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Landtag, 8. Sitzung vom 25.04.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 48

 

Wege. Sei es durch die Direktvermarktung, die sehr, sehr gut ankommt, oder sei es durch die Biomasse für Heizzwecke. Gerade hier haben wir eine erneuerbare Energie, die sehr gut ankommt, und die der Umwelt gut tut. Egal, ob es Holz ist oder Stroh ist, die Bauern wissen, dass sie hier am richtigen Weg sind.

 

Die Bauern sichern auch die Lebensqualität der Wiener, indem sie hier in Wien sehr, sehr gute Lebensmittel, sehr gute, gesunde Gemüsesorten erzeugen. Daher ist dieses Gesetz so wichtig und deshalb brauchen sie nicht nur unsere Hochachtung, sondern brauchen auch unsere Unterstützung.

 

Wir stimmen diesem Gesetz gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Zimmermann zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Paul Zimmermann (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Herr Präsident! Herr Berichterstatter! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich werde jetzt versuchen, doch ein bisschen auch zu dem Gesetz zu reden, das wir heute zu beschließen haben.

 

Die gegenständliche Gesetzesnovelle hat als Schwerpunkt folgende Themenbereiche zum Inhalt:

 

Zum Ersten die Erweiterung des Personenkreises der Kammerzugehörigkeit und damit auch verbunden die Wahlberechtigung für die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer.

 

Zum Zweiten die Vereinfachung des Wahlverfahrens vor allem für die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer.

 

Alle Fraktionen, meine sehr verehrten Damen und Herren, waren sich darüber einig, das Wahlgesetz zu verabschieden und ein neues zu installieren, das besondere Inhalte hat, auf die ich gern ein bisschen eingehen möchte. Wenn ich sage alle Fraktionen, so sind die GRÜNEN in der Landwirtschaftskammer nicht vertreten und konnten in diesem Fall nichts dazu beitragen.

 

Auf Grund eines Wunsches der Landwirtschaftskammer und der dortigen Fraktionen sollen zwecks demokratiepolitischer Aufwertungen der Interessenvertretung in der Wiener Landwirtschaft zukünftig auch Familienangehörige und allenfalls auch Pensionisten per Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen, die ja vorgeschrieben sind, als Kammerzugehörige gelten. Der Begriff der Kammerzugehörigkeit, um das ein bisschen zu erläutern, war bislang - von einer Ausnahme abgesehen, und zwar wenn man eine Steuernummer gehabt hat - nur auf eine kammerzugehörige Person pro Betrieb ausgerichtet. Die Struktur entspricht jedoch nicht mehr den heutigen Anforderungen in einem komplexen und sich ständig veränderndem Umfeld. Die beabsichtigte Ausweitung des Personenkreises der Kammerzugehörigkeit erscheint daher geboten, um das Zusammengehörigkeitsgefühl und auch die Bereitschaft, im Bereich der Land- und Forstwirtschaft auch weiterhin tätig zu sein, zu stärken.

 

Durch die Einbeziehung der mitarbeitenden Familienangehörigen soll weiter sichergestellt werden, dass alle Personen, die in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb hauptsächlich hauptberuflich tätig sind, auch die Zusammensetzung ihrer Berufsvertretung mitentscheiden können. Die Erweiterung des Personenkreises der Kammerzugehörigkeit vor allem jetzt bei den Wahlen, findet auch in einer Änderung des Wahlverfahrens ihren Niederschlag. Die bisher praktizierte kostenintensive Form der Erfassung der Wahlberechtigten zum Beispiel durch Wähleranlageblätter soll daher entfallen. Stattdessen hat die Landwirtschaftskammer ein Mitgliederverzeichnis zu führen, auf Grund dessen die Eintragung in das Wählerverzeichnis vorzunehmen ist. Diese Maßnahme wird einerseits eine Vereinfachung des Wahlverfahrens und andererseits auch eine Reduzierung der in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten mit sich bringen.

 

Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren - und die meisten von Ihnen wissen das ja -, dass die Landwirtschaft in Wien und da besonders die Gärtner schwierigen Wettbewerbsbedingungen ausgesetzt sind. Die vorliegende Gesetzesnovelle soll dazu beitragen, die Motivation, in der Landwirtschaft zu arbeiten, zu heben.

 

Ich danke Ihnen. Ich darf auch mitteilen, dass meine Fraktion diesem Antrag sehr gerne zustimmen wird. - Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster ist Herr Abg Mag Maresch zum Wort gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Wir werden natürlich diesem Landwirtschaftsgesetz zustimmen, aber wir kritisieren bei der Wiener Stadtlandwirtschaft noch immer, und das hat sich bis dato nicht geändert, dass letztendlich die ÖVP Landwirtschaftspolitik in Wien betreibt. ÖVP heißt für mich Landwirtschaftskammer. (StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Was ist daran schlecht?) Was daran schlecht ist? - Das kann ich Ihnen gleich sagen.

 

Daran ist schlecht, dass sich die Landwirtschaftspolitik in Wien im Grunde genommen überhaupt nicht von der österreichischen Landwirtschaftspolitik unterscheidet, und die wird meiner Meinung nach auch von der ÖVP gemacht, das heißt ... (StRin Dipl Ing Dr Herlinde Rothauer: Auch nicht schlecht!) Ja, auch nicht schlecht! Kommt schon, kommt schon, kommt schon! In Wien gibt’s bis dato nur acht Biobauern und alle anderen sind konventionell. Es ist so, dass bei den Ölpoolförderungen, die wie eine Gießkanne über alle Bauernlandwirtschaften drübergestreut werden, es noch immer so ist, dass derjenige, der die Gegend etwas mehr verdreckt als der andere, auch mehr bezahlt bekommt. Ich habe Ihnen letztes Mal vorgelesen, dass man in Wien sogar eine Förderung bekommt, wenn man Welkemittel auf Äckern ausbringt, wo darunter Grundwasserströme laufen, die dann zum Beispiel in der Lobau herausgepumpt werden, um das Trinkwasser zu verstärken. Genau das macht Ihre Landwirtschaftskammer, dass sie genau solche Umweltschweinereien weiterhin fördert! - Danke schön. (Abg Rudolf Klucsarits: Bitte schön! - StRin Dipl Ing Dr

 

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