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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 49

 

Die Postnummer 1 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über eine Änderung der Grenze zwischen dem 21. und 2., nein, 22. Bezirk.

 

Die Frau Stadträtin leitet die Verhandlung ein.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Die Grenzänderung zwischen dem 21. und dem 2. Bezirk wäre zwar geographisch spannender, es handelt sich aber um die genannte Grenzänderung zwischen dem 21. und 22. Bezirk.

 

Ich bitte um Debatte und Beschlussfassung.

 

Präsident Johann Hatzl: Es wäre auch eine Änderung zwischen dem 21. und dem 2. Bezirk sachlich möglich, aber das hat es nicht betroffen, ich habe das schon gesagt. Es muss ja nicht die Donau zwingend eine Grenze sein. Sie kann ja einem Bezirk zur Gänze gehören. Das ist nur die Erläuterung für mein Versprechen, weil ich mich verteidigen möchte, aber es handelt sich um den 21. und 22. Bezirk.

 

Es gibt keine Wortmeldungen.

 

Wir kommen daher zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn es keinen Widerspruch gibt - ich sehe und höre keinen -, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch, wie gesagt, ist nicht gegeben.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.

 

Damit sind wir beim letzten Tagesordnungspunkt der heutigen Landtagssitzung, der Postnummer 2 (00494/2002-MDALTG). Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1978 geändert wird, kurz gesagt die 3. Novelle zum Wiener Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz 1978.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Ich leite die Verhandlung gerne ein und bitte um Beschlussfassung.

 

Präsident Johann Hatzl: Meine Damen und Herren, hier gibt es eine Wortmeldung. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr Tschirf. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich habe mir ein einstündiges Referat vorbereitet, wo ich zuerst einmal dargestellt haben möchte, dass wir dem vorliegenden Gesetz die Zustimmung erteilen werden.

 

Das Zweite ist, ich möchte auf das zurückkommen, was wir heute in der Früh diskutiert haben, was von unserer Fraktion hier eingebracht wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang einen Beschluss- und Resolutionsantrag meines Kollegen Walter Strobl und von mir einbringen, betreffend Abfertigung Neu für Vertragsbedienstete der Gemeinde Wien:

 

"Nach den geltenden landesgesetzlichen Bestimmungen erhalten Vertragsbedienstete der Gemeinde Wien unter bestimmten Voraussetzungen bei unverschuldeter Kündigung oder Entlassung eine Abfertigung. Der Nationalrat hat jüngst die Regierungsvorlagen zum betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetz und damit im Zusammenhang stehenden Gesetzesänderungen, Abfertigungen Neu, angenommen und beschlossen.

 

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtags für Wien folgenden Beschlussantrag:

 

Die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal wird aufgefordert, im Sinne der Antragsbegründung ehebaldigst Gesetzesentwürfe zu den bezughabenden Dienstrechtsgesetzen auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorlegen zu lassen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrags an die Frau amtsführende Stadträtin für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal beantragt.

 

Wir wollen damit ein weiteres wichtiges Kapitel, das für die Arbeitswelt, aber gerade auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses, notwendig ist, beenden.

 

Ich möchte nur noch zwei Anmerkungen machen:

 

Ich möchte eine Bemerkung von Seiten des Kollegen Margulies auf das Schärfste zurückweisen. Er hat in der Diskussion davon gesprochen, dass ich die Zweidrittelgesellschaft haben will. Das ist einfach unglaublich für eine Partei, die zur christlich-sozialen Welt, zur sozialen Marktwirtschaft steht! Das weisen wir zurück! (Abg Dipl Ing Martin Margulies: Aber Sie machen doch die entsprechende Politik dafür!) Wir sind auch nicht so, dass wir jenes Gedankengut, das Sie oft an den Tag legen, dazu zu nutzen, um jene Extremausformungen herbeizureden, die vielleicht diesem Gedankengut in der Geschichte angehaftet haben. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ein Zweites noch: Es kommt jetzt die Ferienzeit und es passt auch das Landeslehrer-Diensthoheitsgesetz dazu. Die Frau Stadträtin und Landeshauptmann-Stellvertreterin hat so viel von Entlassungen gesprochen. Vielleicht könnte sie den Sommer nutzen, um sich damit zu beschäftigen - es sind eh nur drei Zeilen aus Floretta/Spielbücher/Strasser -, was tatsächlich eine Entlassung ist. Sie könnte das über den Sommer lernen, damit wir dann im nächsten Jahr bestimmte Äußerungen von ihr nicht mehr hören, sondern dass sie sich tatsächlich mit den Bestimmungen der österreichischen Rechtsordnung beschäftigt. Ich möchte daher Frau StRin Brauner bitten, das an die Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin weiterzugeben. (Beifall bei der ÖVP.)

 

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