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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 53

 

den Entwurf des Gesetzes zum Schutz der Jugend, des Wiener Jugendschutzgesetzes 2002, hier heute zur Beschlussfassung vorlegen können. Es ist dieses Jugendschutzgesetz aus mehreren Gründen eines der Themen, denen man besondere Beachtung schenken sollte.

 

Zum einen ist es die Tatsache der Gesetzwerdung selbst; ich habe darauf schon hingewiesen. Es ist ein Gesetz, das gemeinsam mit Jugendlichen und Erwachsenen, also mit Eltern und Jugendlichen, erarbeitet wurde. Es ist ein Gesetz, das vor der Gesetzwerdung auch schon einer Befragung und damit Beurteilung der betroffenen Gruppen unterzogen wurde. Es ist ein Gesetz, das ein lebendiges Beispiel für Partizipation ist. Und es ist ein Gesetz, das auch für die Zukunft den deutlichen politischen Willen zum Ausdruck bringt, Jugendliche in ihrer Lebensqualität ernst zu nehmen und mit all ihren Wünschen, mit ihren Ansprüchen und gesellschaftlichen Verantwortlichkeiten entsprechend zu beachten.

 

Dass dieses Gesetz darüber hinaus noch besonders zu bewerten ist, liegt in der Tatsache begründet, dass ich seitens des Landes Wien seit vielen Jahren versucht habe, eine österreichweite gemeinsame Regelung im Bereich des Jugendschutzes zu erreichen, dass dies aber aus unterschiedlichen Gründen und Motiven vom Großteil der Bundesländer abgelehnt wurde.

 

Ich finde es trotzdem besonders beachtlich und bedanke mich auch bei all jenen, die in diesem Arbeitskreis zur Vorbereitung der jeweiligen Gesetze mitgearbeitet haben, dass sich zumindest drei Bundesländer, nämlich Wien, Niederösterreich und das Burgenland, zu einer gemeinsamen Gesetzesvorlage entschließen konnten. Das aus gutem Grund, weil es besonders widersinnig war, dass bei drei Bundesländern, die doch einen sehr engen Raum umfassen und vor allem von den Aufenthaltsorten von Familien von Überschneidungen gekennzeichnet sind, unterschiedliche Gesetze zu einem Wirrwarr beigetragen haben, sowohl für die Jugendlichen selbst als vor allem auch für ihre Eltern. Unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen haben dazu geführt, dass in Niederösterreich andere Ausgehzeiten als in Wien und im Burgenland gegolten haben. Dementsprechend bin ich sehr stolz darauf, dass es gelungen ist, die Vereinheitlichung zumindest zwischen diesen drei Bundesländern zu erreichen. Ich hoffe, dass sich andere Bundesländer - von einigen weiß ich es auch - dieser Vorgangsweise anschließen werden.

 

Ich finde, dass wir mit diesem Gesetz ein Gesetz geschaffen haben, das der aktuellen Situation in unterschiedlichsten Bereichen inhaltlicher Natur Rechnung trägt und bitte Sie, diesem Gesetz zuzustimmen.

 

Präsident Johann Römer: Gemäß § 30 c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Frau Abg Sommer-Smolik. Ich erteile es ihr.

 

Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Meine Damen und Herren!

 

Wir werden heute ein Jugendschutzgesetz beschließen, zu dem die Frau Stadträtin jetzt schon ausgeführt hat, unter welchen Umständen es zu Stande gekommen ist. Wir begrüßen das Zustandekommen dieses Gesetzes sehr, denn es zeigt, dass Jugendliche sehr wohl Interesse daran haben, sich zu beteiligen, an Diskussionen mitzumachen, wenn es um ihre Belange geht und wenn man sie auch ernst nimmt.

 

Dieses Gesetz zeichnet sich dadurch aus, dass die Anregungen und Wünsche der Jugendlichen, die im Zusammenhang mit der Diskussion zu diesem Gesetz geäußert wurden, ihren Niederschlag in einem Gesetz finden. Ich denke, diese Art und Weise, mit jungen Menschen umzugehen, ist der richtige Weg und auch ein richtiger Schritt. Wir wünschen uns, dass es mehr von diesen Beispielen gibt und dass es nicht an Hand dieses einen Gesetzes dabei bleiben wird. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Viele Bereiche werden in diesem Gesetz geändert. Ich möchte nicht auf alle eingehen, aber beispielsweise ist es, glaube ich, auch eine Art der Wertschätzung, jetzt von "jungen Menschen" und nicht mehr von "Kindern und Jugendlichen" zu sprechen, denn es sind junge Menschen, die ernst genommen werden wollen.

 

Auch die Neuregelung der Ausgehzeiten ist eine Anpassung an die tatsächliche Wirklichkeit der jungen Menschen in dieser Stadt und ein richtiger Schritt, zu zeigen, dass wir wissen, wie sie in dieser Stadt leben und worum es ihnen geht.

 

Neben den angeführten Bereichen ist es mir aber auch ganz wichtig, dass in diesem Gesetz dem Ansatz "Hilfe statt Strafe" entsprochen wird, denn wir wissen, dass mit Strafen bei den wenigsten Jugendlichen wirklich weit zu kommen ist. Meistens bewirken Strafen das Gegenteil. (Abg Gerhard Pfeiffer: Das ist ja nicht wahr!) Deshalb ist das im Jugendschutzgesetz vorgesehene Informationsgespräch ganz wichtig. Bei diesem Gespräch handelt es sich bei der Definition um ein Gespräch, bei dem davon ausgegangen wird, dass Jugendliche das Gesetz übertreten, weil sie zu wenig informiert wurden oder einfach das Gesetz nicht so gut und nicht so genau kennen. Kennt man aber die Psyche von in Pubertät seienden jungen Menschen, so weiß man, wie sensibel gerade in diesem Alter auf Belehrungen reagiert wird, denn um diese jungen Menschen geht es in diesem Gesetz. Gerade in der Pubertät, die eine sehr schwierige Zeit ist - viele von uns erinnern sich vielleicht noch an diese Zeit -, ist es nicht ganz einfach, damit umzugehen, wer und wo man gerade ist, ob man sich abgrenzen muss oder nicht. Aber schön ist auch diese Zeit und ich denke, dass in der Pubertät diese Identitätsfindung in seinem als Jugendlichem selbst gewählten Netzwerk, das Zurechtfinden in der Gesellschaft ganz wichtig ist.

 

Daraus ergibt sich auch, dass man sich von der Welt der Erwachsenen abgrenzt. Dabei spielt die Sprache eine nicht unwesentliche Rolle. Wenn ich davon ausgehe,

 

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