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Landtag, 9. Sitzung vom 27.06.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 23 von 49

 

gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 in Zusammenhalt mit § 31 Abs. 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen Anfragen von Abgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus 2 eingelangt sind. (Abg Dr Matthias Tschirf hebt einen Zahlschein auf, der aus der Broschüre des Abg Rudolf Hundstorfer herausgefallen ist, und hält ihn in die Höhe. - Heiterkeit. - Abg Godwin Schuster: Damit ihr das zurückzahlen könnt, was ihr uns weggenommen habt! - Der Präsident gibt das Glockenzeichen.)

 

Vor Sitzungsbeginn sind von Landtagsabgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus 1 Antrag und des Klubs der Wiener Freiheitlichen 6 Anträge eingelangt.

 

Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.

 

Die Abgen Brigitte Reinberger, Kurth-Bodo Blind und Mag Heidrun Schmalenberg haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Achtung der Tiere als Mitgeschöpfe eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Umwelt zu.

 

Die Abgen Dr Matthias Tschirf und Ingrid Korosec haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Entwurf eines Wiener Seniorengesetzes eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Bildung, Jugend, Soziales, Information und Sport zu.

 

Die Abgen Mag Hilmar Kabas, Heinz Christian Strache und Dr Helmut GÜNTHER haben gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend Reform der Betteleibestimmung im Wiener Landessicherheitsgesetz eingebracht. Diesen Antrag weise ich dem Ausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal zu.

 

Meine Damen und Herren! Der in diesem Zusammenhang mit diesem Initiativantrag - und darüber darf ich Sie informieren - von den Abgen Heinz Christian Strache und Josef Wagner eingebrachte Dringliche Antrag, der zeitgerecht eingebracht wurde und eingelangt ist, gerichtet an den Herrn Landeshauptmann, betreffend Reform der Betteleibestimmung im Wiener Landessicherheitsgesetz, ist entsprechend einer Rechtsinformation der Magistratsdirektion - Verfassungsdienst und Rechtsmittelangelegenheiten an mich nicht zulässig.

 

Ohne auf das Rechtsgutachten jetzt näher von meiner Seite aus einzugehen, habe ich bereits gestern eine Präsidialkonferenz einberufen, zuvor die betreffende Fraktion informiert und die Klubvorsitzenden über die Nichtzulassung des Dringlichen Antrags informiert.

 

Gleichzeitig habe ich aber auch vorgeschlagen, in einer Präsidialkonferenz, die noch vor der ersten jetzt geplanten Landtags- und Gemeinderatssitzung im kommenden Herbst stattfinden soll, mit den Vertretern der Magistratsdirektion - Verfassungsdienst und Rechtsmittelangelegenheiten und den Klubvorsitzenden die Rechtsfragen im Zusammenhang mit den dringlichen Initiativen, ganz besonders im Zusammenhang mit Dringlichen Anträgen, zu diskutieren und einer Klärung zuzuführen, die im Interesse aller Abgeordneten und aller Fraktionen dieses Hauses sein sollte. Diesem Vorschlag haben alle vier Fraktionen in der Präsidiale zugestimmt, und es wird daher in dieser Form auch stattfinden.

 

Zur Geschäftsordnung, und ich möchte das auch nicht verschweigen, hat gestern die Präsidiale bereits beraten und informiert, dass in diesem Zusammenhang mit Berechtigung nach § 20 unserer Geschäftsordnung ein Antrag betreffend die formale Geschäftsbehandlung zu erwarten ist. Der ist zur Stunde gemeldet worden.

 

Herr Mag Kabas hat sich zum Wort gemeldet. Ich möchte aufmerksam machen, dass ich bereits gestern darauf verwiesen habe, dass ich in diesem Zusammenhang die Redezeit mit 5 Minuten festlege. - Ich bitte, das Wort zu ergreifen.

 

Abg Mag Hilmar Kabas (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir sind natürlich nicht einverstanden damit, dass dieser Dringliche Antrag nicht debattiert werden kann. Wir meinen, dass das Gutachten, das hier vom Verfassungsdienst vorgelegt wurde, rechtlich einfach nicht stimmt, dass es falsch ist.

 

Das Wesen des Dringlichen Antrags ist ja, dass er hier im Gemeinderat/Landtag in der Öffentlichkeit diskutiert werden kann. Das Instrument des Dringlichen Antrags wurde ja zugegebenermaßen bisher noch sehr selten verwendet, aber wir haben einige Fälle aus dem Jahre 1999 und da wurde vom Verfassungsdienst klargestellt, dass dieser Dringliche Antrag interessanterweise nicht abzustimmen, sondern auf alle Fälle nur zuzuweisen ist.

 

Und heute wird also auf Grund des unserer Meinung nach falschen Papiers des Verfassungsdienstes die Möglichkeit abgewürgt, über das wichtige Thema der Verbesserung des Landessicherheitsgesetzes zum Thema der Bettelei zu reden, zu debattieren, etwa über die Erscheinungsformen eben der bandenmäßigen Bettelei bis hin zur Begleitkriminalität.

 

Man kann natürlich jetzt nicht alle juristischen Aspekte, die vom Verfassungsdienst angeschnitten wurden, diskutieren. Ich möchte nur einen Punkt herausgreifen, nämlich der Verfassungsdienst stellt sich auf den Standpunkt beziehungsweise er stellt in Abrede, dass es zur Arbeit der Landesregierungsmitglieder gehört, auch Gesetzesinitiativen, Gesetzesentwürfe auszuarbeiten, und sagt daher, dass das Verlangen, dass hier auch von Seiten der Regierungsmitglieder, speziell des Landeshauptmannes, eine Tätigkeit entfaltet werden sollte, nicht zum Gegenstand eines Dringlichen Antrags gemacht werden kann. Und das ist doch evident, dass das ein falscher Standpunkt ist, denn selbstverständlich gehört es auch zur Aufgabe der Regierungsmitglieder, derartige Gesetzesentwürfe auszuarbeiten. Natürlich, die Beschlussfassung obliegt dem Landtag.

 

Wir haben gemeint, dass es ganz egal ist, ob ich jetzt schon determiniere und speziell sage, dass ein Regierungsmitglied ersucht wird, einen solchen Antrag auszuarbeiten, und schon inhaltliche Vorgaben hier hineinschreibe, oder ob, wie wir es gemacht haben, auf die inhaltliche Ausformulierung eines Initiativantrags verwiesen wird. Noch dazu gibt es - ich habe es vorhin schon

 

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