Landesregierung

19. Wahlperiode

Sitzung vom 16. Juni 2015

Sitzungsbericht

 

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

 

Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer: LhptmStin Mag Renate Brauner, LhptmStin Mag Maria Vassilakou, Amtsf StRin Sandra Frauenberger, Amtsf StR Dr Michael LUDWIG, Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf StR Christian Oxonitsch, Amtsf StRin Mag Ulli Sima und Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, StR Mag Manfred Juraczka, StR David Lasar, StRin Veronika Matiasek und StR DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Erich Hechtner.

Schriftführer: AR Harald Korn.

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

 

(01627-2015/0001-GIF; VGW) Der gemäß § 27 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien - VGWG, LGBl für Wien Nr 83/2012 idF LGBl für Wien Nr 12/2015, vorgelegte Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2014 wird  zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

 

(01591-2015/0001-GFW; MA 5) Der Landeshauptmann des Landes Wien wird ermächtigt, vorgelegtes Übereinkommen über die Gewährung von Finanzierungsbeiträgen zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes der Aktiengesellschaft der Wiener Lokalbahnen (8. MIP) mit dem Bund, dem Land Niederösterreich und der Aktiengesellschaft der Wiener Lokalbahnen zu unterzeichnen. Für die Bedeckung der zukünftigen Erfordernisse ist im Voranschlag der Gemeinde im Globalbudget der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke Vorsorge zu treffen. (einstimmig)

(01640-2015/0001-GFW; MA 5) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von Rechtsträgern und Mindestanforderungen für die Umsetzung der Grundsätze einer risikoaversen Ausrichtung der Finanzgebarung (Wiener Verordnung über die Ausrichtung der Finanzgebarung - WVAF) geändert wird, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(01632-2015/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice und dem Europäischen Sozialfonds an der Finanzierung des Berufsausbildungsgesetzes - BAG 2015/2016, wobei seitens des Landes Wien ein Beitrag in Höhe von 6 800 000 EUR geleistet wird. Das Land Wien beteiligt sich im Wege des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds an der "spacelab - Produktionsschule Wien 2016" im Rahmen der Wiener Ausbildungsgarantie, wofür ein Beitrag in Höhe von 1 950 000 EUR geleistet wird. Für ergänzende Maßnahmen im Sinne der Wiener Ausbildungsgarantie bzw des "Qualifikationsplan Wien 2020" zur Verringerung des Anteiles von ArbeitnehmerInnen mit maximal Pflichtschulabschluss dotiert das Land Wien den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds mit 1 050 000 EUR, das ergibt somit insgesamt eine Dotierung des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds in Höhe von 9 800 000 EUR. Die Zurverfügungstellung der Landesmittel durch das Land Wien erfolgt zweckgebunden in Form eines Beitrages an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds. Die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds auf Grundlage seiner Satzung. Für das sich aus dem vorgelegten Motivenbericht ergebende finanzielle Erfordernis wurde im Gemeindehaushalt im Jahr 2015 Vorsorge getroffen. (einstimmig)

(01633-2015/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice Wien an der Finanzierung des "Territorialen Beschäftigungspaktes Wien 2015", wobei seitens des Landes Wien zur Ausfinanzierung ein Beitrag in Höhe von 14 534 600 EUR geleistet wird. Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden für arbeitsmarktpolitische und strukturpolitische Interventionen an den Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds; dessen Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage seiner Satzung. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Christian Oxonitsch

 

(01670-2015/0001-GJS; MA 56) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen wird der vorläufige Dienstpostenplan für das Schuljahr 2015/2016 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (einstimmig)

(01671-2015/0001-GJS; MA 56) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Bildung und Frauen wird der Dienstpostenplan für das Schuljahr 2014/2015 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen und Lehrer an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (einstimmig)

(VO - 02356-2014/0001; MA 11) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend Sozialpädagogische Einrichtungen - SPEVO wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 (01782-2015/0001-MDLTG; MDR) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2015/16 bis 2017/18 wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Bildung, Jugend, Information und Sport)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

 

(01561-2015/0001-GKU; MUVIE) Der Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

 

(01531-2015/0001-GGS; WPPA) Der Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft über ihre Tätigkeit im Jahr 2014 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig)

(01752-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-330 870/2015 betreffend Gesundheitszentrum für Zahnbehandlung, 6, Mariahilfer Straße 85-87, Bewilligung der Änderung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01751-2015/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-21 870/2015 betreffend Sonderkrankenanstalt zur stationären medizinischen Rehabilitation von psychisch kranken Erwachsenen, 13, Jenbachgasse 75, Vorabfeststellung des Bedarfes an der Errichtung einer Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

 

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Maria Vassilakou

 

(01733-2015/0001-MDLTG; MDR) Der Abschluss einer Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP wird genehmigt. (einstimmig)

 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

 

(01338-2015/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend BIP-Garage Volkertstraße GmbH, Errichtung der Tiefgarage Volkertstraße, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01136-2015/0001-GGU; MA 58) Das Land Wien verpflichtet sich, auf Grund der Bestimmungen des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, BGBl Nr 64/1955, idgF, zur Verbilligung der Hagelversicherungsprämien für landwirtschaftliche Kulturen und der Frostversicherungsprämien für Weinkulturen und versicherbare Ackerkulturen im Bundesland Wien, unter Berücksichtigung des aus der Abrechnung des Jahres 2014 vorhandenen Guthabens, für das Jahr 2015 einen Landesbeitrag in der Höhe von 290 583,90 EUR mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass auch der Bund einen gleich hohen Anteil zur Förderung des Prämienaufkommens 2015 beiträgt. Die Bedeckung dieses Betrages ist auf Haushaltsstelle 1/7491/757 gegeben. (einstimmig)

(01630-2015/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft "Neues Leben" registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Bauvorhaben "Triester Straße 40", wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01631-2015/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G  2000 betreffend BIP-Park & Ride Hütteldorf GmbH, Erweiterung Park&Ride-Anlage Hütteldorf, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(01712-2015/0001-GGU; MA 22) Teile des Leopoldsberges im Ausmaß von ca 6 ha werden als potentielles Natura 2000 Gebiet an die Europäische Kommission nominiert. (einstimmig)

(01736-2015/0001-GGU; MA 22) Der beiliegende Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß UVP-G 2000 betreffend FK Austria Wien AG, Umbau der Generali Arena, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

 (01641-2015/0001-GGU; MA 58) Zur Förderung der Wiener Landwirtschaftsbetriebe wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Landwirtschaftsgesetzes, LGBl für Wien Nr 15/2000, die vorgelegte, von der Europäischen Kommission genehmigte Förderungsrichtlinie (Richtlinie für die Gewährung eines Zuschusses zu den Versicherungsprämien für versicherbare Risiken in der Landwirtschaft gemäß Art 28 der Verordnung (EU) Nr 702/2014 der Kommission) erlassen. (einstimmig)

 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael LUDWIG

 

(01321-2015/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 7 352 812 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 1 131 136 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01470-2015/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 18 190 020,80 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes - WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 641 540,68 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale Zuschussleistung insgesamt 3 025 384,55 EUR), einmalige nichtrückzahlbare Beiträge bzw ein einmaliger nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von insgesamt 3 336 968,85 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von maximal 1 207 377,28 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01621-2015/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb von zusätzlichen Anteilen an der Familienwohnbau gemeinnützige Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in 15, Märzstraße 1 im Ausmaß von 3 544 000 EUR durch die Gesellschaft zur Förderung ökosozialer und familiengerechter Wohnungen GesmbH sowie im Ausmaß von 886 000 EUR durch die IMMO-WOHNBAU Service und Beteiligungsges-mbH wird gemäß § 10a Abs 1 WGG idgF erteilt. (mehrstimmig)

(01628-2015/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb von zusätzlichen Geschäftsanteilen (Aktien) im Nennwert von 1 015 869,93 EUR durch die AWH Beteiligungsgesellschaft mbH, 567 684,84 EUR durch die Familie gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft mbH, 567 684,84 EUR durch die Wohnbau gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft mbH, 567 684,84 EUR durch die Volksbau gemein-nützige Wohn- und Siedlungsgenossenschaft mbH, 2 815 785,77 EUR durch die Erste gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Heimstätte Gesellschaft mbH, 29 263,74 EUR durch die Neue Heimat Oberösterreich Holding GesmbH, 107 456,46 EUR durch die Sozialdemokratische Partei Österreichs Landesorganisation Wien sowie 5 417,97 EUR durch die Sozialdemokratische Partei Österreichs an der Sozialbau gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft mit dem Sitz in 7, Lindengasse 55 im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln gemäß den Bestimmungen des Kapitalberichtigungsgesetzes sowie zu einer weiteren Erhöhung des Grundkapitals der Sozialbau gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft um einen bar einzubezahlenden Betrag von 17 323 151,60 EUR durch Ausgabe von zusätzlichen 1 202 162 Aktien, wobei die neuen Aktien zur Gänze von der Neue Heimat Oberösterreich Holding GesmbH übernommen werden, wird gemäß § 10a Abs 1 WGG idgF erteilt. (mehrstimmig)

(01637-2015/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb der von der Immobilien Holding GmbH gehaltenen Geschäftsanteile in der Gesamthöhe von 95 924,40 EUR an der GEWOG Gemeinnützige Wohnungsbau-Gesellschaft mbH durch die BA-CA Markets & Investment Beteiligung GesmbH zum Abtretungspreis von 87 203,66 EUR wird gemäß § 10a Abs 1 WGG idgF erteilt. (einstimmig)

(01638-2015/0001-GWS; MA 50) Die beantragte Zustimmung zum Erwerb sämtlicher von der Sozialistischen Partei Österreichs Landesorganisation Wien gehaltenen Aktien im Gesamtnominale von 3 703 946,40 EUR an der Sozialbau gemeinnützige Wohnungsaktiengesellschaft durch die A.W.H. Beteiligungsgesellschaft mbH zum Abtretungspreis von 22 500,12 EUR wird gemäß § 10a Abs 1 WGG idgF erteilt. (mehrstimmig)

(VO - 00423-2015/0001; MA 64) Der beiliegende Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung von Bauschbeträgen für die einzuhebenden Beiträge zu den Verfahrenskosten von nach dem Wiener Bauproduktegesetz 2013 durchzuführenden Europäischen Technischen Bewertungen, Produktregistrierungen und Bautechnischen Zulassungen (Wiener Bauprodukte-Registrierungsstelle- und OIB-Tarif) wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(LG - 00549-2014/0001; GWS) Der vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Wiener Feuerpolizeigesetz 2015 (WFPolG 2015) und das Wiener Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2015 (WHKG 2015) erlassen werden und das Wiener Feuerwehrgesetz geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

(01730-2015/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 41 354 136 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 393 001 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01729-2015/0001-GWS; MA 64) Dem vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) vorgelegten Entwurf einer Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA (Neufassung 2015) wird gemäß § 6 Abs 1 des Wiener Bauproduktegesetzes 2013 - WBPG 2013, LGBl für Wien Nr 23/2014, zugestimmt. (einstimmig)

 

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