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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 49 von 53

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Es ist erfreulich, dass neben der großen Beteiligung der Jugendlichen bei der Gesetzwerdung auch in diesem Hause eine große Mehrheit die Zustimmung zu diesem Gesetz signalisiert hat.

 

Es ist bedauerlich, aber es war zu erwarten, dass die Freiheitlichen diesem Gesetz nicht zustimmen können, wiewohl ich darauf hinweisen möchte, dass die Argumentation hier sozusagen eine ist, die sich ein bisschen im Kreis dreht. Der Antrag, den Sie hier eingebracht und im Ausschuss schon angekündigt haben, würde eigentlich bedeuten, dass sich das Gesetz komplett ändern würde, weit davon entfernt wäre von Ihrer Forderung, die Sie hier gerade vorhin aufgestellt haben, nämlich ein einheitliches Gesetz zu haben. (Abg Heinz Christian Strache: Es gibt ja auch in Niederösterreich und im Burgenland ein Jugendschutzgesetz!) Wir würden mit einer Zustimmung - abgesehen von den inhaltlichen Differenzen, die es gibt - zu diesem Antrag den Weg, den wir mühevoll beschritten haben, wieder verlassen, nämlich mit Niederösterreich und dem Burgenland ein gemeinsames Gesetz zu haben. (Abg Heinz Christian Strache: Aber dort gibt es andere Formulierungen!) Diese Gesetze sind schon beschlossen und weit entfernt - Gott sei Dank - von den Bestimmungen, die Sie hier einbringen. Dass Sie auf der anderen Seite vielleicht diese Vorschläge zur Diskussion stellen in den anderen Bundesländern, die ja noch auf dem Weg zur Gesetzwerdung sind, da bin ich gespannt darauf.

 

Ich möchte auch noch einmal betonen: Unsere Idee und unser Wunsch war die bundeseinheitliche Regelung. Das können Sie oder könnten Sie - ich stelle es Ihnen gern zur Verfügung - auch nachlesen in den Protokollen von den jeweils zweimal im Jahr stattfindenden Jugendwohlfahrtsreferentenkonferenzen der Verantwortlichen auf Landesebene. Da kann man in den jeweiligen Tagesordnungen über Jahre zurückverfolgen, wie oft das auf der Tagesordnung gestanden ist und mit welchen Argumenten es zurückgewiesen wurde von den einzelnen Bundesländern. Und genau bei einer solchen Sitzung haben die politisch Verantwortlichen der drei Bundesländer Wien, Niederösterreich und Burgenland dann abseits am Rande der Sitzung beschlossen, jene Expertenrunde einzuberufen und eine Arbeitsgruppe zu beauftragen, die dann letztendlich das Ergebnis gebracht hat, das wir heute beschließen.

 

Und ich sage noch einmal ein Dankeschön an diese vorbereitende Arbeitsgruppe, die sich aus Expertinnen und Experten aus allen drei Bundesländern zusammengesetzt hat.

 

Ein Zweites noch, was mir sehr wichtig ist, und das ist auch im Gesetz verankert, dass es nicht nur bei der Gesetzwerdung, sondern jetzt natürlich vor allem nach der Beschlussfassung eine ganz wichtige Aufgabe geben wird, nämlich die Information über das Gesetz. Und diese wird vielschichtig sein. Herr Abg Wutzlhofer hat schon darauf hingewiesen und auch Frau Abg Schild, dass neben der Homepage, die hier existiert - und hier befinden wir uns in einem Medium, das von Jugendlichen sehr stark aufgegriffen wird -, ein ganzes Paket an Informationsmaßnahmen bereits vorbereitet ist vom Landesjugendreferat. Es wird einer der Schwerpunkte, auch der pädagogischen Schwerpunkte der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit sein, über Partizipation auf der einen Seite, aber natürlich auch über rechtliche Bestimmungen, wie es das Jugendschutzgesetz nun einmal ist, in den nächsten Monaten mit den betroffenen jungen Menschen zu diskutieren, sie zu informieren, aber diese Diskussion auch auszuweiten auf die Erwachsenen, nicht nur die betroffenen Eltern, sondern natürlich auch auf jene Erwachsenen, die insofern betroffen sind, als sie zum Beispiel Unternehmerinnen und Unternehmer sind, die auf andere Art und Weise Jugendschutzbestimmungen sehr ernst nehmen sollten.

 

Ich möchte daher nur ganz kurz auch aus meiner Sicht zu den Anträgen sagen, dass ich dankbar bin für den Antrag bezüglich der Wortwahl. Dem werden wir zustimmen - das ist schon gesagt worden -, weil Sie tatsächlich Recht haben und ich das auch so sehe, dass die Wortwahl Signale senden kann. Das sollte man berücksichtigen.

 

Nicht zur Zustimmung empfehle ich den Antrag bezüglich der Verordnung, gar nicht sosehr wegen des Inhalts, weil da könnte ich noch sagen, hier würden wir etwas verordnen, was den Tatsachen und der Realität entspricht, daher bräuchte es nicht im Sinne der Vereinfachung einer Verordnung.

 

Nicht einverstanden kann ich mich aber erklären - und das ist auch gesagt worden - mit einer Verordnung, Personalentscheidungen zu treffen. Das ist nicht Sache eines Gesetzes und auch nicht einer Verordnung.

 

Dem Antrag der Freiheitlichen nicht zuzustimmen, würde ich empfehlen, das habe ich schon gesagt.

 

Sehr begrüße ich den Antrag, der eingebracht wird, um zu verhindern, dass auf Bundesebene ein Gesetz verändert wird, das jetzt eine sinnvolle Regelung enthält und damit eine Aufweichung des Jugendschutzes vornehmen würde.

 

Ich bedanke mich noch einmal bei allen Beteiligten, die mitgeholfen haben, dieses Gesetz ein ganz besonderes werden zu lassen, und freue mich jetzt auf Ihre so große Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen nun zur Abstimmung über die Abänderungsanträge.

 

Wer mit dem Abänderungsantrag, eingebracht von der grünen Fraktion, betreffend Konkretisierung des Belehrungs- und Informationsgesprächs, sprich also jetzt Verordnungen zu erlassen, einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

 

Der zweite Abänderungsantrag, auch wieder eingereicht von der grünen Fraktion, betrifft die Umbenennung des Belehrungs- und Informationsgesprächs in Beratungs- und Informationsgespräch. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist mehrheitlich so angenommen.

 

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