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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 74

 

Menge unsinniger Verwaltungsaufgaben entlasten und sie für das eigentliche Kerngeschäft, nämlich den effizienten Schutz der Wiener Umwelt, frei spielen. - Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster ist Herr Abg Dr Tschirf zum Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Präsidentin! Herr Berichterstatter! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich darf das sehr kurz machen. Ich möchte an das anschließen, was Kollege Klucsarits hier dargestellt hat und nur hinsichtlich einiger Anträge einiges klarstellen.

 

Erster Punkt ist, dass wir an einer Diskussion darüber, wie das gerade im innerstädtischen Bereich mit den Grünflächen ist und das, was beispielsweise den Schönburgpark anlangt, sehr wohl interessiert sind. Hier gibt es für uns gar keine Diskussion, dass sich etwas ändern sollte. Solche Dinge gehören klargestellt. Daher werden wir auch einem diesbezüglichen Antrag, über die ex lege Naturschutzgebiete weiterzudiskutieren und ihn dem entsprechenden Ausschuss zuzuweisen, zustimmen.

 

Was die Anträge der Grünen betrifft, sind zwar einige Intentionen darin enthalten, die wir für vernünftig ansehen. Wir glauben aber, dass das zu weit geht.

 

Der Kollege Klucsarits hat etwa bei dem einen Antrag, der einen ersatzlosen Entfall der Z 21 vorsieht, dargestellt, dass dies dazu führt, dass beispielsweise auch der Hof der TU als Landschaftsschutzgebiet behandelt werden würde. Das ist sicherlich nicht sinnvoll. Ich glaube, das geht zu weit.

 

Genauso ist es in der Frage des Parkverbots im Grünland. Das ist eine sicher vernünftige Diskussion, die hier geführt wird. Aber das kann dann nicht so weit gehen, dass beispielsweise für temporäre Ereignisse, wie etwa irgendein Feuerwehrfest oder auch die Frage, ob beim Stadion überhaupt der Parkplatz oder sonst etwas sein darf, überhaupt keine Ausnahmemöglichkeit mehr besteht. Wir glauben nicht, dass das sinnvoll ist, obwohl die Intention sehr wohl seine Berechtigung hat.

 

Daher werden wir diesen Anträgen genauso wenig zustimmen wie der Frage hinsichtlich der Gentechnik, weil wir glauben, dass sehr wohl entsprechende Fortschritte für die Wirtschaft und auch für die Möglichkeiten unseres Landes hier bestehen, die wir nutzen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen.

 

Nunmehr erteile ich der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.

 

Berichterstatterin amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte im Einzelnen auf die Abänderungsanträge der Grünen, betreffend Freisetzungsverbot gentechnisch veränderter Organismen und betreffend Verbot der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen, eingehen.

 

Hier möchte ich vorausschicken, ich bin für alle Anträge dankbar, die dazu dienen, den Umweltschutz noch mehr hervorzuheben, als dies derzeit gegeben ist. Aber in diesem Fall erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass es nur um eine Formulierung geht, die nur auf dem Papier formuliert ist, aber nichts im Sinne des Umweltschutzes bringt. Diese Formulierung - es wurde schon gesagt - bestimmt, dass es nur dann erlaubt ist, wenn etwas nicht verboten ist. Das ist eine No-na-Bestimmung, der nicht zugestimmt werden kann.

 

Mir ist es wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, das Gentechnikgesetz des Bundes ist ein sehr strenges Gesetz. Es ist daher verfassungsrechtlich bedenklich, ein Landesgesetz mit dem selben Inhalt zu erlassen. Die umfassenden Regelungen im Gentechnikgesetz bestimmen, dass sehr viele Voraussetzungen zu erfüllen sind, bevor Bewilligungen erteilt werden, zum Beispiel die Informationen über die Bedingungen der Freisetzungen und für die Freisetzung maßgebender Eigenschaften der Umwelt. Hier werden sehr viele Punkte zu erfüllen sein, zum Beispiel Nähe zu bedeutsamen Biotopen oder geschützten Gebieten, Entfernung zu den nächstgelegenen Wasserschutzgebieten und so weiter. Es sind auch Informationen über die Wechselwirkungen zwischen Gentechnikveränderung, Organismen und der Umwelt darzulegen.

 

Es gilt aber auch - das ist mir wichtig -, potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt detailliert darzulegen, wie zum Beispiel die Gefahr einer übermäßigen Populationszunahme, Angabe und Beschreibung von Nichtzielorganismen, die unbeabsichtigt beeinflusst werden könnten, Wahrscheinlichkeit von Änderungen in den biologischen Wechselwirkungen oder im Bereich der Wirtsorganismen nach dem Ausbringen.

 

Die Bewilligung ist nach diesem Gentechnikgesetz erst dann zu erteilen, wenn gewährleistet wird, dass die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik notwenigen Vorkehrungen getroffen sind und nachteilige Folgen für die Umwelt nicht zu erwarten sind. Diese Regelungen im Gentechnikgesetz des Bundes sind umfassend. Das Vorsehen eines Verbots der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen wäre verfassungswidrig, weil es sich um einen unzulässigen Eingriff in die Bundeskompetenz handelt.

 

Zweiter Antrag: Parkverbot im Grünland. Hier habe ich schon bei meinen einleitenden Worten darauf hingewiesen, dass es darum geht, dass Filmaufnahmen - beispielsweise für "Universum" - zulässig sein können. Es sind im Naturschutzgesetz bereits umfassende Regelungen enthalten, die ein Verbot vom allgemeinen Fahrverhalten sehr wohl konstituieren.

 

Dritter Punkt, betreffend Landschaftsschutzgebiet in der Novelle zum Naturschutz, Aufhebung im 1., 3., 4., 7. und 9. Bezirk: Hier habe ich mich sehr detailliert informieren lassen. Es wurden genaueste Untersuchungen in den einzelnen Gebieten durchgeführt,

 

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