«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 60

 

geleistet haben (Beifall bei der FPÖ und bei der ÖVP.), aber natürlich auch Dank an die nichtanwesenden Volksanwälte, an Frau Dr Krammer und an Herrn Schender.

 

Wir haben einige Punkte aus diesem Bericht herausgearbeitet und wir können feststellen, dass wieder eine hervorragende Arbeit geleistet wurde. Man muss prinzipiell feststellen, dass es wirklich eine wesentliche Wertigkeit besitzt, dass es die Volksanwaltschaft gibt und dass sie auch die Möglichkeit hat, hier in diesem Landtag sprechen zu dürfen. Das ist ja keine Selbstverständlichkeit in diesem Staat, das ist keine Selbstverständlichkeit in den anderen Bundesländern, das ist etwas, worauf wir als Wiener Landtag stolz sein können, dass wir es gewährt haben. Es ist auch notwendig, dass dies gewährt wurde und der Fall ist, und es ist auch wichtig, diese Missstände, die leider Gottes innerhalb der Verwaltung, aber auch in der Gesetzgebung vorhanden sind, aufzuzeigen und anzusprechen, damit diese verändert werden können.

 

Ich habe mir da einige Punkte aus dem aktuellen Bericht herausgenommen, so zum Beispiel die Vorschreibung des doppelten Grabstellenentgelts bei der Verlängerung des Benützungsrechts an einer als zonenfremd bewerteten Grabstelle. Vielleicht als Beispiel, damit sich jeder vorstellen kann, was hier passiert ist. Es kam zu folgender Situation: Da ist eine Dame verstorben und der Sohn hat sich dafür eingesetzt, dass seine Mutter beerdigt wird, aber leider Gottes war die Grabstelle, um die er angesucht hat, eine zonenfremde und war von Seiten der Verwaltung nicht für die Mutter gedacht. Er musste dafür einen dreifach höheren Betrag, als er normalerweise im Ansatz festgelegt ist, entrichten. Es war aber auch so, dass ihm bei der Verlängerung des Benützungsrechts für diese Grabstelle die doppelte Höhe vorgeschrieben worden wäre.

 

Und jetzt fragt man sich schon: Wie kann es zu so einer Situation kommen? - Da hat dann die zuständige Magistratsabteilung gesagt, das ist als Lenkungseffekt ganz bewusst so eingebaut, damit es eben nicht dazu kommt, dass man Menschen in zonenfremden Friedhöfen in dieser Stadt beerdigt.

 

Jetzt hat das schon etwas für sich mit diesem Lenkungseffekt, aber nicht dann, wenn ein Verstorbener für diese Grabstelle schon ein Benützungsrecht hatte und nur eine Verlängerung ansteht, denn bei einer Verlängerung kann man sicherlich nicht von einem Lenkungseffekt sprechen. Deshalb ist es notwendig, diesbezüglich das Gesetz zu novellieren und das wird hoffentlich auch im nächsten Wiener Landtag passieren, denn das ist wirklich eine Belastung für die Hinterbliebenen, die einfach nicht zu rechtfertigen ist.

 

Ich möchte aber, wenn ich mich schon gerade bei diesem Punkt aufhalte, die Gelegenheit nützen, auch kurz von einer Wienerlied-Legende zu sprechen und an sie zu erinnern, nämlich an unsere leider Gottes schon recht zeitig - 1977 - verstorbene Amalia Wolfsecker, die auch ein Ehrengrab der Stadt Wien zugeteilt bekommen hat.

 

Ein Liebhaber des Wienerlieds ist vor einigen Wochen am Zentralfriedhof gewesen und hat dort bemerken müssen, dass die Grabstelle der "Nagl Maly", wie sie im Volksmund genannt wird, leider Gottes sehr verfallen ist. Er ist diesem Umstand nachgegangen und da wurde ihm mitgeteilt, dass die Grabstelle vor der Auflösung steht. Ich habe das auch in einem Pressedienst festgehalten, worauf der Herr Landeshauptmann mir mitgeteilt hat: Nein, nein, das ist schon erledigt. Ich möchte aber ganz bewusst hier noch einmal festhalten: Es ist leider Gottes nicht erledigt. Es hat nämlich der betreffende Bürger, der sich hier engagiert hat, einen Erlagschein von der MA 43 erhalten, mit dem er aufgefordert wurde, bis zum 3. Dezember einen Betrag von 8 668 S einzuzahlen, ansonsten wird dieses Ehrengrab aufgelöst.

 

Ich meine, es wäre sicherlich im Interesse aller Abgeordneten, dieses Ehrengrab zu erhalten und zu retten. Deshalb möchte ich auch auf das Versprechen des Herrn Landeshauptmanns zurückkommen. Wenn er es schafft, es unbürokratisch zu retten und diesen Erlagschein einzuzahlen, dann bin ich selbstverständlich gerne bereit, ihn zum Heurigen einzuladen und auch einen Heurigenliedsänger zu engagieren, der dann die Inkarnation des Wienerlieds, nämlich die Lieder der "Nagl Maly", zum Besten geben wird. Also ich werde ihm diesen Erlagschein dann heute noch persönlich übergeben. Aber das wollte ich nur angemerkt wissen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir haben einen weiteren Punkt im Bereich der Geschäftsgruppe Gesundheit, nämlich zum Thema Rettungseinsätze, die nicht zu einer Schuldenfalle für ältere, behinderte und betagte Menschen werden dürfen. Dazu haben wir heute im Zuge des Landtags einen Vierparteienantrag vorliegen, weil zum Glück endlich alle Parteien zu der Auffassung gelangt sind, dass es hier einer Änderung bedarf. Wir Freiheitliche fordern diese Änderung ja schon seit Jahren, dass man hier endlich eine Härteklausel einzusetzen hat, dass man eine Härteklausel gesetzlicher Natur festzusetzen hat, damit es eben nicht dazu kommt, dass Menschen, die an der Armutsgrenze leben, die eine geringfügige Pension erhalten, dann auch noch belastet werden, wenn ein Rettungseinsatz für sie notwendig wird.

 

Ich möchte schon auch festhalten, dass es im Grunde genommen den Menschen nicht zumutbar ist, zu entscheiden, wann es notwendig und richtig ist, die Rettung zu rufen. Versuchen wir alle uns vorzustellen, es passiert zu Hause in unserer Wohnung, in unserem Hause etwas, es passiert einem Familienmitglied etwas, es fällt um, wird ohnmächtig. Ja, selbstverständlich soll es so sein, dass man in so einer Situation die Rettung ruft und sich nicht vielleicht Gedanken machen muss: Was passiert, wenn ich jetzt die Rettung rufe, die kommt und stellt dann im Nachhinein fest, es ist keine ärztliche Behandlung notwendig gewesen? Dann muss ich vielleicht eine

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular