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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 36 von 49

 

hinuntergedrückt mit aller Härte und das von der SPÖ, die in Wien das Sagen hat und an der Macht ist und so sehr für das Sozialvolksbegehren eingetreten ist."

 

Ich denke, auch dieser Fall zeigt eindeutig auf, dass diese vielgerühmte Verwaltung, die in Wien ach so gut funktioniert, wenn es um Sozialhilfeempfänger geht, dann doch nicht das bringt, was man sich eigentlich erwarten sollte, nämlich rasche Hilfe für wirklich Hilfsbedürftige.

 

Ich bin neugierig, was Sie dazu zu sagen haben, und ich bin neugierig, mit welchen Argumenten man erklärt, dass jemand, der dringend Geld braucht, weil er nämlich keines mehr hat und das auch nachweisen kann, zwei Monate warten muss, bis er das Geld dann auch tatsächlich bekommt. Auf diese Begründung bin ich schon sehr, sehr neugierig.

 

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie wissen, dass es immer wieder im Bereich der Sozialhilfe derartige Vorkommnisse gegeben hat und vermutlich geben wird. Ich möchte aber auch, dass Sie wissen, dass die GRÜNEN das ablehnen, kritisieren und nicht müde werden, diese Fälle auch ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen und Ihnen mitzuteilen, nicht um zu streiten, sondern damit im Rahmen der Sozialämter eine andere Weisung erteilt wird und damit sichergestellt ist, was in der Begründung des neuen Gesetzes auch drinnen steht, nämlich rasche Hilfe für wirklich Bedürftige.

 

Das schreibt man nicht nur in die Erläuterungen eines Gesetzes hinein, sondern das hat man zu machen! - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN und der Abg Ingrid Korosec.)  

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Ing RUDOLPH zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Ing Herbert RUDOLPH (Klub der Wiener Freiheitlichen): Hoher Landtag! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Frau Berichterstatterin!

 

Berthold Brecht schreibt in der "Dreigroschenoper" oder lässt hier Peachum - Peachum ist bekanntlich jener Geschäftemacher, der Not und Armut als Mittel zum Zweck für seine Geschäftstätigkeit gebraucht, missbraucht - über die Unsicherheit der menschlichen Verhältnisse sagen: "Die Welt ist arm, der Mensch ist schlecht. Wer wollt auf Erden nicht ein Paradies, doch die Verhältnisse, gestatten sie's? Nein, sie gestatten's eben nicht." Peachum schließt dann hier und sagt: "Ja menschlich sein, wer wollt es nicht?"

 

Als ich dieses Gesetz das erste Mal gelesen habe, ist mir zugegebenermaßen die "Dreigroschenoper" in Erinnerung gekommen. Die genaue Passage habe ich dann erst wieder beim Durchlesen gefunden, aber ich glaube es ist jene, die den Spannungsgegensatz recht gut beschreibt, in dem man sich hier auch im Bereich der Sozialpolitik bewegt: Auf der einen Seite Hilfe zu geben, Unterstützung zu geben, den unverschuldet in Not Geratenen, auf der anderen Seite aber genau das zu tun, wofür Verwaltung und Gemeinschaft auch verpflichtet sind, nämlich sicherzustellen, dass dieses solidarische Handeln nicht auch missbräuchlich verwendet wird. Dass es missbräuchliche Verwendung auch gibt, wissen wir, und die Beispiele werden ja immer wieder auch sehr prominent beschrieben.

 

Daher ist das, was hier im Allgemeinen Teil in den Erläuternden Bemerkungen dieses Gesetzesentwurfs steht, auch ehrlich, richtig, aufrecht und zu unterstützen, nämlich dass man sich hier genau über die Tatsachen Kenntnis verschaffen möchte und dementsprechend Hilfeleistung gibt, aber auch natürlich den Kostenersatz durch den Hilfe Suchenden und seine zum Kostenersatz nach dem Wiener Sozialhilfegesetz verpflichteten Angehörigen auch entsprechend dem tatsächlichen Vermögen zu den entsprechenden Leistungen verpflichten muss.

 

Das ist in Ordnung so und ich glaube auch, dass das etwas ist, was die Gesellschaft, die ja die Sozialhilfe finanziert, auch mit Fug und Recht in Anspruch nehmen kann, dass auch hier eine entsprechende Kontrolle passiert.

 

Das, was wir von den GRÜNEN als das Recht auf die bezahlte Faulheit kennen, dieses sozialpolitische Modell, werden wir mit Sicherheit nicht unterstützen. Wir haben es nicht unterstützt und werden es auch zukünftig nicht unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Das ist keine Behauptung, sondern das ist auch anlässlich der letzten Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl programmatisch festgelegt worden. Alleine die Tatsache, dass Sie Stimmen gewonnen haben, wird mich daran nicht hindern zu meinen, dass das kein Modell ist, das zukunftsträchtig ist, weil das Recht auf bezahlte Faulheit, wo man Sozialhilfe zwar kassiert, aber keine Leistung erbringt und auch nicht den Nachweis erbringen muss, ob man sie in Wahrheit auch tatsächlich benötigt, das ist verantwortungslos und das kann es wohl nicht sein.

 

Aber der zweite Teil in diesen Erläuternden Bemerkungen lässt schon auch einen anderen pointierten Vergleich zu, denn wenn hier nunmehr zwar nicht gesetzlich normiert aber doch in diesen Erläuternden Bemerkungen als Absicht formuliert wird, in Zukunft Hilfe ohne Auftrag zu erteilen, dann ist das - und jetzt sage ich einmal, wäre es ernst gemeint - durchaus sehr problematisch. Denn Hilfe ohne Auftrag ist etwas, was der Medizin vorbehalten ist und auch der nur in Ausnahmefällen. Hier eine auch noch so gut gemeinte ex lege-Entmündigung als Motiv zugrunde zu legen, da sage ich einmal, da ist der katholische Ablasshandel direkt noch ein seriöses Geschäft gewesen gegen das, was hier behauptet wird, dass man möchte.

 

Ich verstehe dieses scheinbar schlechte Gewissen nicht, das man hier in diesen Erläuternden Bemerkungen zum Ausdruck bringt, denn vorzugeben, ich muss sehr, sehr viele Informationen einsammeln, um jeden Einzelnen genau beobachten zu können, ob er sich jetzt der Grenze der Sozialhilfebedürftigkeit nähert und dann in tiefer Sorge um den jeweils Einzelnen mit der Sozialhilfe bei der Handhabe rechtzeitig vor Ort zu sein, damit man möglichst rasch Hilfe geben kann, daran glaube ich schlicht und einfach nicht. Ich glaube nicht, dass das tatsächlich das ist, was die Verwaltung tun möchte, nein, was sie auch gar nicht tun kann, weil sie wäre in Wahr-

 

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