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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 24 von 60

 

Gefühl hat, nicht ernst genommen zu werden. Sein oder ihr Problem wird auf die lange Bank geschoben.

 

Meine Damen und Herren! Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen des Bürgers zum Staat und zu staatlichen Organisationen nicht stärker, sondern eher schwächer wird, ist es die Aufgabe - und auch unsere Aufgabe -, dieses Vertrauen zu stärken.

 

Mit 30. April 2001 betrugen also die Rückstände 10 000 Fälle und es kam auch zur Verjährung von einigen 100 Fällen. Genau kann man das nicht sagen, weil die statistische Erfassung erst seit September 2000 durchgeführt wird. Daher weiß man noch gar nicht, wie viele Fälle tatsächlich verjährt sind. Auch das möchte ich bemerken. (Abg Dr Helmut GÜNTHER: Seit 1991 ist es schon problematisch!) Ja, das ist sehr problematisch und eigentlich wirklich nicht einzusehen. Diese Verjährungen der Anträge von Rechtsschutzsuchenden halte ich auch für gleichheitswidrig, nämlich in dieser Hinsicht: Bei wem verjährt die Causa, bei wem verjährt sie nicht? Bei wem wird rechtzeitig judiziert und wer wird eventuell bestraft?

 

Der zweite Punkt betrifft, wie ebenfalls schon meine Vorrednerin gesagt hat, die EDV-Probleme. Das ist überhaupt nicht einzusehen und eine wirklich unendliche Geschichte, was dort an Geld hineingepumpt wird, um etwas zu verbessern. Allerdings glaube ich, dass Verbesserungen gar nicht mehr möglich sind. Wie mir berichtet wurde, gibt es laufend Systemabstürze, Formenprobleme, überlange Such- und Bearbeitungszeiten. Punktuelle Verbesserungen sind zwar durchgeführt worden, aber das ist nur im Randbereich geschehen.

 

Es entsteht dadurch natürlich eine enorme Mehrbelastung für Mitarbeiter. Wenn darum gebeten wird, dort einen Online-Zugriff auf vorhandene Datenbanken herzustellen, auf Firmenbücher, Grundbücher oder Melderegister, oder auch RIS-Abfragen vorzunehmen - also eigentlich Selbstverständlichkeiten in allen Ländern -, gibt es das hier in Wien nicht. Man kann sagen: Wien ist eben anders.

 

Bei diesen gravierenden Mängeln muss man sich wirklich fragen - und das frage ich mich auch -, ob die Software überhaupt noch geeignet ist, Verbesserungen zuzulassen, oder ob es nicht auf Grund der neuen Aufgaben, die auf den UVS zukommen, notwendig wäre, eine neue Anlage zu schaffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie soll, wenn das Handwerkszeug nicht stimmt, effizient gearbeitet werden?

 

Vor zehn Jahren oder vor elf Jahren wurde hier in diesem Haus die Einrichtung des UVS beschlossen. Der UVS kontrolliert die Einhaltung der Bürgerrechte, und ich hoffe, dass wir alle hier in diesem Haus zu dieser Institution stehen. Dann ist es aber auch unsere Aufgabe, die Ressourcen personeller Art, die nötige Infrastruktur und die nötige Logistik zu schaffen, damit man die Aufgaben im Dienst der Recht suchenden Bürger erfüllen kann.

 

Frau Stadträtin! Hier sind Sie am Zug. Wir haben im Ausschuss eingehend darüber diskutiert und die Bescheidenheit der Frau Präsidentin - das muss ich sagen - war beachtlich. Es hat mich sogar irritiert, dass sie tatsächlich gemeint hat, sie findet mit zwei Planposten das Auslangen, und was die EDV-Probleme betrifft, gibt es diese zwar, aber das wird behoben. Auch das wurde also eher verniedlicht. Solche Aussagen einer Führungskraft sind mir, das muss ich sagen, unverständlich. Frau Stadträtin, übrigens haben Sie auch in der Fragestunde vor, glaube ich, einem Monat ähnlich reagiert. Sie haben damals gemeint: Wir werden zwei Planposten nachbesetzen und damit ist das Problem gelöst.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Grund-, Freiheits- und Menschenrechte werden am besten geschützt, wenn man die zuständige Instanz darüber urteilen lässt und diese dafür die notwendigen Ressourcen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Noch dazu war ja bekannt, dass eine Verwaltungsreform kommen wird. Immerhin war der Herr Bürgermeister, der Herr Vizebürgermeister monatelang in die Verhandlungen eingebunden. Daher ist das nicht sozusagen erst gestern hereingebrochen, sondern das war abzusehen. Das wird auch von den Ländern mitvertreten. Ich halte es für eine sehr positive Sache. Da hat man aber gewusst, dass der Unabhängige Verwaltungssenat eine Reihe von Aufgaben dazubekommt, und zwar ungefähr 3 000 Fälle, wie der Magistrat geschätzt hat. Dazu sind ungefähr 20 zusätzliche Mitarbeiter notwendig.

 

Ich war von einem immer überzeugt. Zwar war ich noch nicht hier in dem Haus, aber ich habe die Arbeit des Unabhängigen Verwaltungssenats natürlich mitverfolgt, weil ich ja auch in der Volksanwaltschaft damit zu tun hatte. Es kommt sogar in dem nachher zu behandelnden Bericht der Volksanwaltschaft ein Fall vor, in dem die Volksanwaltschaft eine Missstandsfeststellung macht, weil zwischen Urteilsbegründung und Urteilsausstellung drei Jahre liegen; erst nach drei Jahren wurde das schriftliche Urteil ausgestellt. Das mag ein Einzelfehler gewesen sein, aber es zeigt auch auf, dass es dort wirklich Engpässe gibt.

 

Ich war daher immer überzeugt davon, dass der UVS nur ein Zwischenschritt sein kann und dass es letztlich das rechtspolitische Ziel sein muss, die Unabhängigen Verwaltungssenate in Landes-Verwaltungsgerichtshöfe überzuführen. Ich sage ganz bewusst "überführen"; ich bin sicher, dass die Mitglieder, die heute dem UVS angehören und auch die entsprechende Erfahrung haben, in die Verwaltungsgerichtshöfe einzubinden sind. Genau das bedeutet aber, dass wir gravierende Rückstände nicht akzeptieren können, um eben für die neuen Aufgaben gerüstet zu sein. Da möchte ich jetzt gar nicht von dem Vergabesenat sprechen, der wahrscheinlich auch kommen wird.

 

Herr Bgm Häupl hat ja den Bürgerinnen und Bürgern Verwaltungsvereinfachungen versprochen und er hat auch beschleunigte Behördenverfahren ver-

 

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