Landesregierung

19. Wahlperiode

Sitzung vom 18. Jänner 2011

Sitzungsbericht

 Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

 Teilnehmerinnen bzw Teilnehmer: LhptmStin Mag Maria Vassilakou, Amtsf StRin Sandra Frauenberger, Amtsf StR Dr Michael Ludwig, Amtsf StR Dr Andreas Mailath-Pokorny, Amtsf StR Christian Oxonitsch, Amtsf StRin Mag Ulli Sima und Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely, StR Mag Wolfgang Gerstl, StR David Lasar, StRin Veronika Matiasek und StR DDr Eduard Schock sowie LADior Dr Erich Hechtner.

Entschuldigt: LhptmStin Mag Renate Brauner.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

(LG - 00111-2011/0001; GIF) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (29. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (37. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (33. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die Pensionsordnung 1995 (22. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Unfallfürsorgegesetz 1967 (18. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967) und das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (12. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)

 Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael Ludwig

 (04914-2010/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Förderanteiles gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 - „sonstige Maßnahmen“, (Maßnahme 123), zu Gunsten der Firma Johann Kattus GmbH, 19, Billrothstraße 51, für das Projekt „Errichtung einer Sektproduktionslinie“ in der maximalen Höhe von 63 419 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (95 129 EUR) und die EU (150 452 EUR) gewährt werden.
Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen:
·            Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
·            Vor Auszahlung von Fördermitteln ist die Ausfinanzierung des Projektes nachzuweisen.
·            Gästezimmer, Arbeiterwohnungen und private Wohnanteile sind nicht förderbar. Die Zuordnung der Kosten, insbesondere bei baulichen Maßnahmen, ist vom Bauausführenden bzw dem Architekten vorzunehmen und die Richtigkeit der zugeordneten Kosten bei der Projektabrechnung zu bestätigen.
·            Vor Ausstellung des Fördervertrages sind für Investitionsgegenstände ab einem Auftragsvolumen von 40 000 EUR mindestens ein Vergleichsangebot und ab einem Volumen von 100 000 EUR mindestens zwei Vergleichsangebote vorzulegen.
·            Die im Rahmen der GMO Wein förderbaren Investitionen dürfen nicht in die Abrechnung des gegenständlichen Antrages einbezogen werden. (einstimmig)

(04915-2010/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Förderanteiles gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 - „sonstige Maßnahmen“, (Maßnahme 123), zu Gunsten der Firma Radatz – Feine Wiener Fleischwaren GmbH, 23, Erlaaer Straße 187, für das Projekt „Erweiterung der Slicer- und Verpackungskapazitäten, Optimierung im Bereich Selchen und Kühlen, Fördertechnik“ in der maximalen Höhe von 77 622 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (116 432 EUR) und die EU (184 146 EUR) gewährt werden.
Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen:
·         Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt.
·         Vor Ausstellung des Vertrages sind für Investitionsgegenstände ab einem Auftragsvolumen von 40 000 EUR mindestens ein Vergleichsangebot und ab einem Volumen von 100 000 EUR mindestens zwei Vergleichsangebote vorzugelegen.
·         Vor Auszahlung der Förderung ist die fristenkonforme Ausfinanzierung des Vorhabens nachzuweisen. (einstimmig)

 Berichterstatter: Amtsf StR Christian Oxonitsch

(00149-2011/0001-MDSALTG; MDS) Stadtschulrat für Wien: I. Änderung im Kollegium:
Gemäß § 65 Abs 1 Z 2 lit a und Abs 5 iVm § 68 Abs 5 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, idF LGBl für Wien Nr 56/2010, wird zur Kenntnis genommen, dass von der Katholischen Kirche mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2010 anstelle von Mag Sylvia Kniewasser Mag Gabriele Dernesch als Mitglied des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beratender Stimme entsendet wurde.
II. Änderung in den Sektionen und Untersektionen:
Gemäß § 75 (1) 2 a und (3) sowie § 76 (1) 2 a und (3) leg cit wird zur Kenntnis genommen, dass von der Katholischen Kirche mit Wirksamkeit vom 1. Dezember 2010 anstelle von Mag Sylvia Kniewasser Mag Gabriele Dernesch als Mitglied der Sektionen 1 und 2 sowie der Untersektionen 3a und 3b des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beratender Stimme entsendet wurde. (einstimmig)

 Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(VO - 03733-2010/0001; MA 40) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festsetzung der Ambulatoriumsbeiträge für die Wiener städtischen Krankenanstalten wird genehmigt. (mehrstimmig)

(04706-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-10159/2009 betreffend Goldenes Kreuz Privatspital, 9, Lazarettgasse 16, Gemeinnützigkeit, Feststellungsbescheid, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00118-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-7204/2010 betreffend Sozialpsychiatrischer Notdienst, 9, Fuchsthallergasse 18, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00119-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-3365/2010 betreffend Women & Health sro, 1, Laurenzerberg 2, Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(04865-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-3993/2010 betreffend ENDOMED, 3, Löwengasse 44, Bewilligung zur Errichtung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(VO - 04956-2010/0001; MD-VD) Der vorgelegte Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der die Verordnung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (WMG-VO) geändert wird, wird genehmigt. (mehrstimmig)

(00114-2011/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-8504/2010 betreffend Akademie für orale Implantologie, 9, Lazarettgasse 19; Bewilligung zum Betrieb der Krankenanstalt, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig) 

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(04602-2010/0001-GGU; MA 58) Die von der Vollversammlung der Wiener Landwirtschaftskammer am 2. Dezember 2010 beschlossene Änderung des als Anlage zu § 40 der Dienst- und Besoldungsordnung in Kraft stehenden Besoldungsschemas wird gemäß § 18 Abs 3 des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl für Wien Nr 28/1957, idgF, genehmigt. (einstimmig)

(00113-2011/0001-GGU; MA 36) Auf Grund der Bestimmungen des § 22 Abs 2 des Wiener Veranstaltungsgesetzes werden zum Mitglied der Theaterkommission für Wien als Beamtin des höheren technischen Dienstes und zur Kommissionsvorsitzenden anstelle von SR Mag Dipl-Ing Dr Franz Oberndorfer die Dezernatsleiterin der MA 36-V, OStBRin Dipl-Ing Regine Brustbauer und zum neuen Mitglied der Theaterkommission für Wien als Beamter des höheren technischen Dienstes (Stellvertreter) und als Stellvertreter der Kommissionsvorsitzenden Dipl-Ing Andreas Med für die Dauer der bis einschließlich 26. Mai 2011 laufenden Funktionsperiode berufen. (einstimmig) 

Berichterstatter: Amtsf StR Dr Michael Ludwig

(00041-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 14, Eichbachgasse 13, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00042-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Allißengasse 41A, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00043-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Brunner-Lehenstein-Gasse 6, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00044-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Weingartenallee 18/Haus 16, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04564-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 4, Gußhausstraße 25, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04680-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Quadenstraße 35, Genehmigung gemäß § 5 Abs 1 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04681-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 17, Alszeile 88, Haus 5, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04751-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 19, Hubert-Eder-Weg 4, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04752-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 12, Sagedergasse 4, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04753-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 16, Sprengersteig 19, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04785-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Spitzweg 1, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(04837-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 9, Glasergasse 8, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00040-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 14, Kraßniggasse 22, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00087-2011/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf  betreffend Errichtung einer Netzersatzanlage in 22, Rennbahnweg 52, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

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