Landesregierung

20. Wahlperiode

Sitzung vom 11. Dezember 2018

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Ludwig

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, Lhptm-Stv. Dominik Nepp, MA, Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky, Amtsf. StRin Kathrin Gaál, Amtsf. StR Peter Hacker, Amtsf. StR KommR Peter Hanke, Amtsf. StRin Mag. Veronica Kaup-Hasler, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, StR Maximilian Krauss, StRin Ursula Schweiger-Stenzel, StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM sowie LADior Dr. Erich Hechtner

Entschuldigt: StR DDr. Eduard Schock

Schriftführer: OAR Harald Korn

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Mag. Jürgen Czernohorszky´

 

(VO-966054-2018; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2019 festgestellt werden, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-966185-2018; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2019 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(VO-966333-2018; MA 2) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73d Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2019 festgesetzt wird, wird genehmigt. (einstimmig angenommen)

(LG-520228-2018; MA 56) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Gesetz über die äußere Organisation der öffentlichen Pflichtschulen und öffentlichen Schülerheime im Lande Wien und über die Zusammensetzung des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien (Wiener Schulgesetz - WrSchG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mit Stimmenmehrheit angenommen) (An den Ausschuss Bildung, Integration, Jugend und Personal)

(929594-2018-GIF; MA 56) Die Rahmenrichtlinien hinsichtlich der Geschäftseinteilung, der Geschäftsordnung und der Kanzleiordnung für die Bildungsdirektionen werden genehmigt. (mit Stimmenmehrheit angenommen)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Peter Hacker

 

(VO-714923-2018; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Kundmachung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Sondergebühren und die Feststellung der als kostendeckend ermittelten Sondergebühren für die Wiener öffentlichen Krankenanstalten geändert wird, wird genehmigt. (mit Stimmenmehrheit angenommen)

(VO-714943-2018; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen) wird genehmigt. (mit Stimmenmehrheit angenommen)

(956928-2018-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Ambulatorium zur Behandlung von Erkrankungen der Sterilität, Wien 22, Donaustadtstraße 1, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig angenommen)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(LG-386582-2018; MA 58) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes betreffend die Änderung des Wiener Buschenschankgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 4/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 39/2013, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig angenommen) (An den Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Kathrin Gaál

 

(932288-2018-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 34 960 548,33 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 3 590 759,50 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt  8 491 579,80 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 5 192 218 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal  2 868 923,75 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(994993-2018-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 299 820 EUR Annuitätenzuschüsse im Gesamtausmaß von 134 919 EUR genehmigt. (einstimmig angenommen)

(995046-2018-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 277 400 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

(995202-2018-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 153 675 273,50 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Gesamtbetrag von 11 936 268,10 EUR bewilligt. (einstimmig angenommen)

 

 

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