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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 32 von 90

 

Staatsbürger. Nun sind Drittstaatenangehörige eben nicht oder noch nicht Staatsbürger, und daher verletzen Sie mit diesem Schritt dieses demokratische Prinzip. (Abg Dr Kurt Stürzenbecher: Wie ist das mit den EU-Bürgern?)

 

Sie wissen ja, dass dann, wenn Sie von den Grundprinzipien der österreichischen Verfassung abgehen wollen, zwingend eine Volksabstimmung vorgesehen ist. Ich bin neugierig, ob Sie sich zu diesem Schritt heute auch bekennen werden. So wie Sie es angekündigt haben, gehen Sie sogar auch über diese Bedenken und über diese Grundprinzipien der österreichischen Verfassung hinweg, und da frage ich mich, wie weit Sie in der Wahrung und Wahrnehmung Ihrer Interessen eigentlich noch Rechtsbeugung vornehmen wollen.

 

Dieser Entwurf widerspricht aber auch dem Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes, wonach ein öffentliches Amt nur von Staatsbürgern ausgeübt werden darf. Es wurde zwar eine Korrektur auf Grund des Mayer-Gutachtens angebracht, indem man gesagt hat: Damit man nicht zu sehr und zu offensichtlich verfassungswidrig vorgeht, bilden wir Ausnahmen. Ein Drittstaatenangehöriger kann halt dann nicht Bezirksvorsteher, Bezirksvorsteher-Stellvertreter, Mitglied des Bauausschusses, nicht einmal Mitglied der Kleingartenkommission werden, weil die hoheitliche Aufgaben zu bewältigen haben. Die nehmen wir halt aus. Und alleine an diesem Beispiel, dass Sie hier so vorgehen mussten, sieht man, wie windschief diese gesamte Konstruktion ist.

 

Die Verfassungswidrigkeit geht aber weit über diese von Ihnen jetzt versuchten kleinen Korrekturen hinaus. Sie werden natürlich auch - als neunten Punkt - durch diese Differenzierung zwei Klassen von Wahlwerbern schaffen: jene, die unbeschränkt alle Funktionen besetzen können, und jene, die das eben nicht können. Ich möchte da auch das schon genannte Beispiel verwenden. Kandidaten ethnischer Listen, die etwa Zweitstärkste in einem Bezirk werden, können dann die genannte Funktion nicht besetzen, etwa Bezirksvorsteher-Stellvertreter werden, weil Sie ja da wieder eine Ausnahme geschaffen haben. Und da ist es Ihnen egal, dass Sie selbst mit Ihrem eigenen Entwurf diese Diskrepanz, die ja nicht zu lösen sein wird, zu geltenden Bestimmungen der Wiener Stadtverfassung schaffen.

 

Zehntens: Es wurde heute auch schon in der Fragestunde diskutiert, dass eine offenkundige Verfassungswidrigkeit auch dadurch gegeben ist, dass die fünfjährige Hauptwohnsitzmeldung als alleinige Vorraussetzung vor dem Hintergrund der Zuordnung maßgebender Rechte bei weitem als zu gering einzuschätzen ist. Hier in den Erläuterungen wird nämlich gesagt, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen von einem rechtsgültigen Aufenthaltstitel abgesehen wird.

 

Was heißt das bitte? - Das heißt, Sie sagen und nehmen in Kauf, dass auch ein Ausländer, der keinen aufrechten Aufenthaltstitel, kein aufrechtes Aufenthaltsrecht hat, das Wahlrecht von Ihnen eingeräumt bekommt. Und das muss doch auch dem glühendsten Verfechter dieser Regelung auffallen, wie hanebüchen, aber auch wie rechtswidrig diese Vorgangsweise ist. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Daher glauben wir, dass ein derart weitreichender Beschluss nicht ohne die Wienerinnen und Wiener gefasst werden soll. In Anbetracht der wirklich schwer wiegenden politischen und auch rechtlichen Bedenken lehnen wir heute diese Vorlage ab, meinen aber, dass diese Vorlage einer Volksabstimmung unterworfen werden soll, dass der Souverän, dass die Wienerinnen und Wiener gefragt werden sollen, ob sie wirklich diesen Weg gehen wollen. Und wenn Sie glauben, dass sich das sowieso alle Wienerinnen und Wiener wünschen, dann darf ich Sie einladen, diesem Beschlussantrag zuzustimmen, den ich hiermit vorlege.

 

"Der Landtag wolle beschließen, es solle eine Volksabstimmung gemäß § 131c der Wiener Stadtverfassung über die Beschlussfassung jener Teile des Gesetzes beschlossen werden, mit denen die Wiener Stadtverfassung und die Wiener Gemeindewahlordnung geändert werden und die sich mit der Einführung des Wahlrechts für Drittstaatsangehörige befassen."

 

Ich darf diesen Antrag hiermit übergeben.

 

Das Ausländerwahlrecht wird aus den genannten Gründen von uns nicht nur abgelehnt, sondern wir werden mit den uns zu Gebote stehenden einerseits juristischen Mitteln diese Vorlage, die heute beschlossen werden soll, bekämpfen, und wir werden in der Folge auch alle politischen Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Bestimmungen zu Fall zu bringen. Denn unserer Meinung und unserer Überzeugung nach gefährden diese Gesetzesbestimmungen die Integration und sie sind außerdem verfassungswidrig. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster ist Herr Abg Oxonitsch zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Christian Oxonitsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Worum geht es? - Wir stimmen heute im Wiener Landtag ganz einfach über mehr Demokratie in dieser Stadt ab. Wir haben den Wienerinnen und Wienern vor der Wahl des Jahres 2001 ein Demokratiepaket präsentiert, und wir gehen jetzt daran, dieses Mehr an Demokratie in Wien umzusetzen. Ich bin sehr froh, dass heute sehr viele dieser Debatte - auch über Internet - zuhören und diese Debatte mitverfolgen können, denn sie können durchaus ein bisschen mitverfolgen, mit welch unterschiedlichen Positionen wir in den vielen Diskussionen im Unterausschuss gerade auch seitens der Österreichischen Volkspartei konfrontiert wurden.

 

Wenn es hier so dargestellt wird, als ob über die Opposition drübergefahren würde, als ob es keine Gespräche gegeben hätte, so stimmt das einfach nicht. Es ist ja auch bestätigt worden, dass es eine Vielzahl von Diskussionen im Unterausschuss gab. Und wenn hier heute so getan wird, als ob man über den einen oder anderen Punkt noch gerne geredet hätte, oder wenn man so tut, als wäre man eigentlich dafür, aber im Detail spießt es sich noch ein bisschen, dann erinnere ich daran, dass zu einem Zeitpunkt, als der Unterausschuss noch getagt

 

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