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Landtag, 6. Sitzung vom 30.1.2002, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 64

 

Lebensunterhalts eben mit sich bringen würden.

 

Die Frage in diesem Zusammenhang: Können Sie sich vorstellen, einer solchen Regelung, die dann in einer Vereinbarung münden würde, zuzustimmen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr Abgeordneter!

 

Ich glaube, dass es bei der Frage der Vereinheitlichung um mehr geht, als um eine punktuelle Angleichung in diesem Zusammenhang. Es geht insbesondere auch etwa um die Fragen des Verfahrensrechts, der Rechtsstellung, der Durchsetzung, der Frage, wer quasi anspruchsberechtigt ist und Ähnliches mehr.

 

Und die Bemühungen um die Vereinheitlichung, die jetzt angelaufen sind, wie gesagt, das ist jetzt nicht erst ein Zukunftsszenario, sondern hier werden bereits Arbeiten geleistet, beziehen sich vor allem auch im Einvernehmen zwischen Bund und den Bundesländern auf diese verfahrensrechtlichen Aspekte.

 

Im Übrigen würde ich nicht der Meinung sein, dass es sozusagen darum geht, jetzt linear ein einheitliches Formsystem der Sozialhilfe zu schaffen, sondern Sie wissen ja auch, dass es sehr unterschiedliche materielle Ansätze gibt, warum einem Menschen, der in Not geraten ist, Hilfe zu leisten ist und dass man über diese Differenzierungen damit dann auch in der Höhe sich nicht einfach hinwegsetzen kann.

 

Präsident Johann Hatzl: Die dritte Zusatzfrage stellt Frau Abg Jerusalem.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Herr Stadtrat!

 

Eine bundesweite Aufstellung und Gegenüberstellung der Sozialhilferichtsätze zeigt, dass Wien die zweitniedrigsten Richtsätze nach dem Burgenland hat. Das sind zwei SP-regierte Länder, was doch etwas überraschend ist.

 

Meine Frage lautet daher: Denken Sie daran, diese Richtsätze auch anzuheben?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Also, meiner Erinnerung nach sind ja vor nicht allzu langer Zeit die Richtsätze in Wien um 2,9 Prozent angehoben worden. Aber ich denke, dass man natürlich auch sehen muss, wie diese Richtsätze bundesweit unterschiedlich gehandelt werden.

 

Also, wenn sie zum Beispiel zwar höher sind, aber nur als Richtschnur gelten wie in Niederösterreich, dann ist mir ein stabiler Satz, der vielleicht etwas niederer ist, aber dafür einen "Rechtsanspruch", unter Anführungszeichen gesprochen, gewährleistet, lieber. Also, die generelle Entwicklung nach oben ist selbstverständlich unser gemeinsames Anliegen. Ich halte nur das Argument nicht für ganz fair, uns vorzuhalten, wie es anderswo ist, ohne dazuzusagen, Entschuldigung, das ist jetzt sozusagen nicht eine persönliche Unterstellung, ohne dazuzusagen, dass das dort eine andere Bedeutung hat.

 

Präsident Johann Hatzl: Die letzte Zusatzfrage hat Frau Abg Korosec.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

Ich komme noch einmal zu den Anlaufstellen und meine Frage lautet: Sind Sie bereit, bei den Anlaufstellen auch die Entscheidungskompetenz, weil darum geht es ja, nicht nur die Information, sondern auch die Entscheidungskompetenz, zu erhöhen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Ich sage ja, ich möchte es noch einmal wiederholen mit denselben Worten, wie ich es gesagt habe: Wir sind auf dieser Entwicklung, auch zu Entscheidungskompetenzen vor Ort an einer Stelle, flächendeckend für alle Bereiche zu entwickeln, ein gutes Stück vorangekommen, auch in dem besonderen Bereich der Sozialzentren. Und ich denke, dass das ein wesentliches Element, das ja auch propagiert worden ist im Zusammenhang mit der Übertragung verschiedener Aufgaben an die Bezirkshauptmannschaften im Rahmen der Verwaltungsreform, und durchaus eine moderne Idee ist und ich sage noch einmal dazu, nicht dass ich behaupten würde, wir sind bereits sozusagen überall generell der Weltmeister auf dem Gebiet, aber wir haben auf dem Gebiet ein gutes Stück vorangebracht und ich glaube, dass daher da kein Widerspruch existiert.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. - Damit ist auch diese Anfrage abgeschlossen.

 

Die 5. Anfrage (FSP/00441/2002/0003-KFP/LM) wurde von Herrn Abg Ing Herbert RUDOLPH gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: In der Fragestunde des Wiener Landtags am 4. Oktober 2001 erklärten Sie dem Sinne nach, die wirtschaftliche Autonomie von Pflichtschulen sei grundsätzlich überlegenswert. Welche Schritte zur Konkretisierung der wirtschaftlichen Autonomie der Wiener Pflichtschulen wurden von Ihnen seither gesetzt?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter!

 

Wie Sie wissen, ist uns die Autonomie an den Wiener Pflichtschulen generell seit Jahren ein großes Anliegen. Wie Sie ebenso wissen, haben wir bereits im Jahr 1994 im Wiener Schulgesetz die pädagogische Autonomie beschlossen, sodass die Schulen im Rahmen der vorhandenen Ressourcen pädagogische Schwerpunkte eigenständig setzen können. Diese Schwerpunkte betreffen insbesondere die alternativen Pflichtgegenstände, Freigegenstände, unverbindliche Übungen und den Förderunterricht.

 

Ich kann Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass dieses Modell pädagogische Autonomie ein Riesenerfolg und einer der Gründe dafür ist, dass wir an den Wiener Pflichtschulen ein so breites und vielfältiges Angebot haben, um das uns andere Bundesländer, aber auch Länder in Europa nur beneiden.

 

Wenn ich nun einen Schritt weitergehe und hoffe, dass Sie mich dabei begleiten, kommen wir zum Bereich der Verbindung von pädagogischer und finanzieller Autonomie. Auch hier konnte Wien mit dem Modell Waren-

 

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