Landesregierung

19. Wahlperiode

Sitzung vom 15. September 2015

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer: LhptmStin Mag Renate Brauner, LhptmStin Mag Maria Vassilakou, Amtsf StRin Sandra Frauenberger, Amtsf StR Dr Michael LUDWIG, Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf StR Christian Oxonitsch, Amtsf StRin Mag Ulli Sima und Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, StR Mag Manfred Juraczka, StR David Lasar und StR DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Erich Hechtner.

Entschuldigt: StRin Veronika Matiasek.

Schriftführer: AR Harald Korn.

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

 

(02545-2015/0001-MDLTG; MDR) Gemäß Art 102 Abs 4 B-VG erteilt die Wiener Landesregierung zur Kundmachung des Bundesgesetzes, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert wird, ihre Zustimmung. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

 

(02542-2015/0001-MDLTG; MDP/E) Gemäß § 5 des Gesetzes vom 6. November 1951, LGBI für Wien Nr 22/1952, idF des Gesetzes vom 21. November 1952, LGBI für Wien Nr 3/1953, wird das Ehrenzeichen für 25-jährige Tätigkeit im Feuerwehr- und Rettungswesen an die in beiliegender Liste angeführten Angehörigen des Wiener Landesfeuerwehrverbandes verliehen. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

 

(02493-2015/0001-GGS; WGF) Der Tätigkeitsbericht des Wiener Gesundheitsfonds für das Jahr 2013 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(02635-2015/0001-GGS; MA 24) Die Unterzeichnung der TEWEB Kooperationsvereinbarung wird genehmigt und Bereichsleiter SR Mag Richard Gauss wird zur Unterzeichnung ermächtigt. (mehrstimmig)

(02528-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-545 423/2015 betreffend Therapiezentrum Ybbs - Psychiatrisches Krankenhaus der Stadt Wien, 3370 Ybbs/Donau, Persenbeugerstraße 1-3, Genehmigung der ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02549-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-771 983/2013 betreffend Ambulatorium für Augen- und Laserchirurgie, 21, Brünner Straße 68-70, Vorabfeststellung des Bedarfes, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02586-2015/0001-GGS; MA 40) Der Abschluss der Vereinbarung des Bundes mit dem Land Wien über die Errichtung und den Betrieb eines dezentralen Standortes der ELGA-Ombudsstelle des Bundes im Bundesland Wien wird genehmigt. (einstimmig)

(02610-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-534 875/2015 betreffend Ärztekammer für Wien, Neuwahl eines 2. Stellvertretenden Obmannes der Kurie der angestellten Ärzte, Aufhebung eines Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(02623-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-450 769/2015 betreffend Rudolfinerhaus, 19, Billrothstraße 78, Bewilligung zur Änderung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02526-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-60 550/2013 betreffend Ambulatorium für Nuklearmedizin, 22, Stadlauer Straße 62, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

 

(02222-2015/0001-GGU; MA 58) Der von der Landwirtschaftskammer für Wien gemäß § 20 Abs 5 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, idgF, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(02519-2015/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend XXXLutz IMSE GmbH, Um- und Ausbau des bestehenden XXXLutz-Möbelhauses 3, Landstraßer Gürtel, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02520-2015/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Bescheides gemäß § 18b UVP-G 2000 betreffend Stadt Wien - MA 28, Änderungen des Straßenbauvorhabens Hauptbahnhof Wien, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

 

(01471-2015/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 33 735 652,40 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 4 014 928,84 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 9 246 673,55 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beitrage bzw ein einmaliger nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von insgesamt 4 880 779 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 5 623 549,72 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02625-2015/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 9 298 209 EUR bewilligt. (einstimmig)

(VO - 02416-2015/0001; MA 50) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Sanierungsverordnung 2008 geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(VO - 01219-2015/0001; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der bautechnische Anforderungen festgelegt werden (Wiener Bautechnikverordnung 2015 - WBTV 2015), wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

 

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