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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 39 von 74

 

worden, und zwar von Herrn Abg Günther -: Es soll nicht - ich unterstelle das jetzt nicht - sozusagen eine Dolchstoßlegende geschaffen werden: Der Wiener Verordnungsgeber verteuert den Strom. Abgesehen davon, dass es eine Bundeskompetenz ist und Preisregelungen in diesem Bereich unmittelbar anwendbares Bundesrecht sind und letztlich der Wirtschaftsminister die Preise vorgibt, muss einem klar sein, dass die Netzregulierung ein enormer Vorteil ist, gegenüber der Situation in anderen Ländern, weil auf dem Gebiet des Netzes jedenfalls kein Wettbewerb herrschen kann. Das liegt in der Natur des Netzes und daher sind - wie es gesagt worden ist - Bemühungen um eine österreichweite Angleichungen der Netzkosten durchaus sinnvoll.

 

Vierter Punkt: Ich glaube - da bitte ich um Verständnis -, dass wir doch einmal diese Resolution des Wiener Landtags beschließen sollten, weil es den Erfahrungen der Verhandlungen, insbesondere auch den Erfahrungen der Energieverwertungsagentur entspricht, dass das derzeit bestehende unterschiedliche Regelungswerk wahrscheinlich zu einem großen Problem für die österreichische Energiewirtschaft führen kann und dass in dem Bereich weniger Föderalismus wichtiger ist. Das gilt nicht nur für die Kennzeichnungsfrage, aber natürlich auch für diese. Daher sollte der Landtag aus Anlass dieses Beschlusses tatsächlich diese Willensäußerung fassen.

 

Ich greife aber gerne den Vorschlag der ÖVP-Fraktion und des Herrn Klubobmanns Tschirf auf, dass wir bei der nächsten Gelegenheit, die sich dafür eignet, im Finanzausschuss auch das Thema der 15a-Vereinbarung angehen, die ich zwar für eine weniger gute Lösung halte, aber auch für eine mögliche Lösung, durch eine Vereinbarung zwischen den Ländern auf gewissen Gebieten eine legislative Gleichstellung herbeizuführen. Daher greife ich das auch auf und sage zu, dass wir dieses Thema behandeln werden, sodass beiden Aspekten Rechnung getragen ist, nämlich dass der Landtag und nicht irgendein Ausschuss eine Signalwirkung gibt, aber umgekehrt diese Idee nicht verloren geht.

 

Letzte Bemerkung: Ich möchte mich - eigentlich eine Bemerkung des Herrn Klubobmanns Chorherr aufgreifend - bei den Mitarbeitern der MA 64 bedanken. Sie haben eine enorm schwierige Situation zu bewältigen und ich bedanke mich bei meinem Kollegen Faymann auch für die entsprechende Mitbetreuung, denn es ist kein Honiglecken, wenn inhaltlich woanders verhandelt wird, das legistisch aufzufassen, einzubauen und dann auch noch in so kurzer Zeit zustande zu bringen. Ich glaube daher, dass auch die Mitarbeiter dieses Bereichs unser aller Anerkennung verdienen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

 

Der Herr Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Danke. Damit ist das Gesetz in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wir haben jetzt über zwei Beschluss- und Resolutionsanträge abzustimmen.

 

Der erste Antrag ist jener der Abgen Mag Chorherr und Juznic, betreffend bundeseinheitliche Regelungen im Elektrizitätsbereich. Hier wird die sofortige Abstimmung verlangt.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist einstimmig so angenommen.

 

Der zweite Antrag der FPÖ-Abgeordneten betrifft die Einspeisungsverordnung. Hier wird in formeller Hinsicht die Zuweisung an den zuständigen amtsführenden Stadtrat verlangt.

 

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Zuweisung zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das ist ebenfalls einstimmig so zugewiesen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 10 (PrZ 319/01-MDBLTG) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Bauprodukten- und Akkreditierungsgesetz geändert wird (WBAG-Novelle 2001).

 

Der Berichterstatter hiezu ist Herr amtsf StR Faymann. Ich bitte ihn, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatter amtsf StR Werner Faymann: Ich glaube, es liegen auch dazu keine Wortmeldungen vor. So ersuche ich einfach um Zustimmung.

 

Präsident Johann Römer: Danke. - Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. Danke. Das ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. - Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Danke. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Die Postnummer 11 (PrZ 320/01-MDBLTG) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Gesetz, mit dem Bestimmungen über elektrische Leitungsanlagen, die sich auf den Bereich des Bundeslandes Wien erstrecken, erlassen werden (Wiener Starkstromwegegesetz 1969), geändert wird.

 

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