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Landtag, 2. Sitzung vom 28.06.2001, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 74

 

dieses Kernkraftwerks Temelin mit europäischem Recht deutlich zu machen. Das scheint mir der wesentliche Punkt zu sein und daher spreche ich nicht von einem Veto.

 

Ich glaube, es ist ein falsches Signal an die tschechische Regierung. Es ist auch ein falsches Signal an andere. Wie jeder weiß, bin ich zwar nicht ein bedingungsloser, aber ein ordentlicher Befürworter des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union. Ich spreche nicht von einem Veto, aber ich denke, dass es wichtig ist, darauf hinzuweisen, dieses Kernkraftwerk ist in diesem Zustand mit europäischem Recht inkompatibel.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke für die Beantwortung der 6. Anfrage. - Damit ist auch die Fragestunde beendet.

 

Wir kommen nun zur Aktuellen Stunde.

 

Von Frau Abg Sandra Frauenberger wurde eine Aktuelle Stunde (PrZ 3/AL/01) mit dem Thema "Sofortige wirkungsvolle Maßnahmen durch die Bundesregierung gegen Schwarzbeschäftigung" verlangt.

 

Das Verlangen wurde gemäß Geschäftsordnung von der notwendigen Anzahl von Abgeordneten unterzeichnet.

 

Ich bitte die Erstunterzeichnerin, Frau Abg Frauenberger - die bereits beim Rednerpult steht -, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass ihre Redezeit mit 10 Minuten begrenzt ist. - Bitte sehr.

 

Abg Sandra Frauenberger (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Die Aushöhlung der Kontrollkompetenz im Arbeitsinspektorat auf der einen Seite und das Nichthandeln der Bundesregierung auf der anderen Seite, haben uns heute veranlasst, eine Aktuelle Stunde im Landtag zum Thema "Schwarzbeschäftigung" zu fordern.

 

Schwarzbeschäftigung deshalb, weil das ein viel weiter gestreuter Begriff ist, als der Begriff der Schwarzarbeit. Es geht hier einerseits um Schwarzunternehmertum, das unterbunden werden muss, und andererseits auch um die gesamte Schwarzarbeit, von der Schwarzarbeit bis hin zum organisierten Pfusch.

 

Der Umfang der Schattenwirtschaft ist sehr stark gestiegen. Der Pfusch ist in Österreich nach wie vor ein Kavaliersdelikt und steigt deutlich stärker als unser Bruttoinlandsprodukt.

 

Wir brauchen wirkungsvolle Maßnahmen der Bundesregierung gegen Schwarzarbeit, denn laut einer Prognose der Linzer Kepler Universität wird die Schwarzarbeit heuer um 6,6 Prozent, das heißt von 272 Milliarden S auf 291 Milliarden S steigen. Durch die Nichtanmeldung zur Sozialversicherung, durch die Verletzung gewerberechtlicher Bestimmungen und durch die illegale Beschäftigung von ausländischen Kolleginnen und Kollegen entstehen nicht nur erhebliche Ausfälle in der Sozialversicherung und bei den Steuern. Die einzelnen ArbeitnehmerInnen werden zumeist auch um ihre arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Bestimmungen gebracht. Die Konkurrenz zwischen den Unternehmen und den Schwarzunternehmen ist natürlich groß und wird sozusagen immer von den Schwarzunternehmern gewonnen, weil sie illegal billiger arbeiten und ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht entsprechend anmelden. So wird im Zusammenhang mit der Diskussion um Schwarzarbeit im Prinzip der gesamte Begriff des ArbeitnehmerInnenschutzes zu einem einzigen Fremdwort. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ein ganz besonderes Problem stellt auch der komplette Bereich der illegalen AusländerInnenbeschäftigung dar. Diese ArbeitnehmerInnen bedenken oft nicht - natürlich auch auf Grund ihrer Notsituation -, dass sie nicht versichert sind und dass sie keine Leistung im Falle von Arbeitslosigkeit oder im Falle einer Krankheit haben beziehungsweise in späterer Folge keine Leistung aus der Pension beziehen können. Das böse Erwachen bei solchen Kolleginnen und Kollegen kommt leider zumeist erst dann, wenn zum Beispiel so etwas wie ein Arbeitsunfall passiert.

 

In der Vergangenheit hat es immer wieder Versuche gegeben, diese illegalen Beschäftigungen zu regeln, die Beschäftigten anzumelden. Ich erinnere zum Beispiel nur an das Antimissbrauchsgesetz aus dem Jahre 1995. Aber schon im Februar 1999 wurde ein Regierungsvorschlag für ein Gesetz zur Bekämpfung der organisierten illegalen Erwerbstätigkeit dem Nationalrat zugeteilt. Mit diesem Gesetz wollten wir einfach die systematisch eingesetzte Schwarzbeschäftigung von manchen Arbeitgebern effizient bekämpfen. Ein Durchbruch unserer Bemühungen ist leider bisher nicht gelungen. Was wir aus unserer Sicht brauchen, ist eine Erhöhung von ordnungsgemäß angemeldeten Beschäftigungsverhältnissen, um die Zahl dieser illegalen Beschäftigten zu vermindern. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Das Ziel von uns Wiener Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist daher ein Bundesgesetz, das die Schwarzbeschäftigung bekämpft. Nur so können Beschäftigte ordnungsgemäße Entgelt- und Arbeitsbedingungen vorfinden und wird die Schwarzbeschäftigung weitgehend ausgeschlossen.

 

Wenn Unternehmen systematisch nicht zur Sozialversicherung anmelden oder ausländische Kolleginnen und Kollegen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Beschäftigungsbewilligung einsetzen, dann schädigen sie damit die regulären Arbeitsplätze und tragen somit zur Arbeitslosigkeit bei. Sie schädigen die korrekt arbeitenden UnternehmerInnen und auch ArbeitnehmerInnen, die auf Grund von Schwarzbeschäftigung dann in diesem Unternehmen die Preise natürlich nicht so halten können. Sie unterlaufen damit in Wirklichkeit die anständigen Unternehmerinnen und Unternehmer und schädigen sie dadurch, das sie vor allem an ausländische Arbeitnehmerinnen und ausländische Arbeitnehmer Niedrigstlöhne zahlen. Das wiederum bewirkt, dass es einfach eine Spannung zwischen inländischen und ausländischen ArbeitnehmerInnen gibt.

 

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