Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 18. Mai 2010

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Mag Renate Brauner und Dr Michael LUDWIG, die Amtsf StRe Sandra Frauenberger, Dr Andreas Mailath-Pokorny, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn und Norbert WALTER, MAS sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Entschuldigt: Amtsf StR Christian Oxonitsch, die StRe Johann Herzog, Ing Isabella Leeb und Dr Monika Vana

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

(LG - 00975-2010/0001; MD-VD) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem die Dienstordnung 1994 (28. Novelle zur Dienstordnung 1994), die Besoldungsordnung 1994 (36. Novelle zur Besoldungsordnung 1994), die Vertragsbedienstetenordnung 1995 (32. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung 1995), die Pensionsordnung 1995 (20. Novelle zur Pensionsordnung 1995), das Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995 (9. Novelle zum Ruhe- und Versorgungsgenusszulagegesetz 1995), das Unfallfürsorgegesetz 1967 (17. Novelle zum Unfallfürsorgegesetz 1967), das Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998 (5. Novelle zum Wiener Bedienstetenschutzgesetz 1998), das Wiener Personalvertretungsgesetz (16. Novelle zum Wiener Personalvertretungsgesetz), das Wiener Bezügegesetz 1995 (10. Novelle zum Wiener Bezügegesetz 1995), das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995 (11. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) und das Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (8. Novelle zum Gesetz über den Unabhängigen Verwaltungssenat Wien) geändert werden und das Wiener Eltern-Karenzgeldzuschussgesetz aufgehoben wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)

(LG - 01027-2010/0001; MD-VD) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Gleichbehandlungsgesetz (11. Novelle zum Wiener Gleichbehandlungsgesetz) und das Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer-Gleichbehandlungsgesetz (1. Novelle zum Wiener Landeslehrerinnen- und Landeslehrer - Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

(LG - 05332-2009/0001; MD-VD) Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Gesetz betreffend die Tourismusförderung in Wien (Wiener Tourismusförderungsgesetz, WTFG) geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke)

(01386-2010/0001-GFW; MA 5) Die Gewährung des auf das Land Wien entfallenden Förderanteiles gemäß der Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007 – 2013 – "sonstige Maßnahmen", (Maßnahme 123), zugunsten der Firma Schlumberger Wein- und Sektkellerei GmbH, 1190 Wien, Heiligenstädter Straße 41-43, für das Projekt "Einführung von neuen Produktionstechnologien am Standort Wien" in der maximalen Höhe von 41 872 EUR wird vorbehaltlich der Bedingung genehmigt, dass auch die vereinbarten Förderbeträge durch den Bund (62 808 EUR) und die EU (98 820 EUR) gewährt werden. Diese Genehmigung erfolgt vorbehaltlich folgender weiterer Bedingungen: Zustimmung des Unternehmens zu einer zumindest siebenjährigen Betriebspflicht am Betriebsstandort. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt einen Widerrufsgrund dar, der zu einer Rückforderung der Förderung führt. Vor Auszahlung von Fördermitteln ist die Ausfinanzierung des Projektes nachzuweisen. Gästezimmer, Arbeiterwohnungen und private Wohnanteile sind nicht förderbar. Die Zuordnung der Kosten, insbesondere bei baulichen Maßnahmen, ist vom Bauausführenden bzw dem Architekten vorzunehmen und die Richtigkeit der zugeordneten Kosten bei der Projektabrechnung zu bestätigen. Im Zuge der Abrechnung sind für Investitionsgegenstände ab einem Auftragsvolumen von 40 000 EUR mindestens ein Vergleichsangebot und ab einem Volumen von 100 000 EUR mindestens zwei Vergleichsangebote vorzulegen. (einstimmig)

(01560-2010/0001-GFW; MA 5) Das Land Wien fördert die Realisierung einer geothermischen Gewinnungsanlage nach dem Klima- und Energiefondsgesetz mit einem Landesbeitrag in Höhe von 2 500 000 EUR, welcher im Wege der Wirtschaftsagentur Wien an die Geothermiezentrum Aspern GmbH zur Auszahlung gebracht wird, wobei diese schon vor dem Start der Probebohrungen geleistet wird. Für den Fall, dass das Projekt nicht durchgeführt werden kann, sollen die ausbezahlten Landesfördermittel nicht rückgefordert, sondern in eine Dotation der Wirtschaftsagentur Wien zur Bedeckung frustrierter Kosten, und zwar im Ausmaß der Beteiligung der Wirtschaftsagentur Wien an der Gesellschaft, maximal jedoch in Höhe der Landesförderung von 2 500 000 EUR umgewandelt werden. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(01565-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-8881/2009 betreffend "Dr Maija Eltz Institut für Kieferorthopädie", Ambulatorium für Kieferorthopädie, 1, Dorotheergasse 7/5; Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01910-2010/0001-GGS; MD-VD) Der Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art 15a B-VG über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung wird genehmigt und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Gesundheit und Soziales)

(01514-2010/0001-GGS; MA 24) Der Tätigkeitsbericht des Wiener Gesundheitsfonds für das Jahr 2008 wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(01880-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-2799/2010 betreffend Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Ambulatorium, 10, Hertha-Firnberg-Straße 10/2/1, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01930-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-1907/2010 betreffend Geriatrisches Ambulatorium am Wienerwald, 13, Jagd-schloßgasse 59, Genehmigung der ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(01971-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-11833/2006 betreffend "Kriseninterventionszentrum", 9, Spitalgasse 11, Bewilligung zur Verlegung der Krankenanstalt, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(01981-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-7415/2009 betreffend "Kiprov in the City", Ambulatorium für Schönheitsmedizin, 1, Graben 27-28, Stiege 2, Tür DG/23, Bewilligung zur Errichtung, wird zum Beschluss erhoben (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(01503-2010/0001-GGU; MA 58) Der beiliegende Bericht der Land- und Forstwirtschaftsinspektion über ihre Tätigkeiten und Wahrnehmungen im Jahr 2009 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(VO - 04179-2009/0001; MD-VD) Der Entwurf einer Verordnung der Wiener Landesregierung über die Tierzucht (Wiener Tierzuchtverordnung) wird genehmigt. (einstimmig)

(LG - 02820-2009/0001; MD-VD) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Jagdgesetz, LGBl für Wien Nr 6/1948, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 34/2001, geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(01832-2010/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Stadt Wien – MA 28, Asperner Flugfeld Süd/Straßenbauvorhaben, Genehmigung nach dem UVP-G 2000, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(01837-2010/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wien 3420 Aspern Development AG, Asperner Flugfeld Süd/Städtebauvorhaben, Genehmigung nach dem UVP-G 2000, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(02005-2010/0001-MDSALTG; MD-VD) Gemäß § 5 Abs 2 und 3 des Agrarbehördengesetzes 1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr 191/1999, werden nachstehend angeführte Personen mit Wirkung vom 1. Juni 2010 zu Mitgliedern bzw Ersatzmitgliedern des Landesagrarsenates für Wien bestellt:
Senatsrat Mag Robert Hejkrlik zum Vorsitzenden gemäß § 5 Abs 2 Z 1 leg cit.
Senatsrätin Mag Andrea Mader zur Stellvertreterin des Vorsitzenden gemäß § 5 Abs 2 Z 1 iVm Abs 3 leg cit.
Präsident des Oberlandesgerichtes Wien Mag Dr Anton Sumerauer zum Mitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 2 leg cit.
Vizepräsident des Oberlandesgerichtes Wien Dr Wolfgang Pöschl zum Mitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 2 leg cit.
Vizepräsident des Oberlandesgerichtes Wien Dr Gerhard Jelinek zum Mitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 2 leg cit.
Senatspräsident des Oberlandesgerichtes Wien Dr Ernst Reitermaier zum Ersatzmitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 2 iVm Abs 3 leg cit.
Senatspräsidentin des Oberlandesgerichtes Wien Dr Judith Hradil-Miheljak zum Ersatzmitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 2 iVm Abs 3 leg cit.
Richterin des Oberlandesgerichtes Wien Mag Miriam Derbolav-Arztmann zum Ersatzmitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 2 iVm Abs 3 leg cit.
Mag Jürgen Fischer zum Berichterstatter gemäß § 5 Abs 2 Z 3 leg cit.
Mag Andreas Wostri zum Ersatzmitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 3 iVm Abs 3 leg cit.
Obermagistratsrat Dipl-Ing Helmut Wieser zum Mitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 4 leg cit.
Dipl-Ing Emil Urch zum Ersatzmitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 4 iVm Abs 3 leg cit.
Forstdirektor Dipl-Ing Andreas Januskovecz zum Mitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 5 leg cit.
Senatsrat Dipl-Ing Herbert Weidinger zum Ersatzmitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 5 iVm leg cit.
Ing Thomas Podsednik zum Mitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 6 leg cit.
Ing Leopold Glöckl zum Ersatzmitglied gemäß § 5 Abs 2 Z 6 iVm Abs 3 leg cit. (einstimmig)

(LG - 04894-2009/0001; MD-VD) Der vorgelegte Entwurf einer Novelle zum Wiener Abfallwirtschaftsgesetz wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtags zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Umwelt)

(02008-2010/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Bescheides betreffend Wiener Linien GmbH & Co KG, Verlängerung der U-Bahn-Linie U2; Traktionsstromanlage (U2/TS 2), Abnahmeprüfung gemäß § 20 UVP-G 2000, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

Berichterstatter: LhptmStv Dr Michael LUDWIG

(01708-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Johannes Hudec, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Voltelinistraße 49, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01769-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Claudia Liebhart, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Bellgasse 25, Parz 70 Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01841-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Karl Sperl, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 23, Jaschkagasse 9, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01842-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Mag Renate Ausserdorfer, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 13, Hochwiesenweg 6, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01843-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Mag Franz Josef Paulus, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 14, Einfahrtstraße 48, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01246-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 089 993,67 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 1 073 759 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01247-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 3 491 300 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 137 519,90) bewilligt. (einstimmig)

(01532-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 10 818 800 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von insgesamt 7 105 878,50 EUR sowie die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge in der Höhe von 667 545 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01533-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 099 159,20 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 539 509,93 EUR die zu leistenden Annuitätenzuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung 91 805,94 EUR), die einmaligen
nichtrückzahlbaren Beiträge im Ausmaß von insgesamt 110 363,70 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 525 119,50 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01790-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 Förderungsdarlehen des Landes im Gesamtbetrag von 4 086 562 EUR und nichtrückzahlbare Zuschüsse im Betrag von 2 518 341 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01853-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung beantragten Bauvorhaben werden Förderungsdarlehen des Landes nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 im Gesamtbetrag von 839 311 EUR bewilligt. (einstimmig)

(01881-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dipl-Ing Peter Pscheidl, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 13, Palmaygasse 14/1, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01896-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Peter Bertalanffy, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 17, Korngasse 26A, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01897-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wolfgang Fabian, 22, Rudolf-Hausner-Gasse 6, Netzersatzanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01898-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Berichtsentwurf über die Planungsergebnisse des Regelzonenführers gemäß § 42b (2) WEIWG 2005 wird genehmigt. (einstimmig)

(01899-2010/0001-GWS; MA 64)  Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Cathrin Pasquazzo-Janich, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 22, Industriestraße 57, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01905-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Johanna Schreiber, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 13, Rosenhügelstraße 169 Parz 73, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01906-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Unbundling-Berichtsentwurf gemäß § 75 (2) WEIWG 2005 wird genehmigt. (einstimmig)

(01907-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Stadt Wien – MA 33, 11, Senngasse 2, Netzersatzanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(01908-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Israelitische Kultusgemeinde Wien, 1, Schottenring 25, Netzersatzanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(LG - 00802-2010/0001; GWS) Der Entwurf des Gesetzes, mit dem das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989 geändert wird, wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (mehrstimmig) (An den Ausschuss Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung)

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