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Landtag, 4. Sitzung vom 22.11.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 17 von 60

 

Energiepolitik haben, die für mich viel zu langsam umrüstet auf eine Zeit, wo Emissionen deutlich zurückgehen, wo auf Nachhaltigkeit gestellt wird. (Abg Gerhard Pfeiffer: Das hat sie mit dem ELWOG beabsichtigt!)

 

Und ein Letztes: Wer hat denn das Bundesgesetz erfunden, auf dessen Grundlage jetzt neun Länder in absurder Weise KWK-Zuschläge, Öko-Stromzuschläge, Verordnungen für durchschnittliche Produktionskosten, Kennzeichnungen, Einspeistarife, Öko-Stromdefinitionen, Kleinwasserkraftzertifizierungshandel erlassen können? Wer ist denn dafür zuständig, dass dieses, ich glaube, schlechte, falsche ELWOG verhandelt wurde? Wie schaut es auch in einem Detail aus? - Die Marktpartei von Bartenstein und Tschirf wollen einen Zertifizierungshandel einführen und machen das so originell, dass neun Bundesländer unterschiedliche Zertifizierungen definieren können mit unterschiedlichen Produktionskosten! Na, der kann net gehen!

 

Also, wenn Sie so ein Regelgesetz für eine Greißlerei machen, Herr Tschirf und Herr Bartenstein, diese Greißlerei wäre gestern in Konkurs, weil so kann man Markt nicht machen, selbst wenn man es ideologisch möchte! Ob der KWK-Zuschlag ...

 

Präsident Johann Hatzl (unterbrechend): Sie haben noch eine halbe Minute.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (fortsetzend): Ob der KWK-Zuschlag in der Höhe gerechtfertig ist, wird nachzuprüfen sein. Wenn er zu hoch ist, denke ich mir, wird es Konkurrenten geben, die das anfechten. Aber im Prinzip, dass neben dem Preis insbesondere ökologische Ziele auch umgesetzt werden, halte ich für gut und notwendig. Und wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen, Herr Tschirf! - Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)  

 

Präsident Johann Hatzl: Danke schön. - Als Nächster ist Herr Abg Stark zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Rudolf Stark (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Eines der vielen Werbeargumente für einen Beitritt Österreichs zur EU war der Hinweis auf die Möglichkeit der Liberalisierung des Strommarkts. Durch diese Liberalisierung sollte auch in Österreich der Strompreis erheblich sinken. Von 30 Prozent und mehr wurde gesprochen. Nach dem erfolgten EU-Beitritt wurde der Strommarkt stufenweise geöffnet und die Sonderkunden, also die Großabnehmer, kamen sehr früh in den Genuss der Marktöffnung. Haushalte und Gewerbe zuletzt seit 1. Oktober 2001.

 

Da die Großkunden von WIENSTROM im wahrsten Sinne des Wortes um jeden Preis gehalten werden sollten, war die Strompreissenkung bei diesem Kundenkreis besonders hoch, 50 Prozent und mehr. Dieses Preisdumping war in der Anfangsphase der Liberalisierung wirtschaftlich deshalb möglich, weil ja die Tarifkunden, Haushalt und Gewerbe, noch nicht in den Genuss der Liberalisierung kamen und die Sonderkunden somit finanzierten.

 

Im Hinblick auf die Vollliberalisierung haben dann inländische und auch ausländische EVU mit günstigen Tarifen um neue Kunden in Wien geworben. Aber auch WIENSTROM hat seinen Kunden teilweise mehrmals neue Angebote hinsichtlich Stromlieferverträge geschickt. Generell waren die Vorteile dieser Angebote aber weit geringer, als die bei den Sonderkunden. Sank bei den Sonderkunden der Strompreis, wie schon erwähnt, um bis zu 50 Prozent und mehr, erfolgte bei den Tarifkunden nur eine geringe Verbilligung, und die auch nur bei einer mehrjährigen Bindung. Betrugen die Stromkosten für die Kilowattstunde zum Beispiel bisher 1,57 S, beträgt der künftige Strompreis für die Kilowattstunde bei einer Bindung bis 2003 1,31 S, das sind um 26 g weniger, und ohne Bindung 1,51 S, das sind nur um 6 g weniger. Nur, zu diesen Kilowattstundenpreisen kommen noch diverse Zuschläge hinzu.

 

Auf den künftigen Stromrechnungen müssen Netznutzung und Stromlieferung gesondert ausgewiesen werden, wobei sich der Preis für die Netznutzung aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt, zum Beispiel Zuschläge für stranded costs, erneuerbare Energie und eben jetzt den neuen Zuschlag für die Kraft-Wärme-Kopplung.

 

Als die geplante Höhe dieses KWK-Zuschlags in der Öffentlichkeit bekannt wurde - anfangs sprach man sogar von 12 g pro Kilowattstunde - ging ein Aufschrei durch die Medien, da Wien eine massive Strompreiserhöhung drohte. Man hat die Bevölkerung sofort beruhigt und erklärt, dass um diesen Betrag der Strompreis, genauer gesagt der Arbeitspreis, gesenkt werde und dass alles somit letztendlich ein Nullsummenspiel wäre.

 

Nun, so schön war es auch wieder nicht. Nach der neuen Verordnung des Herrn Landeshauptmanns beträgt der Zuschlag keine 12 g, sondern 10,22 g. Aber der Preis wurde nicht um 10,22 g gesenkt, sondern nur um 6 g, womit es durch diesen Zuschlag letztendlich zu einer Erhöhung um 4,22 g kam, wenn man sich nicht längerfristig an WIENSTROM bindet. Auch e-controll kam zu dem Ergebnis, dass dieser Zuschlag zu hoch wäre und höchstens 6 g betragen dürfe. Da hier laut e-controll mehr eingehoben wird, als betriebswirtschaftlich notwendig, ist die Bezeichnung einer neuen Stromsteuer durchaus zulässig.

 

Noch mehr benachteiligt, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind jedoch Stromkunden, die einen anderen Stromlieferanten als WIENSTROM haben. Diese müssen nun tatsächlich für den Strompreis um 10,22 g mehr bezahlen.

 

Diese Stromsteuer ist natürlich auch eine große Belastung für die Wiener Wirtschaft, da die Steuer ja unmittelbar eine Erhöhung der Produktions- und Betriebskosten bewirkt. Weiters tritt durch diese Stromsteuer eine Einschränkung des freien Stromwettbewerbs ein, sowohl für Haushalt und Wirtschaft

 

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