hier deponieren soll, dass es wichtig ist, und ich greife hier zurück auf meine berufliche Erfahrung.

 

Ich habe ja mit ähnlichen Personen zu tun gehabt. Also, ich habe zwar keine Sozialhilfe gewähren müssen, aber ich habe mich mit Ausgleichszulage beschäftigen müssen und ich weiß, wie wichtig es ist, dass hier klare Regelungen gegeben sind, die die Auskunft auch so schnell und so rasch es geht ermöglichen, weil dadurch gewährleistet ist, dass die Leistung auch so rasch wie möglich erbracht werden kann und wer rasch helfen kann, der hilft doppelt, sagt man ja im Volksmund. Daher glaube ich, dass diese Novelle recht gut ist.

 

Aber wenn ich gerade zu diesem Thema spreche, möchte ich etwas anderes auch noch anmerken: Diese Novelle des Sozialhilfegesetzes ist ja eine begrenzte, denn wir erwarten ja doch, dass früher oder später ein bundeseinheitliches Sozialhilfegesetz kommt, wo man zumindest gleiche Grundregelungen für ganz Österreich erwarten kann. Und ich möchte jetzt, weil ich gerade am Wort bin, darauf hinweisen, wie ungleich behandelt ein und dieselbe Person werden kann, wenn ein Amt etwas anders auslegt, als das andere.

 

Und zwar verweise ich darauf, dass bei der Ausgleichszulage ein Grundstück, das jemand besitzt - egal ob das jetzt etwas bringt oder nicht -, fiktiv zur Anrechnung führt und diese Person daher nicht den vollen Richtsatz bekommt, sondern vom Richtsatz dieses fiktive Einkommen aus dieser Latifundie abgezogen wird. Und wenn die gleiche Person dann hergeht und eine Sozialwohnung will, dann wird das nicht so gehandhabt, sondern da beruft man sich darauf, dass man sagt, "du hast ja nicht einmal den Ausgleichszulagenrichtsatz, und daher fällst du nicht darunter, weil du dir das sowieso nicht leisten kannst". Das heißt, in diesem Fall wird dieses fiktive Einkommen aus der Latifundie nicht herangezogen. Das ist nur ein Beispiel und vielleicht ein kleines, aber es betrifft doch einige.

 

Es ist ein kleines Beispiel, das zeigt, dass man alle Gesetze gleich umsetzen und die Menschen gleich behandeln sollte.

 

Und ein Drittes will ich auch noch anmerken: Heute in der Aktuellen Stunde hat die SPÖ uns glauben machen wollen, dass kein Geld im Bund vorhanden ist, dass alle Töpfe geleert sind und dass der finanzielle Engpass par excellence ausgebrochen ist. In ein oder zwei oder drei Minuten werden Sie einen Antrag der SPÖ hier hören, in dem die SPÖ fordert, dass der Bund wieder einen Heizkostenzuschuss finanziert.

 

Ich möchte dazu feststellen, man könnte natürlich genauso gut den Antrag stellen, dass die EU den Heizkostenzuschuss für Wien finanzieren soll, aber bleiben wir auf dem Boden der Tatsachen. Das war eine Aktion des Bundes, die wir uns alle natürlich ununterbrochen wünschen würden, vor allem angesichts dieser Temperaturen, die wir jetzt haben, aber wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass Sozialhilfe eine Landessache ist. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass die Frau Vizebürgermeisterin schon in einer Ausschusssitzung gesagt hat, dass sie keine Möglichkeit sieht, in diesem Winter einen Heizkostenzuschuss zu gewähren.

 

Ich glaube daher, dass es, ich würde fast sagen, nicht fair ist, wenn Wien das nicht gewähren will und ich jetzt als SPÖ hergehe und den Ball an die Bundesregierung zurückschiebe und jetzt sage, ihr zahlt bitte einen Heizkostenzuschuss.

 

Wir werden daher auch diesem Antrag leider nicht zustimmen können, wohl aber der Gesetzesnovelle. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste ist Frau Abg Malyar zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 

Abg Martina Malyar (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

 

Das Sozialhilfegesetz in Wien, ich glaube, ich habe es an dieser Stelle schon zigmal erwähnt, ist eines der vorbildhaftesten in ganz Österreich, aber auch der Vollzug, die Umsetzung des Sozialhilfegesetzes erfolgt in Wien sicher auch vorbildlich und wir brauchen da, glaube ich, keine Vergleiche mit anderen Bundesländern zu scheuen.

 

Um auf die Rede der Frau Kollegin Korosec zu kommen: Es war eine für mich sehr spannende und interessante Rede und mit vielen interessanten Anregungen. Ich habe Ihnen gerne zugehört und es war vieles auch Wasser auf unseren Mühlen - ich weiß, dass man es manches Mal schwer hat, sich in der eigenen Partei und schon überhaupt beim eigenen Koalitionspartner durchzusetzen -, aber seien Sie sicher, mit Ihren Vorstellungen zu einem bundeseinheitlichen Sozialhilfegesetz stehen

 

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