Landesregierung

 

20. Wahlperiode

Sitzung vom 17. September 2019

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Birgit Hebein, Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StRin Kathrin Gaál, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Maximilian Krauss, StRin Mag. Ulrike Nittmann, StRin Ursula Schweiger-Stenzel, StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM sowie LADior Dr. Erich Hechtner

Schriftführer: OAR Harald Korn

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky

 

(VO-727552-2019; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Landeslehrer-Personalvertretungs-Wahlordnung geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(LG-743467-2019; MA 2) Der vorgelegte Entwurf, mit dem die Dienstordnung 1994 (47. Novelle zur Dienstordnung 1994) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Bildung, Integration, Jugend und Personal)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR KommR Peter Hanke

 

(752342-2019-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice an der Finanzierung des Berufsausbildungsgesetzes - BAG 2019/2020, wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in der Höhe von 6 700 000 EUR geleistet wird. Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds an der "spacelab - Produktionsschule Wien 2020" im Rahmen der Wiener Ausbildungsgarantie, wofür ein Beitrag in der Höhe von 2 060 000 EUR geleistet wird. Für ergänzende Maßnahmen im Sinne der Wiener Ausbildungsgarantie bzw. des "Qualifikationsplan Wien 2030" zur Verringerung des Anteils von ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss dotiert das Land Wien den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds mit 1 040 000 EUR. Das ergibt somit insgesamt eine Dotierung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds in der Höhe von 9 800 000 EUR. Die Zurverfügungstellung der Landesmittel durch das Land Wien erfolgt zweckgebunden in Form eines Beitrages an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. Die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds auf Grundlage seiner Satzung. Für das sich aus dem Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt im Jahr 2019 Vorsorge getroffen. Soweit die Mittel nicht im Jahr 2019 abgerufen werden, ist für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ)

(LG-535833-2018; MA 6) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gebrauchsabgabegesetz 1966 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (Zustimmung SPÖ und GRÜNE, Ablehnung FPÖ und ÖVP) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(352430-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheid-entwurf betreffend Ambulatorium für allgemeinmedizinische und pädiatrische Leistungen, Wien 10, Kurbadstraße 14, Vorabfeststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(458242-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Röntgeninstitut Fünfhaus GmbH, Wien 15, Mariahilfer Straße 196a, Ansuchen um Verlegung der Krankenanstalt, Abweisung des Antrages, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(487332-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Sportambulatorium Wien - Zentrum für Orthopädie und Sporttraumatologie (ZOS), Wien 9, Alserstraße 28/Top Nr. 3 und Top Nr. 12, Zustellung der Bescheide zur Errichtung und zum Betrieb der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(655979-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Therme Wien Med - Ambulantes Rehabilitations- und Tageszentrum, Wien 10, Kurbadstraße 14, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Vorabfeststellung des Bedarfes, 3) Barauslagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(733060-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend SVA - Gesundheitszentrum, Wien 5, Hartmanngasse 2b, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(742811-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend "KMED", Wien 14, Albert-Schweitzer-Gasse 6, Ärztezentrum, Top 3, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(514569-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Zentrum für medizinische Prävention und Rehabilitation, Wien 12, Schönbrunner Straße 218-220, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Vorabfeststellung des Bedarfes, 3) Barauslagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(754997-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Rehab Zentrum Stadlau, Physikalisches Institut, Wien 22, Langobardenstraße 52, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Vorabfeststellung des Bedarfes, 3) Barauslagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(756987-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Rehaklinik Wien Baumgarten, Wien 14, Reizenpfenninggasse 1, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Vorabfeststellung des Bedarfes, 3) Barauslagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(757002-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Rehab Zentrum Penzing, Physikalisches Institut, Wien 14, Reinlgasse 33, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Vorabfeststellung des Bedarfes, 3) Barauslagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(759931-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend SeneCura Kliniken- und Heimbetriebsgesellschaft m.b.H., Wien 2, Lassallestraße 7a/Unit 4/Top 8, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Vorabfeststellung des Bedarfes, 3) Barauslagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(761268-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Rehab Zentrum Liesing, Physikalisches Institut, Wien 23, Porschestraße 29, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Vorabfeststellung des Bedarfes, 3) Barauslagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

(766171-2019-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Kurhotel Bad Pirawarth GmbH & Co KG, 2222 Bad Pirawarth, Kurhausstraße 100, 1) Feststellung der Plankonformität, 2) Vorabfeststellung des Bedarfes, 3) Barauslagen, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(693275-2019-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend BUWOG - Projektholding GmbH und WIK Immobilien GmbH, Wohnbauvorhaben "Handelskai 344", wird zum Beschluss erhoben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Kathrin Gaál

 

(693848-2019-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 69 549 329 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 4 332 208,25 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 18 902 432,70 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 6 830 648 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 13 823 046 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(756859-2019-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 377 960 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 170 082 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)

(756895-2019-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 91 250 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(756915-2019-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 16 570 027,90 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(LG-275613-2019; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse - Wiener Biomasseförderung-Ausführungsgesetz (Wr. BF-AG) erlassen wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau Stadterneuerung und Frauen)

 

 

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