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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 26 von 90

 

Zeitlang in Salzburg lebt und dann nach Wien zieht, nicht imstande ist, sich sehr rasch über die Wiener politische Landschaft, die Parteien zu informieren und zu wissen, wie er oder sie abstimmt bei Wahlen.

 

Darauf und auch auf diese Details werden wir immer wieder und immer wieder zurückkommen hier in diesem Haus, und ich bin sicher, dass in den nächsten Jahren auch Bewegung in die Sache kommen wird. Doch heute geht es uns um die fünfjährige Aufenthaltsfrist und wir hoffen, dass sie doch noch gestrichen wird.

 

Ich schließe, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit folgenden Beispielen ab. In Kopenhagen dürfen Zuwanderer nach drei Jahren wählen, in Amsterdam, in Stockholm und in Oslo auch nach drei Jahren, in Dublin nach sechs Monaten. Das ist übrigens meistens die Stelle, wo mir die Wiener SPÖ den Vorwurf macht, populistisch und insistatorisch zu sein, denn da steckt dahinter, man würde seitens der Opposition die Forderungen jedes Mal immer ein bisschen hinaufschrauben, damit man sozusagen den Forderungen nachkommt.

 

Und ich sage ja. Ja, man kann es besser machen, man kann es immer besser machen, und auch die Wiener Sozialdemokratie muss zur Kenntnis nehmen, dass man es zwar heute gut macht, dass man es aber noch viel, viel besser machen kann. Und dafür sitzen wir Grüne hier drinnen in diesem Haus: Damit es noch besser wird. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Lassen Sie mich daher meinen Beitrag mit der Feststellung und dem Wusch in dieser Hinsicht abschließen: Ja, Wien war Wien, ist Wien, bleibt Wien, aber wenn es um das Wahlrecht geht: Wien soll Dublin werden! (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Dr Ulm zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Auch wenn meine Vorrednerin jetzt in bekannt angemessener, sympathischer Art und Weise auch grundsätzliche Überlegungen von sich gegeben hat und damit auch ein bisschen einen positiven Eindruck auf dieses Gesetzt hat bringen können, so ändert das überhaupt nichts daran, dass es sich bei dieser Gesetzesänderung um einen sozialdemokratischen Willkürakt sondergleichen handelt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es handelt sich um einen sozialdemokratischen Willkürakt, weil dieses Gesetz, das heute beschlossen werden soll, unsachlich ist, widersprüchlich, verfassungswidrig, nur die eigenen Interessen der SPÖ im Sinn hat und ohne ernsthafte Einbindung der Opposition erfolgt ist. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wieso ist dieses Gesetz unsachlich? - Es ist unsachlich, weil es Bezirksräte erster und zweiter Klasse schafft. Es wirkt damit desintegrierend, es wirkt polarisierend, es werden im Integrationsbereich Probleme geschaffen, die wir ohne diese skurrile Regelung nicht hätten. Was soll sich denn der gewählte ausländische Bezirksrat denken, der jetzt nicht Bezirksvorsteher werden kann, der nicht Bezirksvorsteher-Stellvertreter werden kann, der nicht in den Bauausschuss gewählt werden kann? - Er wird erstmals eine Diskriminierung erfahren, er wird das als diskriminierend werten, und es ist auch nachvollziehbar. (Abg Godwin Schuster: Das mit dem Bauausschuss war ja Ihr Anliegen! - Weitere lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ.) Bis jetzt hat er diese Diskriminierung nicht erfahren, denn selbstverständlich ist das Wahlrecht ein Staatsbürgerschaftsrecht. Er hat sich bis jetzt nicht diskriminiert gefühlt (Abg Mag Christoph Chorherr: Das entscheiden Sie? - Abg Günter Kenesei: Das ist ja unglaublich!), doch diese Regelung führt zu einer Polarisierung, die Sie zu verantworten haben. (Beifall bei der ÖVP. - Abg Dipl Ing Martin Margulies: Das ist ja unglaublich!)

 

Wo bleibt die Motivation, österreichischer Staatsbürger zu werden und damit die 100-prozentige Integration des Fremden zu erreichen, wenn er bereits zu seinem Wahlrecht kommt, bevor es noch zum Endpunkt des Integrationsprozesses gekommen ist? (Abg Günter Kenesei: Das stört Sie!) Wir wollen keine Parallelgesellschaften, wir wollen die Fremden einladen, zu uns zu kommen, sich endgültig und 100-prozentig zu integrieren, indem sie die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen. Dann sind sie Österreicher mit allen Pflichten und mit allen Rechten.

 

Sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie! Was haben Sie sich eigentlich bei dieser Regelung im Ausländerwahlrecht gedacht, wie das mit der Stadtverfassung zusammengeht? - Sie wissen genau, dass die zweitstärkste Fraktion in der Bezirksvertretung das Recht hat, den Bezirksvorsteher-Stellvertreter vorzuschlagen und den Bezirksvorsteher-Stellvertreter zu wählen. Das steht so drinnen in der Stadtverfassung. Und zwar dürfen die niemand von außen vorschlagen, sondern sie dürfen nur jemanden vorschlagen, der bereits als Bezirksrat gewählt ist. Also nur aus ihrem Kreise kann so ein Bezirksvorsteher-Stellvertreter vorgeschlagen werden.

 

Jetzt handelt es sich da möglicherweise um eine ethnische Liste, die sind zweitstärkste Fraktion und können nun aus ihrem Kreis ihr Recht auf Grund der Stadtverfassung überhaupt nicht wahrnehmen. (Abg Godwin Schuster: Das ist Ihre Sorge!) Das ist ein ungelöster Widerspruch, mit dem Sie gerne leben, weil Sie willkürlich agieren und es Ihnen völlig egal ist. (Beifall bei der ÖVP. - Abg Christian Oxonitsch: Ist das Ihr Bekenntnis zur Verfassungsänderung? - Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 

Sie sind nervös. (Abg Christian Oxonitsch: Überhaupt nicht!) Dass die Damen und Herren von der Sozialdemokratie nervös sind, glaube ich. Sie haben nur Ihre eigenen Interessen im Sinn. (Abg Christian Oxonitsch: Ich möchte nur wissen, ob das jetzt Ihr Bekenntnis zur Verfassungsänderung ist?) Denn dort, wo es darum geht, ein faires Wahlrecht zu schaffen, dass man mit der Anzahl von Stimmen dann auch die Anzahl von Mandaten hat, das interessiert Sie natürlich überhaupt nicht. (Abg David Ellensohn: Wie in Niederösterreich!)

 

Bei der Fragestunde hatte ich schon die Gelegenheit,

 

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