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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 74

 

um ein Zeichen mit der Hand. - Danke sehr. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

 

Die Postnummer 16 (PrZ 325/01-MDBLTG) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Ölfeuerungsgesetz geändert wird.

 

Der Berichterstatter hiezu ist ebenfalls Herr amtsf StR Faymann und ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Ich bitte um Zustimmung.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir ebenfalls gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig beschlossen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke sehr. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 18 (PrZ 384/01-MDBLTG) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz und das Wiener Aufzugsgesetz geändert werden (Verfahrensnovelle 2001).

 

Der Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Zu diesem Geschäftsstück gibt es ja eine Reihe von Wortmeldungen.

 

Ich möchte nur noch einmal deutlich machen, dass bei einem der wesentlichen Bereiche, nämlich bei der Reparatur, wenn man das so bezeichnen darf, des § 70a der Bauordnung deshalb die Ziviltechniker berücksichtigt wurden und nicht dem Wunsch nach voller Berücksichtigung der Baumeister Rechnung getragen werden konnte, weil hier bundesgesetzliche Maßnahmen dem entgegengestanden sind. Ich wollte das nur am Beginn der Debatte nochmals klarstellen.

 

Ich ersuche insgesamt um Zustimmung.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand erhoben? - Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Maresch. Ich erteile es ihm.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Danke schön. - Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Bauordnung ist auch auf einem anderen Gebiet zu reparieren, und zwar betreffend Handymasten. Wenn ich da einige Texte aus der Bauordnung vorlesen kann, steht hier zum Beispiel unter § 8 Abs. 1 drinnen:

 

"Die Interessen der Nachbarn gelten als nicht verletzt, wenn diese dem Bauvorhaben ausdrücklich zustimmen oder nicht spätestens bei der mündlichen Verhandlung Einwendungen, die sich ihrer Art nach auf § 134a Abs. 1 stützen, erheben."

 

Im Moment ist es so, dass es in Wien 1 600 Handymasten von vier Betreibern gibt. Laut Auskunft vom Forum "Mobilkommunikation" werden es in Wien in den nächsten Jahren 6 000 Handymasten werden von insgesamt sechs Betreibern. Das heißt, auf einer erklecklichen Anzahl von Wiener Gebäuden und Häusern werden diese Handymasten stehen. Wenn man gleichzeitig bedenkt, wie solche Handymasten aufgestellt werden, nämlich unter Missachtung von AnrainerInnenrechten und auch MieterInnenrechten, und ohne Information, kann man das durchaus als Wildwuchs bezeichnen.

 

Eigentlich herrschen hier nicht demokratische Zustände, sondern vordemokratische Zustände. Und vordemokratische Zustände heißt, dass sowohl der Betreiber als auch der Hauseigentümer, und das ist auch ganz oft die Gemeinde Wien, sich nur zu einigen brauchen, wohin das Geld fließt. Im Moment ist es so, dass pro Handymast und Hausbesitzer 50 000 bis 100 000 S den Besitzer wechseln, und zwar jährlich. Wenn zum Beispiel eine Schule unbedingt Geld für die Aufbesserung ihres jährlichen Budgets braucht, dann kann es schon dazu kommen, dass pro Jahr 400 000 S sozusagen nicht über den Ladentisch, aber über den Schultisch wandern.

 

Wir glauben, dass diese Dinge einfach ein unhaltbarer Zustand sind. MieterInnen und AnrainerInnen haben keine Rechte.

 

Wenn ein Gastwirt vor seinem Haus eine schwarze Tafel aufstellen möchte und dort soll draufstehen, welches Essen es gibt und was das Bier und das Essen und alles kostet, dann läuft der halbe Magistrat zusammen und alle AnrainerInnen und MieterInnen werden eingeladen, um darüber zu befinden, ob das Gulaschzeichen richtig oder falsch ist.

 

Wenn Sie auf das Hausdach einen Masten draufkriegen mit ungefähr, na sagen wir zwischen 8 und 20 Metern, dann passiert gar nichts. Dann wachen Sie eines Tages auf und der Mast ist da.

 

Um das in Zukunft zu verhindern, wollen wir heute einen Beschlussantrag einbringen und den möchte ich jetzt verlesen.

 

"Der Landtag wolle beschließen: Der zuständige Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Wiener Bauordnung mit folgenden Inhalten vorzulegen:

 

Die Errichtung von Mobilfunk-Sendeanlagen soll

 

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