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Landtag, 8. Sitzung vom 25.04.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 48

 

gesetz beginnt, das zu durchlöchern und zu einer Bundesbestimmung zu machen, dann andere folgen werden. Daher ist diesen Bedenken irgendwo auch mit Verständnis zu begegnen. Aber es gibt auch andere Möglichkeiten, dem entgegenzuwirken.

 

Aus diesem Grund wollen wir einen Resolutionsantrag einbringen, dass es bundesweit zu Vereinheitlichungen von grundlegenden Rahmenbedingungen des Tierschutzes kommt, gleichzeitig aber auch auf landesrechtliche Kompetenzen Rücksicht genommen wird und dass einheitliche Standards geschaffen werden.

 

Wir bringen daher folgenden Resolutionsantrag ein:

 

"Der Wiener Landtag möge beschließen:

 

Der Landeshauptmann wird ersucht, im Zuge der Landeshauptleutekonferenz mit seinen Amtskollegen, aber auch mit den zuständigen Regierungsmitgliedern, Gespräche aufzunehmen, mit dem Ziel der Schaffung eines bundeseinheitlichen Standards auf dem Gebiet des Tierschutzes."

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung dieses Antrags gefordert. (Beifall bei der FPÖ.)  

 

Wir ersuchen den Herrn Landeshauptmann, leider ist er nicht da, nichtsdestotrotz ersuchen wir den Herrn Landeshauptmann, auch darauf einzuwirken, dass die anderen Bundesländer da nachziehen, denn wir haben in den Wiener Bestimmungen sicher vieles, was für andere Bundesländer ein Vorbild sein könnte. Wir erhoffen uns auch, dass wir dort, wo Wien vielleicht noch ein wenig nachhinkt, dem Vorbild anderer Bundesländer nachziehen, sodass im Sinne des Tierschutzes die bestmöglichen Regelungen für alle Bundesländer getroffen werden können. (Beifall bei der FPÖ.)  

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Dr Mayer zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Alois Mayer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Dankenswerterweise hat Kollege Klucsarits bereits vorgearbeitet und hat darauf aufmerksam gemacht, dass wir innerhalb von 14 Monaten die dritte Novelle haben. In weiser Voraussicht wurde erkannt, dass es sicherlich noch weitere geben wird. Bis daher sind wir einer Meinung.

 

Jetzt möchte ich einmal über meinen Schatten springen, denn bis jetzt habe ich mich immer geweigert, bei Tierhaltung und Tierschutz über die Hundstrümmerl zu reden, das Lieblinsthema der Österreichischen Volkspartei. Da sich auch die Freiheitlichen zum Teil angeschlossen haben, wahrscheinlich auf Grund der Koalition im Bund, möchte ich doch ein bisserl darauf ... (Abg Dr Matthias Tschirf: Nein, nur mit dem Bürger! - StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Nur mit dem Bürger!) Koalition mit dem Bürger, gut. Also auf Grund der Koalition mit dem Bürger möchte ich ein wenig darauf eingehen.

 

Ich finde es ein bisserl kühn, wenn ich sicherlich auch akzeptiere, dass St. Johann in Tirol ein enormer Erholungswert für dich gewesen ist, dass du jetzt St. Johann mit Wien vergleichst. (Abg Dr Matthias Tschirf: Als Muster schon!) Die Hunde, die dort sind, werden sich ein bisserl in Grenzen halten. Außerdem nehme ich an, dass in fußläufiger Entfernung Grünland ist, wo jeder vernünftige Mensch seinen Hund ausführen wird, wenn er das vor der Türe hat.

 

Ebenso wird das Problem im 23. Bezirk oder auch natürlich in Hietzing, aber auch in Penzing leichter zu lösen sein, als in der Inneren Stadt. Daher liegt das Problem nicht so einfach, wie da behauptet wurde. Denn das Problem beginnt bei der Anschaffung des Hundes, um mich da zum zigsten Mal zu wiederholen, und dass die Leute vorher überlegen müssen, wo sie wohnen und was sie eigentlich mit einem Hund bezwecken. Nur so weit zu gehen, dass man jetzt in Innenstadtbezirken vielleicht noch limitiert oder regelt, wer einen Hund haben darf oder nicht, wollen wir eigentlich nicht.

 

Zur Idee, dieses Restproblem, die eben so geliebten Hundstrümmerln, von Parksheriffs und anderen Organen überwachen zu lassen, würde ich sagen, bei ein bisserl nachdenken im Sinne der Koalition mit dem Bürger, die ihr so gerne habt, möchte ich anmerken, dass dann ein programmierter Konflikt vorhanden sein wird. Denn ich glaube nicht, dass die Bevölkerung Parksheriffs und ehrenamtliche Organe, die man dann auch noch erfinden könnte, akzeptiert, wenn sie sozusagen auf der Lauer liegen und warten, bis der Hund einen Fehltritt macht - meistens macht ihn aber nicht der Hund, sondern der Hundeführer -, um hier einzuschreiten. Ich glaube, die Exekutive macht das recht gut in Wien und das sollte man auch dabei belassen.

 

Das Wesentliche ist aber heute - zumindest für mich - eigentlich nicht das Hundstrümmerl, sondern das Gesetz, das wir hier zu behandeln haben. Es ist mir schon klar, dass wir relativ oft novelliert haben und wahrscheinlich richtigerweise weiter novellieren müssen. Nicht wollen, sondern müssen. Es wurde bereits die EU-Notifizierung erwähnt, aber es wurde auch das nicht vorhandene bundeseinheitliche Tierhalte- und Tierschutzgesetz angesprochen. Da sind natürlich die Österreichische Volkspartei und die Freiheitliche Partei aufgerufen, darauf einzuwirken, dass endlich eines zustande kommt. Ich glaube, es muss doch möglich sein, dass Sie mit Ihren Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat ein ernsthaftes Gespräch führen, um hier ein Gesetz zu schaffen, woran sich die Bürger auch halten können und wonach sie sich richten können. Denn jetzt ist wirklich das Problem, dass man nicht nur eine Landkarte braucht, um ein Ziel zu erreichen, sondern einen genauen Plan, wenn man einen Hund mit hat, um zu wissen, was man in welcher Ortschaft machen darf. (Abg Dr Matthias Tschirf: Das ist der Unterschied zwischen St. Johann und Wien!) Bei St. Johann, das ist richtig, kann ich den Kollegen Klucsarits fragen. Da hat er Erfahrungswerte, was ich dort mit dem Hund machen darf und wo ich Gassi gehen kann. Er wird mir auch die Automatenstellplätze erklären, um dann eben alles wieder sauber zu machen.

 

Unser Thema heute ist: Die Veränderung in diesem Gesetz, die schon lange fällig war und notwendig ist,

 

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