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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 21 von 74

 

Beschäftigung, insbesondere von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es geht aber auch um den professionellen Pfusch, um die Pfuschertrupps, die tätig sind. Noch einmal, Nachbarschaftshilfe soll weiter so gelten, wie es bis jetzt gesetzlich geregelt ist. Es geht aber auch darum, für die Betriebe wieder die Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Es geht darum, dass die korrekt agierenden Betriebe und auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor dieser Schmutzkonkurrenz geschützt werden müssen! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Es geht ebenso darum, meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Hinterziehen von Steuern und dem Hinterziehen von Sozialversicherungsbeiträgen ein Ende zu setzen. Wenn man es hochrechnet, entgehen von den zirka 290 Milliarden S Schattenwirtschaft den Sozialversicherungen ungefähr 50 Milliarden S an Beiträgen. Da reden wir nicht mehr - wie schon angesprochen worden ist - von 3,5 Milliarden S Defizit bei den Krankenkassen. Das ist ein Klacks zu diesen Beträgen. Es geht auch darum, dass die Betriebe nicht gefährdet werden und dadurch Arbeitsplätze verloren gehen.

 

Meine Damen und Herren! Die Verantwortung - daher muss man es sagen - liegt derzeit bei der Bundesregierung. Es muss ein Bundesgesetz geschaffen werden, insbesondere für den Minister für Arbeit und Wirtschaft.

 

Lassen Sie mich nur ein paar Zahlen sagen: Im Jahr 2000 gab es über das Arbeitsinspektorrat einige Kontrollen. 13 211 Betriebe und Baustellen wurden kontrolliert. 1 425 Verstöße gab es gegen das Gesetz. Das sind über 10 Prozent. Es kam zu 1 861 Anzeigen.

 

Und was wird bis jetzt getan? - Nichts! Da darf ich auf die Aussage vom Herrn Kollegen Strobl replizieren, der gemeint hat, die Bundesregierung hat bereits einen Unterausschuss beschlossen. Ich habe hier eine Beantwortung einer Anfrage vom 15. Juni, da steht auf eine Anfrage, was die Bundesregierung dagegen tut und dass man gehört hat, es wird ein Unterausschuss eingesetzt: "Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde keine Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Schwarzarbeit im Sinne der Anfrage ins Leben gerufen." (Abg Walter Strobl: Es handelt sich um einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss!) - Es ist vom Parlament, von Minister Bartenstein. Es ist halt so! (Abg Walter Strobl: Nein, das ist der Minister!)

 

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, es ist jetzt an der Zeit, dass die Bundesregierung handelt! Insbesondere bitte ich, weil wir einen Gleichklang in der politischen Meinung haben, auch die ÖVP, auf die Bundeskollegen etwas stärker einzuwirken, dass endlich gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche die Behörde mit Kompetenzen ausstatten. Es muss uns gelingen, Beschäftigungsverhältnisse zu geregelten Arbeits- und Entgeltbedingungen zu erreichen und auch dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem ersten Tag bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Von schärferen Kontrollen und Sanktionen gegen die Schwarzbeschäftiger ist schon gesprochen worden.

 

Das Arbeitsinspektorrat zu schwächen, ist der falsche Weg! Das sage ich hier. Dass beabsichtigt - noch nicht beschlossen - ist, dass sich das Arbeitsinspektorat bei einer Kontrolle anmelden soll, ist, meine Damen und Herren, der falsche Weg! (Beifall bei Abg Heinz Hufnagl.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll (unterbrechend): Die Redezeit ist zu Ende.

 

Abg Franz Ekkamp (fortsetzend): Wir von den Sozialdemokraten, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden jedenfalls nicht aufhören, gegen diese Missstände zu wettern und sie aufzuzeigen, denn es geht um professionelle Schwarzbeschäftigung, die Arbeitnehmer, Betriebe und unseren Staat schädigt! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Die Aktuelle Stunde ist damit beendet.

 

Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung bekannt, dass an schriftlichen Anfragen von Abgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus 1 vorliegt.

 

Vor Sitzungsbeginn sind folgende Anträge von Landtagsabgeordneten eingelangt: Vom Grünen Klub im Rathaus 2 und vom Klub der Wiener Freiheitlichen 6.

 

Den Fraktionen wurden alle Anträge schriftlich bekannt gegeben.

 

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 3, 17, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 19, 4, 5, 6, 2, 7, 8, 9 und 1 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt. - Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Postnummer 3 (PrZ 363/01-MDBLTG) betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Naturschutzgesetz geändert wird.

 

Die Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StR Dipl Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich möchte hier über die Novelle zum Naturschutzgesetz berichten.

 

Bevor ich zur Novelle komme, möchte ich ein paar Worte darüber sprechen, was das Wiener Naturschutzgesetz überhaupt ist. Das Wiener Naturschutzgesetz aus dem Jahr 1998 ist ein vorbildliches Gesetz, vorbildlich für ganz Österreich. Es hat im Wesentlichen folgende Inhalte: Biotop- und Artenschutz, Nationalparks, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmäler, Naturschutzbuch und Naturschutzbericht. Es geht aber auch hier um naturschutzrechtliche Maßnahmen, zum Beispiel den behördlichen Auftrag auf Wiederherstellung in Bezug auf

 

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