Landesregierung

20. Wahlperiode

Sitzung vom 9. Dezember 2015

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr. Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer: Lhptm-Stv.in Mag. Maria Vassilakou, Lhptm-Stv. Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S., Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner, Amtsf. StRin Sandra Frauenberger, Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG, Amtsf. StR Dr. Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima, Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely, StR Mag. Gernot Blümel, MBA, StR David Lasar, StR Anton Mahdalik und StR DDr. Eduard Schock sowie LADior Dr. Erich Hechtner.

Schriftführer: AR Harald Korn.

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Sandra Frauenberger

 

(VO - 03288-2015/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 46 Abs. 3 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2016 festgestellt wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 03289-2015/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der der Anpassungsfaktor gemäß § 73 Abs. 10 der Pensionsordnung 1995 für das Jahr 2016 festgestellt wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 03290-2015/0001; MA 1) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Aufwertungsfaktoren des Jahres 2016 festgestellt werden, wird genehmigt. (mehrstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Renate Brauner

 

(03138-2015/0001-GFW; MA 27) Die MA 27 wird zum Abschluss folgender Vereinbarungen ermächtigt:

Vereinbarung mit der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz zur Übernahme der Funktion einer programmverantwortlichen Landesstelle;

Vereinbarung mit der Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz zur Übernahme der Funktion einer Landesförderstelle einschließlich der damit verbundenen Verantwortung für die Zertifizierung der Ausgaben gemäß den zu beschließenden Programmregeln sowie den sonstigen einschlägigen EU-Rechtsvorgaben. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Sonja Wehsely

 

(03274-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-720 500/2015 betreffend Pflegewohnhaus Rudolfsheim-Fünfhaus, 15, Kardinal-Rauscher-Platz 2, Genehmigung der ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03285-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-500 722/2015 betreffend Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz vom Paul, 6, Stumpergasse 13, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(VO - 03001-2015/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(03273-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-711 170/2015 betreffend Hanusch-Krankenhaus, 14, Heinrich-Collin-Straße 30, Genehmigung der ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03282-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-313 199/2015 betreffend Hartmannspital, 5, Nikolsdorfergasse 26-36, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 (03286-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-383 300/2013 betreffend Ambulatorium für neurologische Erkrankungen, Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates sowie Rheumatologie, 21, Brünner Straße 73 am Areal des KH Nord, Vorabfeststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(03439-2015/0001-MDLTG; MDR) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die halbtägig kostenlose und verpflichtende frühe Förderung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen in den Kindergartenjahren 2015/16, 2016/17 und 2017/18 wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit, Soziales und Generationen)

(VO - 03448-2015/0001; MA 11) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Pflegekindergeldverordnung - WPKGVO geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(VO - 02999-2015/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Festsetzung der Pflegegebühren der allgemeinen Gebührenklasse der Wiener öffentlichen Krankenanstalten für Sonderleistungen im Jahr 2016 (Pflegegebührenverordnung-Sonderleistungen) wird genehmigt. (mehrstimmig)

(VO - 03000-2015/0001; MA 40) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Valorisierung und die Festsetzung des Kostenbeitrages gemäß § 46a Wiener Krankenanstaltengesetz 1987 - Wr. KAG (Kostenbeitragsverordnung) wird genehmigt. (mehrstimmig)

 (03447-2015/0001-MDLTG; MDR) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG über eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit, Soziales und Generationen)

 

Berichterstatterin: Amtsf. StRin Mag. Ulli Sima

 

(02637-2015/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend BLUMENFELD Liegenschaftsverwaltungs GmbH sowie VIOLA PARK Immobilienprojekt GmbH, Vorhaben Viola Park, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(LG - 03287-2014/0001; GGU) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes betreffend die Änderung der Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl. für Wien Nr. 33, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. für Wien Nr. 61/2013, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt und Wiener Stadtwerke)

 

Berichterstatter: Amtsf. StR Dr. Michael LUDWIG

 

(LG - 00549-2014/0001; GWS) Der vorgelegte Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 (WFPolG 2015) und das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHKG 2015) erlassen werden und das Wiener Feuerwehrgesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(03009-2015/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten
Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 751 415 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03010-2015/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amtder Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 310 740 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(03149-2015/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 44 592 134 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 10 220 355,22 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw. laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 10 684 372,40 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw. Zuschüsse in der Höhe von insgesamt 3 870 373,10 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 2 141 755,35 EUR bewilligt. (einstimmig)

(03189-2015/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs - und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 114 990 846 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 209 860 EUR bewilligt. (einstimmig)

 

 

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