Landesregierung

19. Wahlperiode

Sitzung vom 14. Juni 2011

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer: LhptmStin Mag Renate Brauner und LhptmStin Mag Maria Vassilakou, Amtsf StRin Sandra Frauenberger, Amtsf StR Dr Michael Ludwig, Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf StR Christian Oxonitsch, Amtsf StRin Mag Ulli Sima und Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, StR Mag Wolfgang Gerstl, StR David Lasar, StRin Veronika Matiasek und StR DDr Eduard Schock sowie LADiorSt Mag Wolfgang Müller, MBA.

Entschuldigt: LADior Dr Erich Hechtner.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

(02372-2011/0001-GIF; GIF) Gemäß § 7 Abs 5 Satz 2 des Gesetzes zur Bekämpfung von Diskriminierung (Wiener Antidiskriminierungsgesetz), LGBl für Wien Nr 2004/35 idF LGBl für Wien Nr 2010/44, wird folgender Beschluss gefasst:
A) Die in der beiliegenden Liste genannten Personen werden als von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl III Nr 155/2008, einzubeziehenden
1. vier Vertreterinnen bzw Vertreter der organisierten Menschen mit Behinderung,
2. Vertreterin einer anerkannten im Bereich der Menschenrechte tätigen gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation und
3. Experte aus dem Bereich der wissenschaftlichen Lehre berufen.
B) Die in der beiliegenden Liste genannten Personen werden als Stellvertreter der von der Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BGBl III Nr 155/2008, einzubeziehenden
1. vier Vertreterinnen bzw Vertreter der organisierten Menschen mit Behinderung,
2. der Vertreterin einer anerkannten im Bereich der Menschenrechte tätigen gemeinnützigen Nichtregierungsorganisation und
3. des Experten aus dem Bereich der wissenschaftlichen Lehre berufen. (einstimmig)

(02283-2011/0001-GIF; MA 63) Gemäß § 3 (1) WVRG 2007 werden folgende Personen zu Mitgliedern bzw Ersatzmitgliedern des Vergabekontrollsenates für eine Amtsdauer von sechs Jahren, beginnend mit 7. Oktober 2011, bestellt:
1. Vorsitzender: Mag Walter Hellmich
2. 1. Ersatzmitglied des Vorsitzenden: Dr Wolfgang Pöschl
3. 2. Ersatzmitglied des Vorsitzenden: Dr Olga Stürzenbecher-Vouk
4. 3. Ersatzmitglied des Vorsitzenden: Dr Angela Bibulowicz
5. V. Mitglied: Dr Josef Schleinzer
6. 1. Ersatzmitglied des V. Mitgliedes: MMag Dr Günther Feuchtinger
7. 2. Ersatzmitglied des V. Mitgliedes: Dr Martin Gillinger
8. 3. Ersatzmitglied des V. Mitgliedes: Mag Michaela Schuster
9. VI. Mitglied: Dr Josef Schmee
10. 1. Ersatzmitglied des VI. Mitgliedes: Mag Susanne Wixforth
11. VII. Mitglied: Dipl-Ing Andreas Rösner
12. 1. Ersatzmitglied des VII. Mitgliedes: Dipl-Ing Evelyne Tomes
13. 2. Ersatzmitglied des VII. Mitgliedes: Dipl-Ing Andrea Hinterleitner-Sedlacek
14. 3. Ersatzmitglied des VII. Mitgliedes: Dipl-Ing MArch Marlies Breuss (mehrstimmig)

(02452-2011/0001-GIF; MA 1) Mag Sabine Rath wird für die Funktionsperiode 1. September 2011 bis 31. August 2016 gemäß § 8e des Gesetzes über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zur rechtskundigen Beisitzerin des Disziplinarsenates bestellt. (einstimmig)

(02533-2011/0001-MDLTG; MD-PR) Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur wird der Dienstpostenplan für das Schuljahr 2010/2011 für die der Diensthoheit des Landes Wien unterstehenden Lehrerinnen bzw Lehrer an Berufsschulen, wie in der Beilage ersichtlich, erstellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

(01930-2011/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Förderanteiles gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 - „sonstige Maßnahmen“, (Maßnahme 123), zugunsten der Firma Christa Wiegert, 22, Plattensteinergasse 29, für das Projekt „Neubau Verladegebäude mit Büros, Erweiterung der Kühlräume und Installation neuer Verarbeitungslinien“ in der maximalen Höhe von 37 415 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (56 123 EUR) und die EU (88 762 EUR) gewährt werden.
Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen:
Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
Vor Auszahlung von Fördermitteln ist der das Projekt betreffende Baubewilligungsbescheid, zumindest aber eine Bauanzeige vorzulegen. Eine Vorlage der endgültigen Baubewilligung ist jedenfalls bei der Projekt-Endabrechnung erforderlich.
Für den Neubau des Gebäudes mit Verladerampe und die Einrichtung einer zusätzlichen Kühlzelle ist bei Abrechnung des Projekts ein Schätzgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen zur Überprüfung der Angemessenheit der Kosten vorzulegen. (einstimmig)

(01931-2011/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Förderanteiles gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 - „sonstige Maßnahmen“, (Maßnahme 123), zugunsten der Firma Bioprodukte Pinczker GmbH, 11, Alberner Hafen, 1. Molostraße 1, für das Projekt „Errichtung eines neuen Getreidesilos und Adaptierung der bestehenden Siloanlage zur ausschließlichen Verarbeitung von Bio-Getreide“ in der maximalen Höhe von 104 672 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (157 009 EUR) und die EU (248 319 EUR) gewährt werden.
Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen:
Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
Vor Auszahlung einer ersten Rate ist der das Projekt betreffende Baubewilligungsbescheid, zumindest aber eine Bauanzeige vorzulegen. Eine Vorlage der endgültigen Baubewilligung ist jedenfalls bei der Projekt-Endabrechnung erforderlich.
Vor Ausstellung des Fördervertrages sind für Investitionsgegenstände ab einem Auftragsvolumen von 40 000 EUR mindestens ein Vergleichsanbot und ab einem Volumen von 100 000 EUR mindestens zwei Vergleichsangebote vorzulegen. (einstimmig)

(01932-2011/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Förderanteiles gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 - „sonstige Maßnahmen“, (Maßnahme 123), zugunsten der Johann Zeilinger GmbH, 3, Franzosengraben 20, für das Projekt „Investitionen an den Standorten Franzosengraben und Baumgasse für die Erweiterung der Produktpalette in Richtung Großküchen“ in der maximalen Höhe von 7 081 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (10 621 EUR) und die EU (16 798 EUR) gewährt werden.
Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen:
Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
Falls für das Projekt zusätzlich ein ERP-Kredit in Anspruch genommen wird, wird der gegenständliche Zuschussbetrag um den Barwert dieses ERP-Kredits gekürzt. (einstimmig)

(01999-2011/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien beteiligt sich gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice Wien an der Finanzierung des "Territorialen Beschäftigungspaktes Wien 2011", wobei seitens des Landes Wien zur Ausfinanzierung ein Beitrag in Höhe von 15 834 600 EUR geleistet wird. Die Zurverfügungstellung der Landesmittel erfolgt zweckgebunden für arbeitsmarktpolitische und strukturpolitische Interventionen an den Wiener ArbeitnehmerInnen-Förderungsfonds; dessen Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt auf Grundlage seiner Satzung. (einstimmig)

(01929-2011/0001-GFW; MA 5) Der Abschluss der im Entwurf vorgelegten adaptierten Kooperationsvereinbarungen zwischen der Austria Wirtschaftsservice GmbH und dem Land Wien im Rahmen der Aktionen Jungunternehmer-Förderung, Gründungs-/Nachfolgebonus und Unternehmensdynamik – Plusprämie im Sinne des vorstehenden Berichtes mit jeweiligen Laufzeiten von 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011 werden genehmigt und somit das Amt der Wiener Landesregierung ermächtigt, die Kooperationsvereinbarungen abzuschließen und alle in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen zu treffen sowie die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien mit der Abwicklung der in den Kooperationsvereinbarungen festgelegten Maßnahmen zu betrauen. (mehrstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Christian Oxonitsch

(02522-2011/0001-MDLTG; MDK) Stadtschulrat für Wien: I. Änderung im Kollegium:
Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 2 bis 4 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, idF LGBl für Wien Nr 56/2010, wird auf Grund des Vorschlages des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien anstelle von Abg Dr Matthias Tschirf (Sonstiger Vertreter) Stephan Maresch zum Ersatzmitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.

II. Änderungen der Sektion 1:
Gemäß § 75 (1) 1 b und (3) leg cit wird auf Grund des Vorschlages des ÖVP-Klubs der Bundeshauptstadt Wien anstelle von Abg Dr Matthias Tschirf (Sonstiger Vertreter) Stephan Maresch zum Ersatzmitglied der Sektion 1 des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny

(02295-2011/0001-GKU; MUVIE) Der Bericht des Kuratoriums der Museen der Stadt Wien über das Jahr 2010 wird zur Kenntnis genommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (an den Ausschuss Kultur und Wissenschaft)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(02126-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-4174/2011 betreffend Privatinstitut für Hormon- und Anti-Aging Behandlungen Prim Univ-Prof Dr Erich Müller-Tyl GmbH, 19, Heiligenstädter Straße 51, Übertragung auf einen neuen Rechtsträger, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02284-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-4291/2011 betreffend Wiener Privatklinik BetriebsGesmbH & Co KG, Auskunftserteilung nach dem Wiener Auskunftspflichtgesetz, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(02285-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-3964/2011 betreffend ADEBAR Institut für Reproduktionsmedizin und Psychosomatik der Sterilität, 14, Hadikgasse 82, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02499-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-8956/2006 betreffend Ambulatorium Rhigasgasse für körper- und mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche, 17, Rhigasgasse 6, Bewilligung zur Änderung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02500-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-3262/2011 betreffend Woman & Health sro, 1, Laurenzerberg 2, I) Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt, II) Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(02501-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-10573/2010 betreffend MI RG Invest vos, 21, Schloßhofer Straße 13/II, Bewilligung zur Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02502-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-1685/2011 betreffend Ambulatorium für Kinderkardiologie, 22, Leonard-Bernstein-Straße 8/3/2.2; I) Übertragung auf einen neuen Rechtsträger, II) Erweiterung des Anstaltszwecks um sämtliche Leistungen aus dem Fachgebiete Kinder- und Jugendheilkunde - Zurückweisung des Antrages, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02518-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-8055/2009 betreffend Geriatriezentrum Meidling, 12, Stüber-Gunther-Gasse 2, I) Abänderung des rechtskräftigen sanitätsbehördlichen Errichtungsbewilligungsbescheides vom 14. November 2008, MA 40 - GR-1-2961/2008, gemäß § 68 AVG, II) Berichtigung des Errichtungsbewilligungsbescheides vom 14. November 2008, MA 40 - GR-1-2961/2008, gemäß § 62 (4) AVG, III) Vorschreibung weiterer Auflagen gemäß § 7a Wr KAG, IV) Bewilligung der Änderung der mit Bescheid vom 14. November 2008, MA 40 - GR-1-2961/2008, bewilligten Krankenanstalt, V) Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt, VI) Genehmigung der ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02519-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-9319/2010 betreffend DDr Bulla Ambulatorium für Zahn-, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie sro, 22, Zschokkegasse 140; Bewilligung zur Errichtung eines selbstständigen Ambulatoriums, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(02520-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-4487/2010 betreffend Ambulatorium Fertility Center, 18, Kreuzgasse 17-19; I) Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Krankenanstalt, II) Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(VO - 00981-2011/0001; MA 58) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über den Schutz der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben vor der Einwirkung durch optische Strahlung (Wiener Verordnung optische Strahlung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr VOPST Land- und Forstwirtschaft) wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 00991-2011/0001; MA 58) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Wiener Verordnung Gesundheitsüberwachung in der Land- und Forstwirtschaft – Wr VGÜ Land- und Forstwirtschaft, LGBl für Wien Nr 16/2002, idgF, geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(VO - 00992-2011/0001; MA 58) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung über Beschäftigungsverbote und ‑beschränkungen für Jugendliche in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, LGBl für Wien Nr 26/2002, geändert wird, wird genehmigt. (einstimmig)

(01896-2011/0001-GGU; MA 58) 1. Gemäß § 230 der Wiener Landarbeitsordnung 1990, LGBl für Wien Nr 33, idgF, wird auf Vorschlag der MA 40 Mag Dorit Tschögele an Stelle von OMRin Dr Monika Trojan zur Vorsitzenden der Obereinigungskommission bestellt.
2. Gemäß § 230 leg cit wird auf Vorschlag der MA 40, Mag Dr Johanna Biereder an Stelle von Mag Dorit Tschögele zur Stellvertreterin der Vorsitzenden der Obereinigungskommission bestellt. (einstimmig)

(02086-2011/0001-GGU; MA 58) Das Land Wien verpflichtet sich, auf Grund der Bestimmungen des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, BGBl Nr 64/1955, idgF, zur Verbilligung der Hagelversicherungsprämien für landwirtschaftliche Kulturen und der Frostversicherungsprämien für Weinkulturen und versicherbare Ackerkulturen im Bundesland Wien, unter Berücksichtigung der aus der Abrechnung des Jahres 2010 erforderlichen Nachzahlung (19 731,93 EUR), für das Jahr 2011 einen Landesbeitrag in der Höhe von 295 000 EUR mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass auch der Bund einen gleich hohen Anteil zur Förderung des Prämienaufkommens 2011 beiträgt. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael Ludwig

(02035-2011/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 912 000 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 61 335,18 EUR) bewilligt. (einstimmig)

(02036-2011/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 807 256 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 769 369 EUR und der einmalige nichtrückzahlbare Zuschuss in der Höhe von 33 225 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02037-2011/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 29 440 605,90 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes- WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 7 792 981,95 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung insgesamt 1 237 288,60 EUR) sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 1 392 220,65 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02112-2011/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 zu aufgenommenen Darlehen im Betrag von 387 060 EUR Annuitätenzuschüsse genehmigt. (einstimmig)

(02113-2011/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 1 686 279 EUR bewilligt. (einstimmig)

(02082-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 14, Postgasse 9, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02321-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Veitschiweg 13, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02322-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Holetschekgasse 75, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02412-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 14, Karl-Bekehrty-Straße 1, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02443-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Grete-Zimmer-Gasse 9, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02454-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Unbundling-Berichtsentwurf gemäß § 75 (2) WEIWG 2005 wird genehmigt. (einstimmig)

(02474-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 14, Pfadenhauergasse 8, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02476-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 1, Strauchgasse 1-3, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02477-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Netzersatzanlage in 15, Gasgasse 2/Zwölfergasse 8-10, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02478-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung von Netzersatzanlagen in 12, Kundratstraße 35-37, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02479-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Lavendelweg 43, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02480-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, An den alten Schanzen 39/144, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02481-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 23, Pfarrgasse 14, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02482-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 11, Lindenbauergasse 17 Haus 11, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02483-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 10, Langsulzgasse 1 ident Bitterlichstraße 71, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02484-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Dampfschiffhaufen 32, KGV Seerose Parzelle 5, Gst Nr 4271/33, KatG Kaisermühlen, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02485-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 11, Herbert-Böhm-Gasse 3, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02487-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 10, Scheunenstraße 76, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(02488-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Entwurf des Berichtes der Wiener Landesregierung über das Funktionieren des Elektrizitätsbinnenmarktes und die Vollziehung des WEIWG 2005 gemäß § 97 EIWOG 2010 wird genehmigt. (mehrstimmig)

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