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Landtag, 11. Sitzung vom 13.12.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 90

 

der elektronischen Kennzeichnung von Hunden von 14. Oktober 2002 auf 14. April 2003 verlängert. Welche Auswirkung hat diese Fristverlängerung auf 18 Monate im Zusammenhang mit den legistischen Vorhaben auf landesrechtlicher Ebene?

 

Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie haben mich gefragt: "Wie von der Europäischen Kommission mitgeteilt wurde, ist die Stillhaltefrist im Zusammenhang mit der elektronischen Kennzeichnung von Hunden vom 14. Oktober 2002 auf 14. April 2003 zu verlängern. Welche Auswirkungen hat diese Fristverlängerung auf 18 Monate im Zusammenhang mit den legistischen Vorhaben auf landesrechtlicher Ebene?"

 

Herr Gemeinderat, Wien ist nicht nur Umweltmusterstadt, sondern Wien ist auch beispielgebend im modernen Tierschutz für artgerechten Tierschutz. Wien, so wünsche ich es mir, muss auch ein Vorbild sein für ein einheitliches Tierschutzgesetz, auch auf Bundesebene. Gerade in Wien nehmen die Hunde eine ganz wichtige Funktion ein. Jede fünfte Wienerin, jeder fünfte Wiener hat in Wien einen Hund. Für ältere Menschen ist das nun einmal oft der einzige Freund. Die Kinder lernen damit, Verantwortung zu lernen und auch Pflichten zu übernehmen.

 

Daher ist es mir ein besonderes Anliegen, gerade jetzt, in der Weihnachtszeit, bei den Weihnachtsgeschenken, denn oft will man seinen Kindern etwas Gutes tun und Hunde schenken, darauf hinzuweisen und darauf hinzuwirken, dass man kompetent beraten wird. Deshalb haben wir uns entschlossen, gemeinsam mit der Veterinäruniversität wie auch im Vorjahr eine Beratungshotline einzurichten, wo man Informationen über artgerechte Hundehaltung erhalten kann und ganz besonders, was man vorher bedenken muss, bevor man einen Hund kauft. Es ist nämlich nicht jeder Hund für jede Familie beziehungsweise für jeden Besitzer geeignet.

 

Zur Frage zurückkommend: Die Kennzeichnungspflicht für alle in Wien gehaltenen Hunde liegt mir ganz besonders am Herzen, denn dieses Chipen von Hunden ist eine ganz massive Maßnahme, die aus Tierschutzgründen wichtig ist. Das entsprechende Gesetz wurde bereits begutachtet und hat die gesetzliche Begutachtungsfrist auch durchlaufen. Jetzt ist aber die Situation dahingehend, dass ein Kommissionsvorschlag auf europäischer Ebene vorliegt, und wenn einmal eine Verordnung ähnlicher Natur auf europäischer Ebene vorliegt, dann hat man die Verpflichtung zu einer 12-monatigen Stillhaltefrist. Nunmehr hat uns aber die Europäische Kommission mitgeteilt, dass eine 18-Monatsfrist, also die maximal zulässige Frist, eingehalten werden muss. Das heißt, diese Frist wurde nunmehr bis 14. April 2003 verlängert.

 

Was kann man bis dorthin tun? - Man kann jetzt freilich auch chipen, die entsprechenden Vorgaben wurden schon erlassen, abgesprochen mit den entsprechenden Tierärzten, mit der Tierärztekammer. Ich bin mir sicher, wenn diese Verordnung auf EU-Ebene nicht vorher in Kraft tritt, dann wird unsere Verordnung am 14. April 2003 in Kraft treten. Bis dahin ist aber jeder, selbstverständlich auch auf freiwilliger Basis, aufgerufen, seinen Hund chipen zu lassen.

 

Präsident Johann Hatzl: Die erste Zusatzfrage hat Frau Abg Sommer-Smolik.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Danke für die Information bezüglich der Hotline im Weihnachtsgeschäft.

 

Zu Ihrer Antwort: Es ist in der letzten Diskussion bei der Novellierung des Wiener Tierschutzgesetzes auch darum gegangen, dass die Expertenrunde, die dieses Chipen prüfte, auch den Hundeführerschein prüfen sollte.

 

Jetzt möchte ich Sie fragen: Hat diese Stillhaltefrist auch eine Auswirkung auf die Einführung des Hundeführerscheins, der eigentlich nicht an diese Kommissionsmeinung gekoppelt ist und daher keine Novellierung durch die EU brauchen würde?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Ja, wir haben entsprechende Vorarbeiten für eine so genannte "Hundeführberechtigung" geleistet. Ein Hundegipfel hat erst letzte Woche zu diesem Thema stattgefunden und wir sind übereingekommen, als erster Schritt soll eine Art Hundeführberechtigung auf Anweisung der MA 60 durch die Polizeidirektion vorgeschrieben werden, wenn ein Hund auffällig geworden ist. Das haben wir vorige Woche beschlossen. Die MA 60 wird eine entsprechende Anweisung an die Polizeidirektion weitergeben.

 

Präsident Johann Hatzl: Zweite Zusatzfrage: Herr Abg Klucsarits.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wenn das Chipen einmal eingeführt ist, wie wird dann die Einhaltung dieser Bestimmung, sprich die Einsetzung des Chips, überprüft werden?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Herr Abgeordneter!

 

Hierzu liegt bereits ein entsprechender Verordnungsentwurf auf Basis einer Änderung des Tierschutzgesetzes vor. Der Vollzug wird von der Tierärztekammer durchgeführt werden. Die Behörde wird die entsprechende Kontrolle durchführen. Tatsache ist, wir wünschen uns, dass bereits nach drei Monaten ein Hund gechipt werden muss.

 

Präsident Johann Hatzl: Eine weitere Zusatzfrage hat Frau Abg Reinberger.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Die Chipung würde auch verschiedene Kontrollen ermöglichen, nämlich die Einhaltung verschiedener Gesetze. So wie es konzipiert ist, sieht es aus, als ob die

 

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