Landesregierung
22. Wahlperiode
Sitzung vom 12. Mai 2026
Sitzungsbericht
Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig
Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA, Lhptm-Stv.in Mag. Bettina Emmerling, MSc, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Stefan Berger, StRin Dr. Katarzyna Greco, MIEM, StR Peter Kraus, MSc, StR Dominik Nepp, MA, StRin Mag. Ulrike Nittmann und StRin Mag. Judith Pühringer sowie LADior Mag. Dietmar Griebler, MBA
Schriftführer: OAR Gerald Amon
Beschluss im Umlaufweg gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Wiener Landesregierung auf Anordnung des Landeshauptmannes:
(579556-2026-GGK; MD) Gemäß § 13 Abs. 2 des Wehrgesetzes 2001 wird die Bestellung von Brigadier Mag. Christian Habersatter zum Kommandanten des Militärkommandos Wien zur Kenntnis genommen. (einstimmig angenommen)
Berichterstatterin: Lhptm-Stv.in Barbara Novak, MA
(VO-548905-2026; MA 6) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über den Einheitssatz des Anliegerbeitrages bei erstmaligem Anbau an eine Straße (Verkehrsfläche) wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung FPÖ, GRÜNE und ÖVP)
(VO-548997-2026; MA 6) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über Verwaltungsabgaben und Kommissionsgebühren geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ und NEOS, Ablehnung FPÖ, GRÜNE und ÖVP)
Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima
(492884-2026-GGM; MDR) Der beiliegende Entwurf einer Kundmachung der Wiener Landesregierung über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, dass die Verordnung des Magistrates der Stadt Wien, Z MA46-DEF/1826777/2022/PRE/ als gesetzwidrig aufgehoben wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky
(406148-2026-GGK; MA 22) Der amtsführende Stadtrat für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal wird ermächtigt, mit der ÖBB AG den vorgelegten Vertrag über die Lärmschutzmaßnahmen (Fensterförderungen) an Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen im Bundesland Wien mit anteiligen Kosten des Landes Wien in der Höhe von maximal 50 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten und jährlichen Auszahlungen gemäß vorgelegter Aufstellung abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2027 entfallende Betrag in der Höhe von 16 000 EUR wird auf Haushaltsstelle 1/5010/775 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 22 im Rahmen des Globalbudgets in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)
(406206-2026-GGK; MA 22) Der amtsführende Stadtrat für Klima, Umwelt, Demokratie und Personal wird ermächtigt, mit der ÖBB-Infrastruktur AG das vorgelegte Übereinkommen über die Reinvestition, Erhaltung und Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen im Bundesland Wien ab dem Finanzjahr 2029 mit anteiligen Kosten der Stadt Wien in der Höhe von maximal 20 Prozent der tatsächlichen Gesamtkosten und maximal jährlichen Auszahlungen gemäß vorgelegter Aufstellung abzuschließen. Die Summe der seitens des Landes Wien zu leistenden Beträge darf ab dem Finanzjahr 2032 und Folgejahren jährlich einen Ausgaberahmen von maximal 1,31 Mio EUR brutto nicht übersteigen. Ein nicht ausgenutzter Rahmen ist auf die Folgejahre nicht übertragbar. Für die Bedeckung der Beträge ist von der MA 22 im Rahmen des Globalbudgets auf Haushaltsstelle 1/5010/775 in den kommenden Voranschlägen Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)
(639666-2026-GGK; MD) 1) Der gemäß § 27 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG, LGBl. für Wien Nr. 83/2012 in der Fassung LGBl. für Wien Nr. 39/2025, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2025 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt.
2) Die vorgelegte Stellungnahme des Amtes der Wiener Landesregierung zum Tätigkeitsbericht 2025 des Verwaltungsgerichtes Wien wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, FPÖ und GRÜNE, Ablehnung ÖVP)
(VO-623292-2026; MA 62) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über Tatbestände von Verwaltungsübertretungen im Bereich des Westbahnhofs, für die durch Organstrafverfügung eine Geldstrafe eingehoben werden darf, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker
(562834-2026-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wiener Gesundheitsverbund - Klinik Floridsdorf, Wien 21, Brünner Straße 68, Genehmigung der neuen ärztlichen Leitung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
(620049-2026-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium für Kinder- und Jugendheilkunde, Wien 10, Alfred-Adler-Straße 1/5, Feststellung der Plankonformität, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)
Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Elke Hanel-Torsch
(LG-1493525-2025; MA 50) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnungsvergabegesetz - WrWVG geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungs-mäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)
(LG-104566-2026; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Energieeffizienzgesetz 2026 erlassen wird und das Wiener Energie- und Klimarechts-Umsetzungsgesetz 2020, das Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 und die Bauordnung für Wien geändert werden (Wiener Energierechts-Änderungsgesetz 2026 - WERÄG 2026), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und ÖVP) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)
(LG-460132-2026; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 und das Wiener Garagengesetz 2008 geändert werden (Wiener EU-Gebäuderichtlinie-Umsetzungsgesetz 2026 - W-EGUG 2026), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und ÖVP) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau, Stadterneuerung und Frauen)
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