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Landtag, 7. Sitzung vom 28.02.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 53

 

jetzt "wir" sage, meine ich die Sozialdemokraten - beachten und klug genug sind, sie auch zu erkennen.

 

Also, so gesehen hat das nichts damit zu tun, dass wir nicht genauso daran interessiert sind, dass dies lückenlos aufgeklärt wird, und ich halte das auch für notwendig und richtig im Sinne eines Vertrauens, das die Bevölkerung gegenüber der Verwaltung haben soll und für das wir auch sehr, sehr intensiv arbeiten.

 

Selbstverständlich kann ich mir in der Frage der Zukunftsgestaltung Diskussionen darüber vorstellen. Ich weiß nicht, ob das jetzt ein Runder Tisch sein muss - dem liegt ja eine gewisse Pathetik zu Grunde so von Gipfel und Runden Tischen und Ähnlichem -, aber ich gehe grundsätzlich davon aus, dass, wenn man zu solchen wesentlichen Gestaltungen der Zukunft kommt, man darüber die Gespräche mit allen hier im Landtag respektive im Gemeinderat - Landtag jetzt, weil es legistische Änderungen betrifft - entsprechend aufnimmt und versucht, diese auch tunlichst gemeinsam zu gestalten.

 

Ich befürworte das ja nicht nur in dem gegenständlichen Fall, sondern grundsätzlich, und ich bin dafür, dass man Meinungsverschiedenheiten dort austrägt, wo sie in der Tat vorhanden sind. Dort sollen sie auch ausgetragen werden, aber nicht anhand von Dingen, wo man im Grunde genommen eigentlich ohnehin derselben Auffassung ist. Also, ich befürworte solche Gespräche durchaus.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön, Herr Landeshauptmann. - Damit ist die 4. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP/00442/2002/0001-KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Johannes Hahn gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheits- und Spitalswesen gerichtet: Wann kann konkret mit der Vorlage des Entwurfs eines Pflegeheimgesetzes gerechnet werden?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Amtsf StRin Dr Elisabeth Pittermann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Geschätzte Damen und Herren!

 

Lieber Herr Abg Dr Hahn, bezüglich Ihrer Frage zur Vorlage des Entwurfs eines Pflegeheimgesetzes möchte ich Ihnen antworten, dass es mir ein ganz besonderes Anliegen ist, ein sehr gutes Gesetz auf die Beine zu stellen. Durch meinen Brotberuf habe ich sehr viel mit Patientinnen und Patienten zu tun gehabt, die von der Selbständigkeit in die Pflegebedürftigkeit wechseln mussten. Auch über Patienten, die ich von der Aufnahmestation erhalten habe, konnte ich Einblick über die Pflegeheimsituation erlangen, ich konnte sehen, in welchem Zustand sie in die Spitäler kamen, beziehungsweise haben wir auch ambulant Patienten aus Pflegeheimen betreut.

 

Wir haben natürlich auch - das war besonders nach Einführung des Pflegegelds der Fall, denn da war kurzzeitig ein verstärkter Trend gegeben, und damals wurde das Pflegegeld auch während Spitalsaufenthalten bezahlt - die Pflegebedürftigen daheim behandelt, die dann immer wieder sehr rasch zwischen ihrem Zuhause und Spital pendelten. Da hat man sehr wohl Defizite der Pflege wahrgenommen, man hat aber auch gesehen, wo gut gepflegt wird. Mir war es immer ein Anliegen, wenn eine meiner Patientinnen oder einer meiner Patienten pflegebedürftig wurde, dass ich auch darauf geachtet habe, in welche Heime sie kamen.

 

Es gab überhaupt ein spezielles Heim, das fast immer freie Plätze hatte und da hatte ich schon das Gefühl, dass dort die Aufenthaltsdauer sehr kurz ist. Nun, was eine sehr kurze Aufenthaltsdauer bei Pflegeheimbewohnern bedeutet, ist Ihnen ja selbst sicherlich auch klar und ein Begriff.

 

Als ich in mein Amt kam, bekam ich sofort einen Bericht auch von diesem Pflegeheim vorgelegt, der mich eigentlich erschüttert hat. Ich habe dann das Pflegeheim sehr intensiv überprüfen lassen und wurde sogar von Rechtsanwälten mit einer Klage bedroht, dass ich geschäftsschädigend sei. In dieser Hinsicht wurde das damit bekämpft, dass man überprüft.

 

Es erschüttert mich auch immer, wenn ich lese, wie im Ausland mit Pfleglingen umgegangen wird, sodass ich der Geschäftsgruppe in der MA 47 immer wieder gesagt habe, Pflegeeinrichtungen sind laufend zu überprüfen, sowohl die öffentlichen als auch die privaten. Ich lege besonderen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Sie wissen ja auch, dass man besonders auf Brandschutzeinrichtungen achten muss.

 

Wir wissen aber auch, was in der Pflege besonders problematisch ist. Die problematischen Patienten oder Pfleglinge sind ja nicht so sehr diejenigen, die still im Bett liegen. Sie haben heute sehr gute Hilfsmittel zur Bekämpfung des Dekubitus. Das können Sie mit Matratzen sehr gut in den Griff bekommen. Das ist nicht mehr so aufwändig wie früher, wo Sie die Patienten ständig drehen mussten. Aber die wirklich aufwändigen Patienten sind die dementen Patienten, die vor allem einen Wandertrieb haben. Und da kommt es ja auch immer wieder zu der Frage: Kann man diese Patienten sichern beziehungsweise Pflegeheimbewohner sichern? Es sind ja in dem Sinne keine Patienten. Kann man sie elektronisch sichern? Ist es ein Eingriff in ihre persönlichen Rechte? Was kann man wahrnehmen? Wie sind die verschiedenen Pflegeheime? Welche Rechte haben die Angehörigen? - Man muss darauf achten, wenn man Angehörigen Rechte gibt, dass diese Angehörigenrechte nicht die Patientenrechte beschränken, denn oft haben die Pflegeheimbewohner, die Patienten, andere Interessen als ihre Angehörigen. Das ist oft sehr schwer von den behandelnden oder pflegenden Personen zu klären.

 

Mit Erschütterung erinnere ich mich an eine Patientin von mir, die gesagt hat: "Ich will nur eines: Bei Ihnen sterben. Und schicken Sie mich nicht mehr heim, weil meine ganze Familie traktiert mich ununterbrochen, für wen ich mein Testament ändern sollte. Geben Sie ein Besuchsverbot, dass mich niemand mehr besucht." - Also, auch diese Dinge passieren.

 

Sie wissen auch, dass es nicht immer sehr glücklich ist, wie sich die Sachwalter einsetzen oder eigentlich auch gar nicht einsetzen. All das ist zu beachten.

 

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