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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 32

 

auch auf die Konformität mit der Regierungserklärung. Ich habe es allerdings auch bisher so gehalten, dass ich die Frage der Wahlrechtsreform sehr der Diskussion zwischen den Parteien überlassen habe, denn in allererster Linie ist dies zweifelsfrei eine Frage, wo man versuchen sollte, dabei mit größtmöglichem Konsens vorzugehen.

 

Aber ich kann Ihnen versichern, dass ich auf diese Kompatibilität mit der Regierungserklärung sehr schauen werde und auch Wert darauf legen werde.

 

Präsident Johann Hatzl: Nächste Zusatzfrage: Herr Abg Dr GÜNTHER, bitte.

 

Abg Dr Helmut Günther (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Gleich nach der Gemeinderatswahl 2001 haben vor allem die GRÜNEN und die SPÖ darauf gedrängt, eine Änderung des Wiener Wahlrechts durchzuführen. Es hat lange Diskussionen gegeben und geheißen, im Herbst wird es zur Beschlussfassung vorliegen. Es ist jetzt erst das Begutachtungsverfahren durchgeführt worden, aber der Druck ist jetzt nicht mehr so übertrieben groß wie ich merke und es haben bereits vor Abschluss des Begutachtungsverfahrens die derzeitigen Regierungsparteien angekündigt, dass sie diesen Vorschlag vor dem Verfassungsgerichtshof bekämpfen werden.

 

Ist der Grund, warum jetzt nicht mehr so eine Eile geboten ist, vielleicht der bevorstehende Wahltermin, beziehungsweise die Hoffnung, nach diesem Wahltermin eine andere Zusammensetzung der Bundesregierung zu haben, die vielleicht diesen Wunsch, dies vor dem Verfassungsgerichtshof zu bekämpfen, nicht so stark dokumentieren wird?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Bei aller Wertschätzung, Herr Landtagsabgeordneter, vor Ihrem politischen Instinkt und Ihren Gefühlen, aber ich darf Ihnen versichern, dass wir uns schon im Wiener Gemeinderatswahlkampf sehr gut überlegt haben, was wir sagen und das Ausländerwahlrecht, das Sie hier sicherlich auch meinen, war nicht unbekannt. Es hat die Sozialdemokratische Partei ja nicht hinter dem Berg gehalten in dem Wahlkampf, wofür sie eintritt und was sie sagt und grundsätzlich weiß jeder, dass er auch davon ausgehen kann, dass dies umgesetzt wird, was in einem Wahlkampf gesagt wird. Und daher kann ich einen Zusammenhang mit dem Nationalratswahlkampf in keiner Weise erkennen. Wenn man das nicht gewollt hätte, hätte man die Sozialdemokraten ja schon bei den Wiener Gemeinderatswahlen bestrafen können, was man bekanntlich nicht getan hat.

 

Also, so betrachtet, sehe ich diesen Zusammenhang nicht, aber ich kann auch nicht erkennen, dass hier eine Trödelei vorliegen würde, denn wenn ich mich dunkel erinnere, hat am Samstag der Herbst begonnen und so gesehen kann ich Ihnen versichern, dass auch der Zeitplan, wonach im Herbst ein beschlussfähiger Antrag vorliegen wird, durchaus erfüllt wird. Also, ich bin eigentlich ganz zufrieden mit der Diskussion. Sie ist seriös, sie ist gut, sie ist kontrovers, dort, wo sie kontrovers zu sein hat, sie ist einheitlich, dort, wo sie einheitlich zu sein hat. Also, ich finde das eigentlich sehr in Ordnung.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Mag Chorherr, die nächste Frage, bitte.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Ich finde es ja entzückend, dass Herr Abg Tschirf zur Briefwahl vom Zweitwohnsitz fragt (Abg Dr Matthias Tschirf: Das habe ich gar nicht gefragt!), aber zum wesentlichen Thema, das die ÖVP zur Überraschung auch vieler ÖVP-WählerInnen in Wien angezogen hat, hier nicht fragt. Beziehungsweise ist der Herr Obmann, der neue Obmann Finz inzwischen ja auch schon gegangen, vielleicht geniert er sich auch dafür. Interessant ist ja, dass die Frage, ob alle Wienerinnen und Wiener wählen dürfen, was auch in vielen ÖVP-Kreisen als wichtige Geschichte, als wichtiges Grundrecht gesehen wird, nicht primär von der FPÖ, sondern von der ÖVP. Ich halte das für eine sehr wichtige Frage, die in der Tat im Nationalratswahlkampf thematisiert wird. Gerade als eine Partei, die wesentlich für dieses Wahlrecht für alle Wienerinnen und Wiener eintritt.

 

Trotzdem eine wichtige Detailfrage an den Herrn Landeshauptmann, weil wir hier ja noch in der Diskussion sind. Grundsätzlich sehen wir das ja anders, und was die Fünf-Jahres-Frist betrifft, da spare ich mir jetzt im Detail die Fragen. Wir meinen, dass sofort alle EU-BürgerInnen und TürkInnen, Slowenen gleichgestellt werden sollen, aber in einem Detail verstehe ich den Entwurf nicht und unsere Frage ist, ob hier noch etwas zu ändern ist.

 

Momentan ist in dem Entwurf vorgesehen, dass jemand unausgesetzt fünf Jahre lang in Wien gemeldet sein muss. Wenn jemand also nur ein halbes Jahr nach Wiener Neudorf übersiedelt und dann wieder zurückkommt, zumindest beruflich, und dann sieben Jahre schon in Wien ist, aber nur ein halbes Jahr nicht in Wien ist, dann das Wahlrecht nicht möglich ist. Halten Sie das für eine schlaue Form, für eine gerechte Form, oder können Sie sich vorstellen, dass der Entwurf dahin gehend geändert wird, dass nicht jedes Mal, auch wenn nur kurz der Wohnsitz in Wien unterbrochen wird, die Frist von neuem zu zählen begonnen wird, sondern das entsprechend angerechnet wird?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Nach den Informationen, die ich habe, bin ich, im Gegensatz zu Ihnen, der Auffassung, dass dies keine politische Frage, sondern eine juristische ist. Natürlich, wenn man das mit dem gesunden Hausverstand betrachtet, brauchen wir gar nicht reden darüber, ist es natürlich nicht wirklich vernünftig. Es ist mir allerdings erläutert worden, dass dies eine juristische Voraussetzung ist, dass es so gelöst wird. Nun gut. Es gibt in der Zwischenzeit andere juristische Auffassungen und vor dem Hintergrund wird das durchleuchtet werden.

 

Ich bin der Auffassung, man sollte hier tunlichst mit dem gesunden Hausverstand vorgehen, man sollte sich

 

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