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Landtag, 10. Sitzung vom 25.09.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 32

 

Hinweis habe ich nicht gegeben, denn wir haben bisher in dieser Causa, die auch das Thema der Anfrage ist, immer zu Recht davon gesprochen, dass wir einen Grundsatz in der Landesverfassung verankern wollen und daher habe ich keinen speziellen Hinweis gegeben, weder in Richtung Wohnbürger noch in Hinblick auf andere Diskriminierungen, die es in der Gesellschaft gibt. Aber wie Sie mindestens so gut wissen wie ich, führen wir diese Diskussion über Antidiskriminierung seit geraumer Zeit und es gibt seit geraumer Zeit Initiativen, nicht zuletzt auch von Frau amtsf StRin Brauner, dass man hier ein Antidiskriminierungs-Grundsatzgesetz schafft, dem ich persönlich sehr viel abgewinnen kann. Denn es ist in der Tat, auch aus meiner Sicht heraus gesehen, einem humanitären Verständnis einer Gesellschaft zuwiderlaufend, dass es Diskriminierungen gibt, die man in der Tat beseitigen kann.

 

Man soll nicht die Illusion vorgaukeln, dass man alles kann und alles von heute auf morgen auch entsprechend umsetzen kann. Diese Illusionen soll man auch gar nicht erst erwecken, aber man kann nichtsdestotrotz eine Menge mehr tun, als zurzeit heute in einer Welt geschieht, die in den verschiedensten Bereichen voll Diskriminierungen ist.

 

Und ich denke, dass es eine unser vornehmen Aufgaben sein wird, diese Diskriminierungen in der Realität Schritt um Schritt zu beseitigen. Ein Antidiskriminierungsgesetz könnte aus meiner Sicht heraus gesehen ein solcher Anstoß - das wäre vielleicht zu viel gesagt, eine Anleitung eine Spur zu wenig -, jedenfalls könnte es eine Hilfe sein, um dieses angestrebte gesellschaftspolitische Ziel zu erreichen.

 

Ich denke, dass wir diesen Weg auch gehen sollten.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Die 2. Anfrage (FSP/04059/2002/0001-KVP/LM) wurde von Herrn Abg Klucsarits gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet: Wann werden Sie die auf einer in Auftrag gegebenen europaweiten Vergleichsstudie basierenden Überarbeitungsvorschläge für das Wiener Baumschutzgesetz vorstellen?

 

Ich ersuche um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie haben die Frage gestellt: "Wann werden Sie die auf einer in Auftrag gegebenen europaweiten Vergleichsstudie basierenden Überarbeitungsvorschläge für das Wiener Baumschutzgesetz vorstellen?"

 

Das Baumschutzgesetz, Sie wissen es, fängt dort an, wo das Forstgesetz aufhört. Und es ist besonders wichtig in Wien, in der Innenstadt von Wien. Nicht jeder Baum ist ein Wald. Daher muss jeder Baum in Wien geschützt sein. Wir haben gemeinsam beschlossen, hier einen Baumschutz-Studienauftrag, eine Vergleichsstudie, zu vergeben. Eine Vergleichsstudie über Baumschutzbestimmungen in 34 verschiedenen europäischen Hauptstädten und Städten. Diese Studie, die nunmehr seit Frühjahr dieses Jahres vorliegt, ist Grundlage für die Novellierung des Baumschutzgesetzes.

 

Das Baumschutzgesetz, wie gesagt, aus dem Jahre 1974, ist sicherlich auf Grundlage dieser Erkenntnisse zu novellieren. Die Aussage und Zusammenfassung dieser Studie stellt sich wie folgt dar: Von den 34 Städten besitzen 25 Städte gesetzliche Bestimmungen für städtische Bäume auf öffentlichen oder privaten Flächen. Einen Schwerpunkt, das zeigt sich, gibt es in Deutschland, in deutschen Städten. Und die meisten Gesetze wurden, so wie auch in Österreich, wie in Wien, ab dem Jahr 1970 erlassen, wo man hier verstärkt den Umweltschutzgedanken in den Vordergrund gestellt hat. Der Einzelbaumschutz - und das äußert sich auch bei uns, in unserem Baumschutzgesetz ist vor allem auf den Stammumfang, auf den Stammdurchmesser und in seltenen Fällen auch auf die Stammhöhe zu beziehen.

 

Eine Ausnahmebestimmung im Wiener Baumschutzgesetz stellt klar, dass Kleingärten nicht betroffen sind. Das ist nur in drei anderen Städten so und in anderen Städten nicht der Fall. Mir geht es bei einem neuen Baumschutzgesetz, einem modernen Baumschutzgesetz, darum, dass die Abwicklung dieser Regelung unbürokratisch, aber naturschutzfachlich effizient ist.

 

Denn der Naturschutz, der Baumschutz, steht im Vordergrund und wir wissen es, die Flächenbeanspruchung in Wien geht voran. Wir müssen den Freiraum, den Grünraum erhalten. Daher ist es notwendig, ein strenges Baumschutzgesetz zu erhalten. Wien hat im Vergleich zu anderen europäischen Städten eines der strengsten Baumschutzgesetze, das muss erhalten bleiben. Mir liegt es darum, dieses Gesetz nun zu entbürokratisieren.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Klucsarits.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Die Wiener GRÜNEN wollen ja, dass auch die Obstbäume in das Baumschutzgesetz hineinkommen. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Herr Präsident! Herr Abgeordneter!

 

Wie gesagt, die Studie liegt vor. Auf Grundlage dieser Studie wird eine Novelle erarbeitet werden. Eine Arbeitsgruppe, gemeinsam mit der Magistratsdirektion, der MA 42, der MA 22 und den Magistratischen Bezirksämtern tagt zurzeit und genau diese Fragestellungen werden dort zu behandeln sein.

 

Präsident Johann Hatzl: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abg Schmalenberg.

 

Abg Mag Heidrun Schmalenberg (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sie haben eben gesagt, jeder Baum in der Stadt muss geschützt werden. Das gilt also, denke ich, für Bäume auf privatem Gebiet genauso wie für solche auf öffentlichem Gebiet. Ich würde gerne wissen, ob es stimmt, dass am Areal der Baumgartner Höhe 200 Bäume gefällt werden sollen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Diese Fragebeantwortung werde ich Ihnen nachrei-

 

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