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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 32

 

Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Postnummer 3 (03872/2002-MDALTG) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 und das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz geändert werden.

 

Berichterstatter hiezu ist Herr Abg Kurt Wagner. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter Abg Kurt Wagner: Meine Damen und Herren!

 

Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Geschäftsstück.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Zum Wort gemeldet ist Frau StRin Mag Vassilakou. Ich erteile ihr das Wort.

 

StRin Mag Maria Vassilakou: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Als ich mich heute zum Wort gemeldet habe, gab es leichte Beunruhigung in meinem Klub, zum Teil auch in anderen Klubs, im Hinblick darauf, was ich denn zum Wiener Krankenanstaltengesetz und zum Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz zu sagen gedenke. Zu anderen Zeiten hätte mich in der Tat das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz schon sehr gereizt, eine Diskussion anzuzetteln, zum Beispiel um die Bestattungsbestimmungen für islamische Begräbnisse zwischen Wien und Hamburg oder anderen größeren europäischen Städten zu vergleichen, um diesbezüglich einige Mängel aufzuzeigen, die es gegeben hat und worüber es eine Zeit lang auch eine Diskussion gegeben hat, oder aber auch um aufzuzeigen, dass es in Wien jahrelang keinen islamischen Friedhof gegeben hat und dass das durchaus auch ein sehr großes Problem war - ein Problem, das nun endlich, nicht zuletzt auch dank der Bemühungen des Neo-Abgeordneten Omar Al-Rawi, den ich von dieser Stelle aus auch begrüßen möchte, gelöst ist.

 

In diesem Sinne bleibt mir jetzt nicht viel dazu zu sagen und ich möchte mich daher auf einen völlig anderen Aspekt konzentrieren. - Mit dem heutigen Beschluss sollen auch Fälle aus diesen zwei Gesetzen in den Rechtsbereich des UVS übertragen werden. Es ist dies nicht der einzige Beschluss in dieser Richtung, sondern uns stehen jede Menge solcher Beschlüsse bevor, die wir laufend, teilweise im Rahmen der Sitzungen der Wiener Landesregierung, teilweise aber auch hier an dieser Stelle zu fassen haben. An sich wäre ja nichts dagegen einzuwenden, dass jetzt Fälle in den Rechtsbereich des UVS übertragen werden, auch deshalb, weil das an sich, so kann man sagen, als eine Besserstellung des Bürgers zu betrachten wäre. Man muss ja bedenken, dass in normalen Fällen von Berufungen im Rahmen des Magistrats- und des Ministerialwegs betroffene Bürgerinnen und Bürger nur das Recht haben, schriftlich dazu Stellung zu nehmen; ansonsten handelt es sich eher um reine Aktenverfahren, in denen dann eine Entscheidung erfolgt auf Grund dessen, was die erste Instanz ermittelt hat, auf Grund dessen, was im Akt vorhanden ist, und auf Grund dessen, was der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin schriftlich mitgeteilt hat. Wenn also etwas in den Wirkungsbereich des UVS übertragen wird, so ist dies nur als eine Besserstellung für den Bürger oder die Bürgerin, der beziehungsweise die Beschwerde führt, zu betrachten, denn dieser oder diese hat in der Regel in einem UVS-Verfahren das Recht, mündlich Stellung zu nehmen, und somit die Möglichkeit, die eigene Position vielleicht viel besser darzustellen.

 

An sich wäre das daher etwas Gutes und etwas sehr Unterstützenswertes. Die Frage, die wir uns aber stellen müssen, ist: Wie sieht es tatsächlich im Unabhängigen Verwaltungssenat Wien aus? Wie sieht es dort seit Jahren aus und wie sieht es dort jetzt nach wie vor aus?

 

Was verrät uns zum Beispiel der Bericht zum Jahr 2001? - Nun, dieser verrät uns, dass dort nach wie vor über 11 000 Verfahren im Rückstand liegen - oder, in diesem Fall, lagen - und dass dort darüber hinaus bereits 700 bis 900 Verjährungen zu verzeichnen sind. Im Jahr 2001 waren es 700 Verjährungen; inzwischen, für das aktuelle Jahr 2002, das auch bald zu Ende geht, rechnet man mit zusätzlichen 700 bis 900, vielleicht sogar mit 1 000 Verjährungen.

 

Insgesamt, muss man sagen, wurde allein jetzt im Jahre 2001 ein Rückstand von über 9 000 Verfahren weitergetragen. Dazu ist hier noch zu sagen, dass man auf Grund der Verwaltungsreform und auf Grund der vielen, vielen Übertragungen in den Aufgabenbereich des UVS mit einem enormen Anstieg der Geschäftsfälle rechnen musste. Man musste auch mit einem enormen weiteren Anstieg der Rückstände rechnen, die man ja schon aus den letzten Jahren übernommen hat und die eben auf Grund der unveränderten Sachlage von Jahr zu Jahr weitergereicht werden, und man musste, wie gesagt - und das habe ich auch schon ausgeführt -, mit einem Anstieg der Verjährungen rechnen. Das heißt, im UVS gibt es eine ziemlich ernste Situation.

 

Wir wissen auch alle - das haben wir bereits im Vorjahr diskutiert -, dass im UVS zum selben Zeitpunkt fünf Planposten unbesetzt waren. Wir haben im letzten Jahr hier auch schon darüber diskutiert, dass nicht nur die Nachbesetzung dieser Planposten dringend notwendig ist, sondern dass darüber hinaus neue Planposten, und zwar viele neue Planposten, geschaffen werden müssen, geht es doch darum, einerseits die Richterinnen und Richter - im UVS heißen sie Mitglieder -, also die Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenats zu entlasten, andererseits aber doch auch im Sinne des Bürgers dafür zu sorgen, dass es nicht mehr zu diesen Verjährungen kommt und dass auch die Rückstände aus den früheren Jahren endlich abgebaut werden können.

 

Dazu möchte ich auch noch anmerken, dass diese Situation den Staat auf Grund eben dieser Verjährungen jährlich durchaus öffentliche Gelder in Millionenhöhe kostet (Abg Godwin Schuster: Schilling oder Euro?) und

 

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