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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 74

 

"Der Wiener Landtag fordert die Bundesregierung auf, endlich wirksame Maßnahmen gegen illegale Beschäftigung zu setzen. Insbesondere fordert der Wiener Landtag ..."

 

Da die Anträge den Klubs schriftlich vorliegen, kann ich hier eine verkürzte Darstellung machen. Und zwar geht es hier um die Forderung nach einer Konzentrierung der Kontrollkompetenzen, die Einführung der Verpflichtung, Arbeitskräfte bei Beschäftigungsbeginn gleich in der Sozialversicherung anzumelden, die Einführung eine widerlegbaren Tatsachenvermutung, betreffend die Dauer der Erwerbstätigkeit bei fehlender Anmeldung zur Sozialversicherung, es geht um die Schaffung einer Parteistellung des Versicherungsträgers im Verwaltungsstrafverfahren bis hin zur Verschärfung der Sanktionsmaßnahmen bei illegaler Ausländerbeschäftigung und bei Nichtanmeldung zur Sozialversicherung sowie die Vereinheitlichung der Strafsätze in den einzelnen Strafbestimmungen.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung des Antrags beantragt.

 

Zur Begründung, die ebenfalls hier ausführlich schriftlich vorliegt, greife ich nur einige wenige Punkte heraus. Es ist ja ganz eindeutig, dass im Sektor der Bauordnung selbstverständlich ein starker Wirtschaftsbezug zur Bauwirtschaft besteht und hier die illegale Beschäftigung ein besonderes Problem darstellt. Es hat bereits im Jahr 1999 unter der damaligen Sozialministerin Hostasch einen Gesetzesentwurf gegeben, der dies vorgesehen hätte. Der ist eigentlich an einer Kleinigkeit gescheitert, und zwar war das Argument, dass hier die Häuslbauer benachteiligt werden sollen. Es hat dann eine überzogene Forderung gegeben, dass die Nachbarschaftshilfe, die Freundschaftshilfe auch unter dieses Gesetz fallen sollte, sogar bis hin zur Hubschrauberüberwachung diese Dinge eingestellt und die Menschen bestraft hätten werden sollen. Also, das war ja niemals der Sinn der Sache und das ist auch hier in der Begründung unseres Antrags eindeutig festgelegt. Also, daran ist es gescheitert. Ich glaube, die Sache ist zu wertvoll, um es daran scheitern zu lassen.

 

Eine weitere Tatsache ist, dass bei Arbeitnehmern bei Sozialleistungen derzeit gespart wird und hier in Wirklichkeit Beträge im Bereich von Hunderten Milliarden S zur Debatte stehen, die nicht nur der österreichischen Wirtschaft, sondern auch dem Steueraufkommen entzogen werden. Also, hier liegt das Geld auf der Straße, hier könnte man sehr wohl etwas holen, und daher diese Forderung.

 

Es gibt auch eine Unterstützung der Wirtschaft, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, nicht nur, aber vorwiegend aus dem Baubereich, die das unterstützen, weil sie auch sehen, dass ein volkswirtschaftlicher Schaden entsteht. Und nur weil Teile der Industrie das nicht wollen, kann das kein Grund sein.

 

Selbstverständlich, wenn die EU-Osterweiterung kommen soll und kommen wird - die Bundesregierung bekennt sich ja dazu -, dann ist es umso wichtiger, dass man den Menschen mehr Sicherheit gibt, dass es dadurch nicht zu illegaler Beschäftigung, dass es nicht zu illegaler Schwarzarbeit kommen darf. Diese Sicherheit soll vermittelt werden. Deswegen der Appell an die Bundesregierung, hier Maßnahmen zu setzen.

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich ersuche, diesem Antrag beizutreten.

 

Letzter Punkt. Beschluss- (Resolutions- )Antrag der Abgen Driemer, Maurer, Fritz Strobl und Josef Wagner, und zwar betrifft das wieder die Bauordnung.

 

Es geht um das Problem, das schon andiskutiert wurde, Baumeister, Ziviltechniker. Tatsache ist, dass durch die derzeitige rechtliche Situation - das ist wiederholt geprüft worden von mehreren Juristen - ein behördliches hoheitliches Handeln Privaten übertragen wird und das nur eine gewisse Gruppe machen darf. Das heißt also, für diese Bestätigungen können nur Personen herangezogen werden, die mit öffentlichem Glauben versehen sind. Das ist vielleicht ein etwas verstaubter Begriff, aber dieser öffentliche Glauben bezieht sich in der derzeitigen Situation nur auf die Ziviltechniker. Um aus dieser ewigen Diskussion herauszukommen, schlagen wir folgenden Beschluss- (Resolutionsantrag- )Antrag vor:

 

"Der Landtag wolle beschließen:

 

Der Magistrat wird beauftragt, an den Bund heranzutreten, um zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine bundesgesetzliche Gleichstellung der Baumeister mit den Ziviltechnikern insofern möglich ist, als auch Baumeister zu Personen mit öffentlichem Glauben erklärt werden."

 

Im Falle einer bundesgesetzlichen Gleichstellung kann dann natürlich eine entsprechende Änderung der §§ 70a und 128 der Bauordnung für Wien erfolgen, aber nicht vorher.

 

In formeller Hinsicht beantragen wir die sofortige Abstimmung.

 

Ich bitte um Zustimmung zu diesen Anträgen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Als Nächster ist Herr Abg Pfeiffer zum Wort gemeldet. - Bitte.

 

Abg Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich komme wieder auf den § 70a, vereinfachtes Baubewilligungsverfahren, zurück und auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 12.12. des Jahres 2000, womit dieser § 70a, wie er bestanden hat, aufgelöst wurde, unter anderem wegen zweier Punkte.

 

Der eine Punkt: Der Beginn der Einwendungsfrist für die Nachbarn, insofern an einen untauglichen Zeitpunkt angeknüpft wird, als der Baubeginn für die Nachbarn nicht erkennbar sein muss. Darum wird es aufgehoben. Und eine Regelung fehlt, dass den Nachbarn bereits vor der Erhebung von Einwendungen das subjektive Recht auf Akteneinsicht zusteht.

 

Also zwei Punkte. Sie müssen ab der Einreichung

 

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