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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 74

 

wir dem nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Als nächste Rednerin ist Frau Abg Jerusalem zum Wort gemeldet.

 

Abg Susanne Jerusalem (Grüner Klub im Rathaus): Ich möchte nur einige wenige Anmerkungen machen.

 

Wir haben zunächst einmal das Gesetz bekommen und im Gesetz steht tatsächlich drinnen, dass Voraussetzung für die Bewilligung eben die Erfüllung dieser Verordnung ist.

 

Jetzt muss ich schon an der Stelle sagen, meine Damen und Herren, wenn Sie uns solche Gesetze vorlegen, ohne die Verordnung dazu zu legen, sodass wir bei Durchsicht des Gesetzes ja beim besten Willen nicht sagen können, ist das jetzt gut oder ist das nicht gut, dann verursachen Sie bei uns ein sehr großes Problem.

 

Wir, vor allem unser Jurist, haben zum Glück in den letzten Tagen sehr viele Telefonate geführt, um festzustellen, ob das, wo die Verordnung von uns keineswegs akzeptabel war - da waren ja Punkte drinnen, die waren absolut inakzeptabel -, jetzt draußen ist, ja oder nein. Es ist uns dann wirklich mit viel Aufwand durch eine sehr geglückte Kommunikation mit dem Herrn Köhler und auch natürlich mit den Kindergruppen gelungen, festzustellen, dass es entschärft ist.

 

Nur, die Vorgangsweise geht so natürlich nicht. Es kann doch nicht so sein, dass wir dann immer sehr lange und mühsam recherchieren. Und wir haben es immer noch nicht in der Hand. Wir haben natürlich dann die Möglichkeit, der Verordnung nicht zuzustimmen, das stimmt schon.

 

Jetzt: Ganz prinzipiell sind wir - meine Kollegin hat es gesagt - dafür, dass eine gesetzliche Regelung gemacht wird. Und nur deswegen stimmen wir jetzt einmal mit großem, mit großem Bauchweh zu und ich hätte gerne, dass in Zukunft die Dinge anders gehandhabt werden.

 

Jetzt füge ich eines hinzu: Was wir uns jedenfalls wünschen - und ich möchte, dass das sehr ernst genommen wird -, ist, dass, wenn diese Räume angemietet und hergerichtet sind, garantiert wird, und das müssen wir auf der politischen Ebene tun, vielleicht kann man das in die Verordnung hineinschreiben, dass dann unmittelbar eine Begutachtung, eine Besichtigung dieser Räume stattfindet und vor Ort eine mündliche Bewilligung zur Inbetriebnahme ausgesprochen wird. Weil was sicher nicht geht, ist, dass man die Räume anmietet, dann sind sie fertig und dann entsteht eine Wartezeit bis die Räume angeschaut werden. Das geht nicht, weil die Wartezeit muss bezahlt werden und inzwischen kann keine Inbetriebnahme vorgenommen werden.

 

Was auch nicht geht, ist, dass die Leute dann die Räume angemietet haben und vielleicht zwei Monate auf einen Bescheid des Magistrats warten.

 

Ich erwarte einfach jetzt, wenn wir dem zustimmen, dass das in der Verordnung so geregelt ist, dass eine mündliche Bewilligung vor Ort stattfindet. So etwas kann man in eine Verordnung hineinschreiben und ich möchte gerne, dass dem so ist, weil sonst werden wir in der Folge der Verordnung nicht zustimmen können. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

 

Ich erteile der Berichterstatterin das Schlusswort.

 

LhptmSt Grete Laska: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ganz kurz zu dieser Sorge. Diese kann ich Ihnen hier sofort nehmen, weil ich bereits bei der letzten Diskussion, die wir hatten und die wir sehr eingehend, vor allem über Kindergruppen, geführt haben, seit dieser Zeit gibt es auf der einen Seite das Angebot für bestehende, aber auch noch für in Gründung befindliche Kindergruppen, dass es eine Beratungsmöglichkeit vorher gibt.

 

Ich halte nämlich sogar den Zeitpunkt, wenn schon angemietet ist, für zu spät, weil ich es für schwachsinnig halte, wenn man einen Raum anmietet und dann erst sozusagen selbst mündlich eine Zusage bekommt, weil dann zahlt man zumindest ein Monat falsch Miete.

 

Es gibt die Beratung hinsichtlich der Anmietung, auch der Unterstützung, unter Umständen Räumlichkeiten zu finden, die günstiger sind, weil wir sehr oft, gerade in der finanziellen Diskussion um die Dotierung der Kindergruppen, festgestellt haben, dass teilweise sehr teure Räume angemietet werden, die noch dazu nicht 100-prozentig entsprechend sind. Und weil ich damals schon mit StR Faymann und mit seinen Mitarbeitern ein Gespräch geführt habe, wo ich gesagt habe, ich bitte auch hier um Beratung, um unter Umständen hier Räume anzubieten, die günstiger sind und den Gegebenheiten besser entsprechen.

 

Ich gehe hier inhaltlich sogar noch ein Stück weiter, dass ich sage, die Beratung sollte eigentlich vorher einsetzen, sodass man erst gar nicht anmietet, sollte der Raum grundsätzlich nicht genehmigungsfähig sein. Da gehen wir konform. Ich werde meine Juristen bitten zu prüfen, inwieweit man das auch in die Verordnung so hineinnehmen kann. Allerdings muss man insofern sehr vorsichtig sein, weil ich fürchte, dass, wenn wir das als Verpflichtung in die Verordnung hineinnehmen, das dann auch wieder auf Widerstand stoßen würde.

 

Also, ich sage hier zu, dass wir eine Formulierung prüfen werden. Sage aber gleichzeitig die Tatsache oder stelle fest, dass eine unserer Absichten es ist, dass die Beratung eigentlich schon vorher einsetzt, bevor dieser ganze Genehmigungsprozess überhaupt in Gang gesetzt wird.

 

Im Übrigen denke ich mir, dass dieser Gesetzesentwurf eine Verbesserung und auch eine Absicherung darstellt, weil die Rahmenbedingungen klarer sind und jedenfalls auch im Sinne der flächendeckenden Tagesbetreuung in Wien ein wichtiger Stein sind, jedenfalls auch im Sinne der Wiener Familien und der

 

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