Landesregierung

20. Wahlperiode

Sitzung vom 14. Juni 2016

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner, Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG, Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely, StR Mag. Gernot Blümel, MBA, StR David Lasar, StR Anton Mahdalik und StR DDr. Eduard Schock sowie LADior Dr. Erich Hechtner.

Entschuldigt: Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.

Schriftführer: AR Harald Korn.

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Sandra Frauenberger

 

(LG - 01174-2016/0001; GIF) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz (8. Novelle zum Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetz) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal)

(LG - 00908-2016/0001; GIF) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (39. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (51. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (48. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), das Wiener Personalvertretungsgesetz (23. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (17. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz) und das Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz (4. Novelle zum Wiener MitarbeiterInnenvorsorgegesetz) geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2016), wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal)

(01834-2016/0001-MDLTG; MDR) Der vorgelegte Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über zivilrechtliche Bestimmungen betreffend den Verkehr mit Baugrundstücken geändert wird (3. Grundstücksverkehr-Änderungsvereinbarung - 3. GruVe-ÄVE), wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Frauen, Bildung, Integration, Jugend und Personal)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner

 

(01772-2016/0001-GFW; MA 5) 1) Das vorgelegte Übereinkommen zwischen dem Bund, dem Land Wien und der ÖBB-Infrastruktur AG über die Realisierung bestimmter Vorhaben wird unterstützt und genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2016 entfallende Betrag in der Höhe von 7 000 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/6500/775 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses in den Folgejahren ist im Geschäftsgruppenglobalbudget der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaft und Internationales entsprechend vorzusorgen.

2) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, noch erforderliche, bloß redaktionelle Änderungen des vorgelegten Übereinkommens vorzunehmen. (einstimmig)

(01846-2016/0001-MDLTG; MDR) Der beiliegende Entwurf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich für die Durchführung der operationellen Programme im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" und des Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit" für die Periode 2014 - 2020 wird genehmigt. (einstimmig)

(01856-2016/0001-MDLTG; MDR) Gemäß Art. 102 Abs. 4 B-VG wird zur Kundmachung des Bundesgesetzes über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz - APAG) die Zustimmung erteilt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely

 

(01721-2016/0001-GGS; KJA) Der Tätigkeitsbericht 2015 der Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig)

(01599-2016/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-270.135/2016 betreffend Rudolfinerhaus, Wien 19, Billrothstraße 78, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01706-2016/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-107.408/2016 betreffend Errichtung einer Krankenanstalt (selbständiges Ambulatorium für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde sowie Kieferorthopädie), Wien 7, Mariahilfer Straße 32/3, Vorabfeststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01715-2016/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-771.983/2013 betreffend Errichtung einer Krankenanstalt (selbständiges Ambulatorium für Augen- und Laserchirurgie), Wien 21, Brünner Straße 68-70, Vorabfeststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(VO - 01790-2016/0001; MA 22) Die beiliegende Verordnung, mit der die Verordnung der Wiener Land-

esregierung betreffend die Erklärung von Teilen des   10. Wiener Gemeindebezirkes zum Landschaftsschutzgebiet (Landschaftsschutzgebiet Favoriten) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(01810-2016/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend "Wien-Süd" eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung und "Wiener Heim" Wohnbaugesellschaft m.b.H., Wohnbauvorhaben Wien 23, Kugelmanngasse/In der Wiesen, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG

 

(VO - 00359-2016/0001; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der das Entgelt für die Überprüfung von Heizungs- und Klimaanlagen festgesetzt wird (Wiener Heizungs- und Klimaanlagen-Überprüfungsentgeltverordnung 2016 - WHKÜV 2016), wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(01491-2016/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 35 755 360,10 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 6 727 097,60 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 13 647 554,80 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 3 439 119,40 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 4 153 014,80 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01611-2016/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 105 400 992 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 281 213 EUR bewilligt. (einstimmig)

(VO - 01083-2015/0001; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Kehrung und Überprüfung von Feuerungsanlagen (Wiener Kehrverordnung 2016 - WKehrV 2016) wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(VO - 01578-2016/0001; MA 50) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Neubauverordnung 2007 geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

 

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