«  1  »

 

Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 90

 

Wir halten das daher für keine Vorgangsweise, weil sie ein klares Machtgefälle darstellt und zeigt, dass hier die Behörde am längeren Ast sitzt.

 

Ich habe mich aber zu diesem Tagesordnungspunkt vor allem deshalb zum Wort gemeldet, weil ich eine sehr grundsätzliche Anmerkung machen möchte, auf welche Weise wir hier die Gesetzeswerdung in diesem Bereich beraten.

 

Wie Sie wissen, ist im Moment in der interfraktionellen Debatte das Pflegeheimgesetz erstmals besprochen worden. Frau StRin Pittermann hat zu einem solchen Gespräch eingeladen und uns einen Entwurf vorgelegt, der schon weitgehend fertig war und die Meinungsbildung weitgehend erfolgt ist. Und mein Eindruck von dieser Sitzung war, dass das, was wir hier aus dem Experten- und Expertinnenwissen der Parteien, der anderen nicht regierenden Parteien, beitragen können, eigentlich nicht mehr wirklich abändernd wirksam werden kann. Wir glauben, dass wir uns dann auch die unüberbrückbaren Gegensätze, wie die Frau Landeshauptfrau gemeint hat, ersparen, die es gibt, wenn wir vorher und rechtzeitig ins Gespräch darüber treten, was inhaltlich Sinn macht, in ein Gesetz aufzunehmen, und was eben keinen macht.

 

Beim Pflegeheimgesetz ist das ganz besonders augenfällig. Denn so wie der Entwurf jetzt vorliegt, ist er eine Festschreibung von Unzulänglichkeiten, von untragbaren Zuständen, und nicht etwa ein mutiger Schritt in eine Zukunft, in der es Sinn macht, die Strukturen für die Situation der hoch Betagten in den Pflegeheimen zu ändern.

 

Der Vorschlag kommt spät, zu spät für viele Menschen und er schreibt Missstände fest, die dringend abzuändern sind. Ich habe schon wiederholte Male davon gesprochen, wie schlimm wir es finden, dass Achtbettzimmer in den Pflegeheimen bestehen, dass die infrastrukturellen Maßnahmen, die Einrichtungen, die Kommunikationsräume nicht ausreichen.

 

Ich will das gar nicht mehr im Detail vertiefen für Sie, ich will Ihnen nur sagen, dass der jetzige Entwurf, so wie er vorliegt, ein bequemer Entwurf ist. Insofern bequem, als die Fristen, die überhaupt für die Änderung der Verhältnisse vorgesehen sind, ohnehin schon einmal mit zehn Jahren sehr reichlich bemessen sind und zweitens diese Mindeststandards, von denen hier die Rede ist, uns keinesfalls genügen. Keinesfalls!

 

Wir glauben im Gegensatz zu Frau StRin Pittermann, dass Achtbettzimmer nicht der Anregung und Unterhaltung dementer Personen dienen, sondern höchstens zur Vergrößerung von Stress, zur Reduzierung von Intimsphäre, auf die jeder Mensch ein Recht hat, und eigentlich nur eine bequeme Unterbringungsform, die kostengünstig ist, darstellt.

 

Wir glauben also, dass es Handlungsbedarf gibt. Und wenn hier von zehnjähriger Übergangsfrist die Rede ist und dann noch dazu gemeint wird, selbst Häuser, selbst Heime, die den Mindeststandards nicht genügen - und die sind weiß Gott schlecht genug -, selbst Häuser, die diesen Mindeststandards nicht genügen, können eine Genehmigung zur Weiterexistenz haben, wenn sie Leib und Leben nicht gefährden. Da sind wir aber schon sehr weit herunten in unserer reichen Stadt mit dem, was man hoch betagten, pflegebedürftigen Menschen zumutet.

 

Was ist denn Gefahr für Leib und Leben? Wenn die Decke auf den Kopf fällt? Wenn die Toiletten zusammenbrechen? Wenn es durchs Dach regnet? Nur das? Wollen wir nicht mehr investieren? Und wenn man dann schaut, welche Kosten veranschlagt sind in Verbindung mit diesem Gesetz, dann sind es - da wurde das Gesetz sehr präzise - nämlich in Summe 44 000 EUR im Jahr - und mit diesem erklecklichen Betrag zahlt man offensichtlich Amtsorgane, die hier die Überprüfung vornehmen, ob das Gesetz auch seine Richtigkeit hat.

 

Wir wurden in dieser interfraktionellen Sitzung vertröstet, dass die wirklich relevanten Dinge, wo es um Änderungen geht, in der Verordnung festgeschrieben sein werden. Wir kennen die Verordnung nicht, sie wurde uns nicht vorgelegt, es fehlt uns der Glaube, auch angesichts dieser Haltung der Frau Stadträtin, was Menschen in Pflegeheimen zuzumuten ist.

 

Wir meinen, es ist an der Zeit, dass alle, die hier mitreden wollen und damit meine ich meine Kollegen und Kolleginnen aus den Oppositionsparteien insgesamt und Experten und Expertinnen aus den verschiedenen Parteien, wir meinen, dass diese politisch denkenden verantwortlichen Personen in der Stadt eingebunden werden sollen in die Gesetzeswerdung und nicht erst zu einem Zeitpunkt, wo die sprichwörtliche Kuh schon aus dem Stall ist, noch halt der Form halber mit den ohnehin schon fix vereinbarten Ergebnissen konfrontiert werden, damit man halt abtesten kann, wie hart der Widerstand sein wird.

 

Wenn es mit dieser Einbindung ernst wäre und wenn Frau StRin Pittermann meint, sie sei angewiesen und interessiert an Expertisen aus den anderen Parteien, dann, Frau Kollegin Klicka, könnte man doch in der Geriatriekommission dieses Gesetz beraten, diesen Vorschlag, dort sind gescheite, ambitionierte Leute aus der Praxis, dort sind gescheite und ambitionierte Leute aus den Parteien und dort könnte man, ohne dass man sich gleich in fraktionellen Grabenkämpfen verstrickt, ausführlich und lang zu einem Zeitpunkt debattieren, wo das Gesetz noch nicht sozusagen schon in seiner letzten Version vorbehandelt wird. (Abg Erika Stubenvoll: Das ist ohnedies schon geschehen!)

 

Also, es geht uns um den Prozess. Das hieße, man würde nicht ein oder zwei Mal darüber reden, sondern man lässt sich ein Jahr Zeit und schaut, welche inhaltlichen Vorschläge man miteinander umsetzen kann.

 

Und das würde dann auch bedeuten, dass man Nägel mit Köpfen macht, dass es am Schluss so aussieht, dass man auch weiß, was es kostet, hier die Dinge zu verändern. Sie erinnern sich, dass ich gestern davon gesprochen habe, dass man hohe Beträge, Millionenbeträge an Euro offensichtlich auch hier laut Kontrollamtsbericht in den sozialen Diensten, im ambulanten Bereich mit vollen Händen hinauswirft.

 

Ich greife das Thema nicht noch einmal auf, aber ich

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular