Landesregierung

18. Wahlperiode

Sitzung vom 15. März 2010

Sitzungsbericht

Vorsitzender: Lhptm Dr Michael Häupl.

Teilnehmer: Die LhptmSt Mag Renate Brauner und Dr Michael LUDWIG, die Amtsf StRe Sandra Frauenberger, Dr Andreas 
Mailath-Pokorny, Christian Oxonitsch, Dipl-Ing Rudolf Schicker, Mag Ulli Sima und Mag Sonja Wehsely, die StRe David Ellensohn, Ing Isabella Leeb, Dr Monika Vana und Norbert WALTER, MAS sowie LADior Dr Ernst Theimer, beigezogen Sen hc Prof Walter Nettig.

Entschuldigt: StR Johann Herzog.

Schriftführerin: OARin Margarete Kriz.

Berichterstatterin: Amtsf StRin Sandra Frauenberger

(LG - 01263-2008/0001; MD-VD) Der Entwurf eines Gesetzes betreffend den Rahmen für die Anwendung der Verordnungen (EG) Nr 1082/2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit
(W-EVTZG) wird angenommen und dem Präsidenten des Wiener Landtages zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung übermittelt. (einstimmig) (An den Ausschuss Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal)

(00853-2010/0001-MDSALTG; SSR) Gemäß § 3 (5) W-LLGBG werden mit Wirksamkeit vom 1. April 2010 für die Funktionsdauer von fünf Jahren folgende Personen zu Mitgliedern bzw Ersatzmitgliedern der Gleichbehandlungskommission für Landeslehrerinnen und Landeslehrer bestellt:
Mitglied gemäß § 3 (2) 1 W-LLGBG HR Mag Eva Maria Sand, als deren Ersatzmitglied Dr Monika Schillhammer,
Mitglied gemäß § 3 (2) 2 W-LLGBG Dipl-Ing Shams Asadi Samavati, als deren Ersatzmitglied KOK Lore Aigner,
Mitglied gemäß § 3 (2) 3 W-LLGBG für den allgemeinbildenden Pflichtschulbereich Volksschuloberlehrerin Dipl-Päd Brigitta Hawelka, als deren Ersatzmitglied Hauptschuldirektorin Dipl-Päd Ulrike Dewam,
Mitglied gemäß § 3 (2) 3 W-LLGBG für den berufsbildenden Pflichtschulbereich Berufsschuloberlehrer Dipl-Päd Gerhard Herberger, als dessen Ersatzmitglied Berufsschullehrer Dipl-Päd Jürgen Kugler. (einstimmig)

Berichterstatterin: LhptmStin Mag Renate Brauner

(00720-2010/0001-GFW; MA 27) An Stelle von Mag Gunda Kirchner wird Mag Dorothea Herzele zum Mitglied des Landeselektrizitätsbeirates bestellt. (einstimmig) 

(00323-2010/0001-GFW; MA 5) In Abänderung des Beschlusses der Wiener Landesregierung vom 21. Februar 1995, PrZ 0507/95 übernimmt das Land Wien für den per 1. März 2010 aushaftenden Betrag in Höhe von 12 428 363,42 EUR zuzüglich Zinsen und Kosten für das von der Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG dem Kuratorium Fortuna zur Errichtung von Senioren-Wohnanlagen (vormals Kuratorium zur Errichtung von Pensionistenwohnheimen) in dieser Höhe gewährte Darlehen zur Umschuldung des ursprünglichen Darlehens zur teilweisen Finanzierung der Errichtung eines Seniorenwohnheimes in 19, Weinberggasse 67-71 im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungssgesetzes – WWFSG 1989 die Bürgschaft gemäß § 1346 ABGB. Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, alle im Zusammenhang mit dieser Bürgerschaftsübernahme notwendigen Schritte zu setzen. (einstimmig)

(00672-2010/0001-GFW; MA 5) Das Amt der Wiener Landesregierung wird ermächtigt, Darlehen im Rahmen der Landesförderungsaktion für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft bis zu einem Gesamtvolumen von 535 000 000 EUR zu vergeben. (einstimmig)

Berichterstatter: Amtsf StR Christian Oxonitsch

(00937-2010/0001-MDSALTG; MDS) Stadtschulrat für Wien: I) Änderungen im Kollegium:
1) Gemäß § 65 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 2 bis 4 iVm § 70 des Wiener Schulgesetzes, LGBl für Wien Nr 20/1976, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl für Wien Nr 40/2009, werden auf Grund des Vorschlages des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates anstelle von Ernst Reiffenstein (Sonstiger Vertreter) Mag Ruth Petz und anstelle von Hofrat Mag Dr Rupert Corazza (Sonstiger Vertreter) Horst Tschaikner zu Ersatzmitgliedern des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt.
2) Gemäß § 75 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 3 iVm § 70 sowie § 76 Abs 1 Z 1 lit b und Abs 3 iVm § 70 des Wiener Schulgesetzes werden auf Grund des Vorschlages des Klubs der Sozialdemokratischen Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates anstelle von Ernst Reiffenstein (Sonstiger Vertreter) Mag Ruth Petz zum Ersatzmitglied der Untersektion 3a und anstelle von Hofrat Mag Dr Rupert Corazza (Sonstiger Vertreter) Horst Tschaikner zum Ersatzmitglied der Sektionen 1 und 2 sowie 3a und 3b des Kollegiums des Stadtschulrates für Wien mit beschließender Stimme bestellt. (einstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely

(00673-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-6675/2009 betreffend Sozialpsychiatrisches Ambulatorium Meidling, 12, Aichholzgasse 33, Genehmigung des ärztlichen Leiters, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig) 

(00942-2010/0001-GGS; MA 15) Die in den Sitzungen vom 10. Dezember 2009 und vom 18. Februar 2010 beschlossene Geschäftsordnung der Ethikkommission der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig)

(00866-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf MA 40-GR-1-1522/2009 betreffend Medizinisch-diagnostisches Labor Dr Dostal, 19, Saarplatz 9, Genehmigung der ärztlichen Leiterin, wird zum Beschluss erhoben. (einstimmig)

(00936-2010/0001-GGS; MA 40) Der vorgelegte Bescheidentwurf zu den Geschäftszahlen MA 40-GR-1-1035/2010 und MA 40-GR-1-1036/2010 betreffend Jahresvoranschläge für das Jahr 2010 der Ärztekammer für Wien sowie des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien; Genehmigung gemäß § 195 Abs 2 des Ärztegesetzes 1998 wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatterin: Amtsf StRin Mag Ulli Sima

(00534-2010/0001-GGU; MA 58) Das Land Wien verpflichtet sich, auf Grund der Bestimmungen des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes, BGBl Nr 64/1955, idgF, zur Verbilligung der Hagelversicherungsprämien für landwirtschaftliche Kulturen und der Frostversicherungsprämien für Weinkulturen und versicherbare Ackerkulturen im Bundesland Wien, unter Berücksichtigung der aus der Abrechnung des Jahres 2009 erforderlichen Nachzahlung (23 000 EUR), für das Jahr 2010 einen Landesbeitrag in der Höhe von 280 000 EUR mit der Maßgabe zur Verfügung zu stellen, dass auch der Bund einen gleich hohen Anteil zur Förderung des Prämienaufkommens 2010 beiträgt. (einstimmig)

(00905-2010/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wienstrom GmbH, Kraftwerk "Simmering BKW 4" 11, 1. Haidequerstraße 1, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

(00904-2010/0001-GGU; MA 22) Der vorgelegte Entwurf eines Feststellungsbescheides gemäß
UVP-G 2000 betreffend Gemeinnützige Bau- und Wohnungsgenossenschaft "Wien-Süd" in 23, Untere Aquäduktgasse 7, Erschließungsvorhaben zur Bebauung des Mautner-Markhof-Geländes, wird zum Beschluss erhoben. (mehrstimmig)

Berichterstatter: LhptmStv Dr Michael LUDWIG

(00514-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 2 571 600 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge im Gesamtausmaß von 2 192 480 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00515-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 4 324 794,70 EUR werden Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 912 035 EUR sowie einmalige nichtrückzahlbare Beiträge im Ausmaß von 1 305 142 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00516-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 6 102 937 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die Förderungsdarlehen des Landes Wien in der Höhe von 1 626 763,18 EUR, die zu leistenden Annuitätenzuschüsse bzw laufenden nichtrückzahlbaren Zuschüsse (erforderliche maximale jährliche Zuschussleistung insgesamt 239 282,68 EUR), der einmalige nichtrückzahlbare Zuschuss sowie die einmaligen nichtrückzahlbaren Beiträge im Ausmaß von insgesamt 128 989,30 EUR sowie die Übernahme von Landesbürgschaften für Kapitalmarktdarlehen von insgesamt maximal 4 030 419,77 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00517-2010/0001-GWS; MA 50) Für die vom Amt der Wiener Landesregierung laut Beilage beantragten Bauvorhaben mit zu stützenden Baukosten von 1 322 366,67 EUR werden im Rahmen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes – WWFSG 1989 die zu leistenden einmaligen nichtrückzahlbaren Zuschüsse und Beiträge im Gesamtausmaß von 579 043 EUR bewilligt. (einstimmig)

(00864-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dr Claudia Zacharias-Deininger, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Birneckergasse 34, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00865-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Kurt Netzer, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 19, Weinzinger-gasse 10, RH 20, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00877-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Erich Maier, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 21, Danningerweg 10, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00878-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Dipl-Ing Dr Hannes Schaffer, Errichtung einer Fotovoltaikanlage in 13, Hochwiese 27, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00879-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend EuroPRISA Holding GmbH & Co Haus 33 KG, Errichtung einer Netzersatzanlage in 1, Wipplingerstraße 33, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00880-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend VIERTEL ZWEI Entwicklung GmbH & Co BIZ ZWEI KG, Errichtung einer Netzersatzanlage in 2, Vorgartenstraße 206B, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 3 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

(00883-2010/0001-GWS; MA 64) Der vorgelegte Bescheidentwurf betreffend Wohnungseigentümer der Liegenschaft 10, Puchsbaumplatz 11, Fotovoltaikanlage, Feststellung gemäß § 7 Abs 1 Z 2 des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005, wird genehmigt. (einstimmig)

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